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Qualitätssicherung am Bau

Fachbegriff aus dem Bereich Bautechnik & Sanierung

Qualitätssicherung am Bau - Qualitätssicherung am Bau umfasst alle systematischen Maßnahmen zur Sicherstellung, dass Bauausführung, Materialien und Prozesse den vereinbarten Standards, Normen und vertraglichen Anforderungen entsprechen. Sie reicht von der Planung über die baubegleitende Kontrolle bis zur Schlussabnahme und schützt den Bauherrn vor Mängeln, Folgeschäden und Kostensteigerungen.

Instrumente der Qualitätssicherung

Die wichtigsten Instrumente sind: Baubegleitende Qualitätskontrolle (BQÜ) durch einen unabhängigen Sachverständigen, der in kritischen Bauphasen (Fundament, Abdichtung, Dachstuhl, Fenstereinbau) die Ausführung prüft. Materialprüfung durch Prüfzeugnisse und CE-Kennzeichnung der verbauten Materialien. Fotodokumentation aller verdeckten Leistungen (Bewehrung, Leitungsverlegung, Abdichtungen) vor dem Verschließen. Druckprüfung der Heizungs- und Wasserleitungen nach DIN 1988. Blower-Door-Test zur Messung der Luftdichtheit nach Fertigstellung der Gebäudehülle. Und die formale Bauabnahme als letzte Qualitätskontrolle vor Übergabe.

Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ)

Die BQÜ durch einen unabhängigen Sachverständigen ist die effektivste Maßnahme zur Vermeidung von Baumängeln. Der Sachverständige führt in der Regel 5-8 Begehungen während der Bauphase durch und dokumentiert Abweichungen von Plänen und Normen. Studien des Instituts für Bauforschung zeigen, dass bei Neubauten ohne BQÜ im Durchschnitt 28 Mängel bei der Abnahme festgestellt werden - bei Bauten mit BQÜ nur 8 Mängel. Die Kosten einer BQÜ liegen bei ca. 3.000-6.000 Euro für ein Einfamilienhaus und amortisieren sich durch vermiedene Mängelbeseitigungskosten fast immer.

Qualitätssicherung und Gewährleistungsmanagement

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Qualitätssicherung ist das aktive Gewährleistungsmanagement nach der Abnahme. Innerhalb der fünfjährigen Gewährleistungsfrist (§ 634a BGB) sollten Bauherren systematisch prüfen, ob versteckte Mängel auftreten, und diese rechtzeitig anzeigen. Besonders kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist - also nach etwa vier Jahren - ist eine professionelle Begehung durch einen Sachverständigen sinnvoll, um noch bestehende Mängel zu dokumentieren und fristgerecht geltend zu machen. Häufig treten gerade dann Mängel zutage, die sich in den ersten Jahren noch nicht gezeigt haben: Feuchtigkeit im Keller nach einem besonders nassen Winter, Rissbildungen nach Setzungen oder Materialermüdung bei Abdichtungen.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg

Wir empfehlen Bauherren in der Metropolregion Nürnberg, bei jedem Neubau- und größeren Sanierungsprojekt eine baubegleitende Qualitätsüberwachung zu beauftragen - unabhängig davon, ob Sie mit einem Generalunternehmer oder Einzelvergabe bauen. In Nürnberg bieten der TÜV Süd, DEKRA und zahlreiche freie Bausachverständige BQÜ-Pakete an. Besonders kritisch ist die Überwachung bei Kellerbauten in grundwassergefährdeten Gebieten (z. B. in Katzwang oder entlang der Pegnitz), bei Dachgeschossausbauten in Altbauten und bei energetischen Sanierungen, wo fehlerhafte Dämmung oder Luftdichtheitsschicht zu Schimmelschäden führen kann.

Für Bauherren, die KfW-Fördermittel im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen möchten, ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ohnehin verpflichtend - dieser kann auch gleichzeitig Aufgaben der baubegleitenden Qualitätsüberwachung übernehmen und spart damit Kosten gegenüber einer vollständig getrennten Beauftragung.

Qualitätssicherung bei der Bauabnahme

Die Bauabnahme ist der rechtlich bedeutsamste Moment im Bauprozess: Mit der Abnahme wechselt die Beweislast vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber. Vor der Abnahme muss der Bauunternehmer beweisen, dass seine Leistung mangelfrei ist; nach der Abnahme muss der Bauherr beweisen, dass ein Mangel bereits bei der Abnahme vorhanden war. Es ist deshalb entscheidend, die Abnahme nicht leichtfertig zu erklären und alle erkennbaren Mängel im Abnahmeprotokoll schriftlich festzuhalten.

