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Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Grundstück & Erschließung
Aufteilung (Realteilung) - Die Realteilung ist die Zerlegung eines Grundstücks in zwei oder mehr selbstständige Grundstücke, die jeweils ein eigenes Grundbuchblatt erhalten. Im Unterschied zur ideellen Teilung (Miteigentumsanteile) entstehen bei der Realteilung rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Flurstücke. Die Realteilung setzt die Genehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde voraus und muss vermessungstechnisch durchgeführt werden.
Die Teilung eines Grundstücks ist in den Landesbauordnungen geregelt. In Bayern (Art. 7 BayBO) ist eine Grundstücksteilung genehmigungsfrei, muss der Bauaufsichtsbehörde aber mindestens einen Monat vor Durchführung angezeigt werden. Die Behörde prüft, ob die entstehenden Grundstücke den bauordnungsrechtlichen Anforderungen genügen - insbesondere ob Abstandsflächen, Stellplatzpflicht, Erschließung und Mindestgrundstücksgröße nach dem Bebauungsplan eingehalten werden. Werden Anforderungen nicht erfüllt, kann die Behörde die Teilung innerhalb der Monatsfrist untersagen.
Zusätzlich muss die Teilung vom Katasteramt vermessungstechnisch umgesetzt werden: Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur führt die Zerlegungsvermessung durch, setzt Grenzsteine und erstellt den Fortführungsnachweis. Erst nach Übernahme in das Liegenschaftskataster kann das Grundbuchamt die neuen Grundbuchblätter anlegen.
Die Realteilung kommt in verschiedenen Situationen zum Einsatz:
| Schritt | Maßnahme | Verantwortlich | Zeitaufwand |
|---|---|---|---|
| 1 | Bauvoranfrage / Abstimmung mit Bauordnungsamt | Eigentümer / Architekt | 4-8 Wochen |
| 2 | Anzeige bei der Bauaufsichtsbehörde | Eigentümer / Vermessungsingenieur | vor Beginn der Messung |
| 3 | Zerlegungsvermessung, Grenzsteinsetzung | Öff. best. Vermessungsingenieur | 1-2 Tage Aufnahme |
| 4 | Genehmigung / Schweigen der Behörde | Bauordnungsamt | mind. 1 Monat Frist |
| 5 | Eintragung im Liegenschaftskataster | Katasteramt Nürnberg | 4-8 Wochen |
| 6 | Anlegung neuer Grundbuchblätter | Grundbuchamt | 4-8 Wochen |
| Gesamt | 3-6 Monate |
Die Realteilung eines Grundstücks kann steuerliche Konsequenzen haben, die vor der Durchführung geprüft werden sollten:
In der Metropolregion Nürnberg kann eine Realteilung erhebliche Werte freisetzen. Ein einfaches Beispiel:
| Variante | Grundstück | Geschätzter Marktwert |
|---|---|---|
| Ungeteiltes Grundstück 1.200 m² | 1 Parzelle | ca. 480.000 € |
| Nach Teilung: Parzelle A (600 m²) | 1 Bauplatz | ca. 270.000 € |
| Nach Teilung: Parzelle B (600 m²) | 1 Bauplatz | ca. 270.000 € |
| Summe nach Teilung | 2 Parzellen | ca. 540.000 € |
Der Mehrwert entsteht, weil Baugrundstücke als Einzelparzellen von Selbstnutzern und Bauträgern zu höheren Quadratmeterpreisen nachgefragt werden als große, ungeteilte Grundstücke. Voraussetzung ist, dass beide Parzellen die bauplanungsrechtlichen Anforderungen erfüllen.
In der Metropolregion Nürnberg - besonders in gefragten Lagen wie Erlenstegen, Mögeldorf oder Ziegelstein - kann die Teilung eines großen Grundstücks erhebliche Wertsteigerungen freisetzen. Wir empfehlen, vor der Teilung eine Bauvoranfrage beim Bauordnungsamt der Stadt Nürnberg (Abt. 603) einzuholen, um verbindlich zu klären, ob beide Parzellen bebaubar sind und welche Baukörper zulässig sind. Die Vermessungskosten liegen in Bayern je nach Grundstücksgröße zwischen 2.000 und 5.000 Euro - ein überschaubarer Aufwand im Verhältnis zu den möglichen Erlösen.
Häufig unterschätzt: Wenn auf dem Grundstück ein bestehendes Gebäude steht, sind die Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO für beide entstehenden Grundstücke zu prüfen - das Bestandsgebäude darf die zulässigen Abstandsflächen des neuen Nachbargrundstücks nicht unterschreiten. Ein Planungsbüro oder Architekt kann diese Prüfung vor dem Notartermin durchführen.
Von der Beauftragung des Vermessungsingenieurs bis zur Eintragung im Grundbuch vergehen in Bayern erfahrungsgemäß drei bis sechs Monate. Die eigentliche Vermessungsarbeit vor Ort dauert wenige Tage; der Großteil der Zeit entfällt auf die behördliche Bearbeitung durch Bauordnungsamt, Katasteramt und Grundbuchamt. In der Metropolregion Nürnberg sind die Behörden gut erreichbar, die Bearbeitungszeiten können jedoch je nach Auslastung variieren. Bei komplexen Fällen - etwa bei eingetragenen Belastungen im Grundbuch oder unklaren historischen Grenzpunkten - kann es deutlich länger dauern. Wer einen Verkauf der Teilfläche plant, sollte die Bearbeitungszeit in die Verkaufsplanung einkalkulieren.
Die Kosten setzen sich zusammen aus dem Vermessungshonorar (gebührenrechtlich nach der Bayerischen Vermessungskostenordnung, ca. 2.000-5.000 Euro je nach Grundstücksgröße und Aufwand), den Grundbuchkosten für die Anlegung neuer Grundbuchblätter sowie gegebenenfalls Notarkosten, wenn Grundpfandrechte auf die neuen Grundstücke aufgeteilt werden müssen. Eine Bauvoranfrage beim Bauordnungsamt kostet je nach Gemeinde 100 bis 500 Euro. Insgesamt sollten Eigentümer mit Gesamtkosten von 3.000 bis 8.000 Euro rechnen - plus mögliche Planungskosten, wenn ein Architekt oder Ingenieur hinzugezogen wird.
In Bayern kann die Bauaufsichtsbehörde die Teilung innerhalb eines Monats nach Anzeige untersagen, wenn die entstehenden Grundstücke bauordnungsrechtliche oder bauplanungsrechtliche Anforderungen nicht erfüllen - etwa wenn ein Grundstück zu klein für die vorgesehene Bebauung wäre, die Abstandsflächen zum Bestandsgebäude nicht eingehalten werden können oder die Erschließung eines der neuen Grundstücke nicht gesichert ist. Auch Verstöße gegen einen bestehenden Bebauungsplan (Mindestgrundstücksgröße, Baulinie) können zur Untersagung führen. Eine vorherige Bauvoranfrage gibt Planungssicherheit und ist vor größeren Investitionen in die Vorbereitung dringend empfehlenswert.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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