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Ankaufsprüfung - Die Ankaufsprüfung (Due Diligence) ist die systematische Prüfung aller rechtlichen, wirtschaftlichen, technischen und steuerlichen Aspekte einer Immobilie vor dem Kauf. Sie soll verborgene Risiken aufdecken, die Kaufentscheidung absichern und eine fundierte Grundlage für die Preisverhandlung schaffen.
Die rechtliche Prüfung umfasst Grundbuchauszug (Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Dienstbarkeiten), Baulastenverzeichnis, Teilungserklärung (bei ETW), bestehende Mietverträge, Altlasten und öffentlich-rechtliche Beschränkungen. Die technische Prüfung beurteilt Bausubstanz, Haustechnik, energetischen Zustand, Schadstoffbelastung und Instandhaltungsbedarf. Die wirtschaftliche Prüfung analysiert Mieteinnahmen, Leerstand, Bewirtschaftungskosten und Rendite.
Bei vermieteten Objekten gehört die Prüfung der Mietverträge zum Kernbestandteil: Mietlaufzeiten, Kündigungsfristen, Mietanpassungsklauseln, Kautionen und offene Rechtsstreitigkeiten müssen erfasst werden. Besonders bei Gewerbeimmobilien ist die Bonität der Mieter und die Restlaufzeit ihrer Mietverträge ein entscheidender Wertfaktor.
| Prüfbereich | Dokument / Maßnahme | Wichtig bei |
|---|---|---|
| Grundbuch Abt. I | Eigentümernachweis | Immer |
| Grundbuch Abt. II | Dienstbarkeiten, Vormerkungen, Reallasten | Immer |
| Grundbuch Abt. III | Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden | Immer |
| Baulastenverzeichnis | Auszug beim Bauordnungsamt | Immer |
| Bebauungsplan | Aktueller Plan und Satzung | Immer |
| Mietverträge | Alle Mietverträge mit Nebenabreden | Vermietete Objekte |
| Energieausweis | Verbrauchs- oder Bedarfsausweis | Immer |
| Protokolle WEG-Versammlungen (3 Jahre) | Beschlüsse über Sonderumlagen, Sanierungen | Wohnungseigentum |
| Wirtschaftsplan + Jahresabrechnungen | Hausgeld, Rücklage | Wohnungseigentum |
| Bauakte (Baugenehmigungen) | Alle Baumaßnahmen genehmigt? | Immer |
| Schadstoffgutachten | Asbest, PCB, Schwermetalle | Altbau vor 1990 |
| Altlastenkataster | Bodenverunreinigungen | Ehem. Gewerbeflächen |
| Objekttyp | Empfohlener Prüfumfang | Typische Kosten |
|---|---|---|
| Eigentumswohnung | Grundbuch + technische Kurzbeurteilung | 800-2.000 € |
| Einfamilienhaus | Grundbuch + Bausachverständigengutachten | 1.500-3.500 € |
| Kleines MFH (4-8 Einheiten) | Vollständige DD inkl. Mietverträge | 3.000-8.000 € |
| Größeres MFH / Gewerbe | Umfassende DD mit Anwalt + SV | 8.000-25.000 € |
Wir empfehlen jedem Kaufinteressenten, vor dem Erwerb eine strukturierte Ankaufsprüfung durchzuführen - auch bei vermeintlich einfachen Objekten. In der Metropolregion Nürnberg sind Altlastenprobleme in ehemaligen Gewerbegebieten (Gostenhof, Gibitzenhof, Südstadt) und veraltete Teilungserklärungen bei Altbauten typische Risiken, die nur durch sorgfältige Prüfung erkannt werden. Besonders bei Zwangsversteigerungen und Nachlassimmobilien, die ohne Gewährleistung verkauft werden, ist eine intensive technische Bestandsaufnahme unverzichtbar.
Die Kosten einer professionellen Ankaufsprüfung sollten immer ins Verhältnis zum Kaufpreis und den möglichen Risiken gesetzt werden. Ein unentdeckter Schimmelschaden oder ein verschwiegener Rechtsstreit kann die Kosten der Prüfung um ein Vielfaches übersteigen.
Je nach Umfang und Objektart zwischen 1.500 und 10.000 Euro. Für ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung reichen oft ein technisches Sachverständigengutachten und eine Grundbuchprüfung (1.500 bis 3.000 Euro). Bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeobjekten mit komplexen Mietstrukturen und einer Vielzahl von Mietern sind die Kosten entsprechend höher, da die wirtschaftliche und rechtliche Prüfung aufwendiger ist.
Typischerweise ein Zusammenspiel aus Immobilienmakler, Bausachverständigem, Steuerberater und Rechtsanwalt. Wer einen kompetenten Makler mit regionaler Marktkenntnis beauftragt, erhält oft eine erste Einschätzung zu typischen Risiken der Immobilienart und Lage. Bei größeren Transaktionen oder besonders komplexen Objekten übernehmen spezialisierte Due-Diligence-Berater die Koordination aller Prüfstränge und liefern einen konsolidierten Bericht.
Vor der notariellen Beurkundung jederzeit - ein Kaufvertrag über Immobilien kommt erst mit der Beurkundung zustande, nicht schon durch das Exposé oder die Besichtigung. Nach der Beurkundung ist ein Rücktritt nur unter den im Kaufvertrag ausdrücklich geregelten Rücktrittsvoraussetzungen möglich (z.B. fehlende Finanzierungszusage als auflösende Bedingung) oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln des Verkäufers nach § 444 BGB. Die Ankaufsprüfung sollte daher immer vor dem Notartermin abgeschlossen sein.
In der Metropolregion Nürnberg stammt ein erheblicher Teil des Wohnimmobilienbestands aus den Jahrzehnten zwischen 1955 und 1985. Diese Objekte weisen spezifische Risikomuster auf, die bei der Ankaufsprüfung besondere Aufmerksamkeit verdienen: Asbesthaltige Baumaterialien (z. B. in Dachplatten, Fensterdichtungen, Bodenbelägen), Polychlorierte Biphenyle (PCB) in Fugenmasse und Anstrichen sowie veraltete Aluminium- oder Aluminium-Kupfer-Mischinstallationen in der Elektrik. Schäden durch Abdichtungsfehler an Flachdächern - damals häufig verbaut - sind ebenfalls verbreitet. Wir empfehlen für Objekte dieser Baujahrsklassen grundsätzlich ein Schadstoffscreening als Teil der technischen Ankaufsprüfung, da Sanierungskosten bei positiven Befunden schnell den gesamten Kaufpreispuffer aufzehren können.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
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