Bei der förmlichen Abnahme begehen Bauherr und Bauunternehmer das Gebäude gemeinsam. Sämtliche Mängel werden protokolliert und mit einer Frist zur Nachbesserung versehen. Erst wenn alle Mängel beseitigt sind, wird die zurückgehaltene Schlussrate (üblicherweise 5 % der Auftragssumme) ausgezahlt. Wer einen Sachverständigen bei der Abnahme hinzuzieht, hat eine deutlich bessere Chance, versteckte Mängel zu entdecken, die Laien nicht sehen - etwa fehlende Brandschutzabdichtungen, undichte Dachrinnenanschlüsse oder mangelhafte Bewehrungsüberdeckungen im Fundament.

Digitale Dokumentation als Qualitätswerkzeug

Moderne Baubegleitung nutzt zunehmend digitale Werkzeuge, um die Qualitätssicherung zu verbessern. Bausachverständige erstellen ihren Begehungsberichte mit Foto-Dokumentations-Apps, die Bilder automatisch geolokalisiert und mit Zeitstempel versehen werden. Mängelmanagement-Software erlaubt es, Mängel mit Verantwortlichkeit, Frist und Status zu verknüpfen und als Liste an den Bauunternehmer zu übermitteln. Für Bauherren schafft das Transparenz: Sie sehen jederzeit, welche Mängel offen, nachgebessert oder strittig sind. Wer auf Papierprotokolle verzichtet und digital dokumentiert, hat im Streitfall eine lückenlose Beweiskette.

Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ein Bausachverständiger hinzugezogen werden?

Idealerweise vor Vertragsabschluss mit dem Bauunternehmer: Der Sachverständige kann den Bauvertrag und die Baubeschreibung auf Lücken und Risiken prüfen. Während der Bauphase sollte er mindestens bei folgenden Meilensteinen vor Ort sein: Baugrube/Fundament, Kellerabdichtung, Rohbau-Fertigstellung, Dach-Eindeckung, Fenstereinbau und vor der Estrichverlegung. Bei der Bauabnahme ist seine Anwesenheit besonders wertvoll, da er versteckte Mängel erkennt, die Laien übersehen.

Wer bezahlt die Qualitätssicherung?

Die Kosten der BQÜ trägt der Bauherr - sie sind nicht im Bauvertrag enthalten und werden separat mit dem Sachverständigen vereinbart. Die Kosten liegen bei einem Einfamilienhaus in Nürnberg bei ca. 3.000-6.000 Euro (je nach Anzahl der Begehungen und Umfang). Bei KfW-geförderten Effizienzhäusern ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ohnehin Pflicht - dieser kann teilweise auch die BQÜ-Aufgaben übernehmen. Die Kosten sind als Herstellungskosten steuerlich absetzbar.

Was tun bei festgestellten Mängeln?

Mängel, die während der Bauphase festgestellt werden, müssen dem Bauunternehmer schriftlich und mit Fristsetzung zur Nachbesserung angezeigt werden. Wichtig: Dokumentieren Sie jeden Mangel mit Fotos, Datum und Beschreibung. Bei der Bauabnahme sollten alle offenen Mängel im Abnahmeprotokoll festgehalten und ein Mängeleinbehalt (üblicherweise 5 % der Auftragssumme) vereinbart werden, der erst nach Beseitigung aller Mängel ausgezahlt wird. Bei schwerwiegenden Mängeln kann die Abnahme verweigert werden.

Gilt die Qualitätssicherung auch bei Sanierungen?

Ja, und bei Sanierungen ist sie oft noch wichtiger als beim Neubau. Altbausanierungen bringen häufig Überraschungen mit sich: Schadstoffe (Asbest, PAK), unerwartete Bausubstanzmängel oder statische Besonderheiten, die beim Aufmass nicht sichtbar waren. Ein Sachverständiger, der die Sanierungsleistungen begleitend prüft, erkennt, wenn Handwerker auf unvorhergesehene Situationen stoßen, und kann frühzeitig Anpassungen im Leistungsumfang anstoßen - bevor daraus Kostensteigerungen oder Schäden entstehen.

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