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Objektgesellschaft

Fachbegriff aus dem Bereich Steuern & Finanzen

Eine Objektgesellschaft ist eine Gesellschaft, die eigens zum Zweck des Erwerbs, der Verwaltung oder des Verkaufs einer einzelnen Immobilie oder eines Immobilienportfolios gegründet wird. Typische Rechtsformen sind die GmbH, die GmbH & Co. KG oder die GbR. Durch die Trennung der Immobilie von privatem Vermögen entstehen steuerliche, haftungsrechtliche und strukturelle Vorteile - insbesondere bei größeren Investitionsvolumina.

Steuerliche Vorteile der Objektgesellschaft

Der wichtigste steuerliche Vorteil einer GmbH als Objektgesellschaft liegt im niedrigeren Körperschaftsteuersatz (15 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) gegenüber dem persönlichen Einkommensteuersatz des Investors. Mieteinnahmen werden zunächst auf Gesellschaftsebene mit ca. 15-30 % besteuert; erst bei Ausschüttung an die Gesellschafter fällt weitere Kapitalertragsteuer an. Für Buy-and-Hold-Strategien ist die thesaurierende GmbH-Struktur steuerlich attraktiv - laufende Gewinne können steuergünstig einbehalten und reinvestiert werden.

Gewerbesteuerliche Aspekte: Vermietungsgesellschaften können unter Umständen die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG in Anspruch nehmen, die die Gewerbesteuer auf den Ertrag aus der Vermietung vollständig eliminiert. Diese Option entfällt jedoch, wenn die GmbH neben der Vermietung weitere gewerbliche Tätigkeiten ausübt (z. B. Vermittlung, Facility Management).

Nachteil: Der Wegfall der privaten Spekulationsfreiheit nach 10 Jahren - beim Verkauf der Immobilie durch die GmbH fällt stets Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an. Privat wäre ein nach 10 Jahren steuerfreier Verkauf möglich. Die GmbH-Struktur eignet sich daher am besten für Investoren mit langfristiger Halteabsicht und hohem persönlichen Steuersatz.

Haftungsabgrenzung und Strukturierung

Ein weiterer Vorteil der Objektgesellschaft ist die Haftungsabgrenzung: Das private Vermögen des Investors ist geschützt, sofern die Gesellschaft ordnungsgemäß geführt wird und keine Durchgriffshaftung wegen Gesellschaftsmischung oder Unterlassen von Stammkapitaleinlagen entsteht.

Bei der GmbH & Co. KG können mehrere Investoren flexibel Anteile halten, Gewinne und Verluste nach Wunsch zuweisen und die Gesellschaft leichter veräußern als die Immobilie selbst. Share Deals (Kauf der Gesellschaftsanteile statt der Immobilie) können unter bestimmten Voraussetzungen die Grunderwerbsteuer vermeiden oder reduzieren - ein Thema, das allerdings regulatorisch zunehmend eingeschränkt wird. Ab einem Anteilserwerb von mehr als 90 % innerhalb von zehn Jahren fällt in der Regel Grunderwerbsteuer an.

Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine einfachere Alternative für kleine Investorengruppen oder Familienkonstellationen, bietet aber keine Haftungsbeschränkung und ist für größere Portfolios weniger geeignet.

Gründungsaufwand und laufende Kosten

Die Gründung einer GmbH kostet ca. 1.000 bis 3.000 Euro (Notar, Handelsregistereintrag, Stammkapital 25.000 Euro). Hinzu kommen laufende Kosten für:

  • Steuerberatung und Jahresabschluss: 2.000-6.000 Euro jährlich
  • Buchführung: 500-2.000 Euro jährlich
  • Ggf. Wirtschaftsprüfung ab bestimmten Schwellenwerten
  • Jahrespublizierungspflicht im Unternehmensregister

Für kleinere Einzelobjekte unter 500.000 Euro Wert ist der Aufwand oft nicht rentabel - ab mehreren Objekten oder einem Gesamtportfolio von über einer Million Euro rechnet sich die Struktur erfahrungsgemäß deutlich besser.

Share Deal und Due Diligence

Wer eine Objektgesellschaft kauft (Share Deal statt Asset Deal), erwirbt nicht die Immobilie direkt, sondern die Gesellschaftsanteile. Das hat weitreichende Konsequenzen für die Due Diligence: Neben der Immobilie selbst müssen alle Verbindlichkeiten, Steuerschulden, laufenden Verträge und Haftungsrisiken der Gesellschaft geprüft werden. Ein steuerlicher und rechtlicher Berater ist beim Share Deal unerlässlich. In der Praxis verlangen Käufer Garantien des Verkäufers zur Vollständigkeit und Richtigkeit der Gesellschaftsunterlagen.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

Wer in der Metropolregion Nürnberg gezielt in Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien investiert, sollte die Frage der Strukturierung frühzeitig mit einem Steuerberater und Rechtsanwalt besprechen. Die Entscheidung für oder gegen eine Objektgesellschaft hat langfristige steuerliche Konsequenzen, die sich nachträglich kaum noch korrigieren lassen. Ein nachträgliches Einbringen einer Immobilie in eine GmbH löst in der Regel Grunderwerbsteuer und ggf. Einkommensteuer auf stille Reserven aus.

Wir vermitteln Ihnen erfahrene Steuerberater mit Immobilien-Schwerpunkt in Nürnberg und begleiten den Kaufprozess von der Strukturierungsfrage bis zum Notartermin - einschließlich der Analyse, ob ein Share Deal oder Asset Deal für das konkrete Objekt die bessere Wahl ist.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann lohnt sich eine Objektgesellschaft für Privatinvestoren?

Als grobe Faustregel gilt: Ab einem zu versteuernden Einkommen von über 60.000 Euro jährlich und einem Immobilienportfolio ab 500.000 Euro Wert lohnt sich die Prüfung einer GmbH-Struktur. Die genaue Schwelle hängt vom individuellen Steuersatz, der Haltestrategie und der geplanten Reinvestitionsquote ab. Ein Steuerberater kann mit einer Vergleichsrechnung konkret zeigen, ob die Steuerersparnis die Mehrkosten der GmbH-Struktur überwiegt.

Kann ich eine bestehende Immobilie in eine Objektgesellschaft einbringen?

Ja, aber die Einbringung löst in der Regel Grunderwerbsteuer (3,5 % in Bayern) und ggf. Einkommensteuer aus (wenn stille Reserven aufgedeckt werden). Steuerlich günstiger ist es, die Gesellschaft vor dem Erwerb zu gründen und die Immobilie direkt in die GmbH zu kaufen. Eine Einbringung kann sich lohnen, wenn die steuerlichen Zukunftsvorteile die Einbringungskosten überwiegen - das ist eine Einzelfallentscheidung.

Was ist der Unterschied zwischen Asset Deal und Share Deal?

Beim Asset Deal wird die Immobilie direkt gekauft - Grunderwerbsteuer und alle üblichen Kaufnebenkosten fallen an. Beim Share Deal werden die Gesellschaftsanteile der Objektgesellschaft erworben - die Immobilie verbleibt in der Gesellschaft, Grunderwerbsteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. Der Share Deal ist komplexer und setzt eine sorgfältige Due Diligence sowohl der Immobilie als auch der Gesellschaft voraus, bietet aber erhebliche Steuervorteile bei größeren Transaktionen.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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