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Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Bautechnik & Sanierung
Die Dämmung der obersten Geschossdecke bezeichnet die Wärmedämmung der Decke, die den letzten beheizten Wohnraum vom darüber liegenden unbeheizten Dachraum (Kaltdach) trennt. Sie ist eine der kosteneffizientesten Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebestand. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt seit 2009 vor, dass diese Decke in nicht ausgebauten Dachräumen gedämmt sein muss.
§ 47 GEG (ehemals § 10 EnEV) verpflichtet Eigentümer von Wohngebäuden dazu, die oberste Geschossdecke zu dämmen, wenn der darüber liegende Dachraum nicht beheizt und nicht ausgebaut ist. Die Pflicht greift nicht, wenn bereits das Dach selbst ausreichend gedämmt ist. Der Mindestwärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) beträgt gemäß GEG 0,24 W/(m²·K) - was einer Dämmstärke von ca. 14-18 cm je nach Dämmstoff entspricht.
Wer muss nachrüsten? Die Pflicht gilt für:
Wer ein Haus kauft, übernimmt diese Verpflichtung und muss die Dämmung innerhalb von zwei Jahren nachrüsten - ein wichtiger Punkt bei der Immobilienübergabe in Nürnberg und Franken. Verstöße können mit Bußgeldern belegt werden.
Für die Dämmung der obersten Geschossdecke stehen mehrere Verfahren zur Wahl:
Die Maßnahme amortisiert sich durch Heizkosteneinsparungen je nach Gebäude, Energie preis und Ausgangszustand in fünf bis zwölf Jahren. Bei alten, ungedämmten Dachböden aus den 1960er Jahren sind die Einsparpotenziale besonders hoch - die Wärmeverluste über die ungedämmte Decke können 10-20 % des Heizwärmebedarfs ausmachen.
Die Kosten variieren erheblich je nach Verfahren, Fläche und Zugänglichkeit:
Bei einem 100 m² großen Dachboden und einfacher Einblasdämmung sind Kosten von 2.000 bis 3.500 Euro realistisch - vor Abzug möglicher Fördermittel.
Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist förderfähig über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), abgewickelt durch das BAFA für Einzelmaßnahmen. Zuschüsse von bis zu 15 % der förderfähigen Kosten sind möglich. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhöht sich der Zuschuss um 5 % (Bonus). Bei energetischen Sanierungen im Rahmen einer Gesamtsanierung zum Effizienzgebäude können zusätzliche KfW-Förderkredite (KfW-Programm 261) in Anspruch genommen werden.
Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Wer zuerst den Handwerker beauftragt und dann den Förderantrag stellt, verliert den Anspruch. Wir empfehlen deshalb, vor der Beauftragung immer einen zertifizierten Energieberater hinzuzuziehen, der den Förderantrag stellt und die Anforderungen an die ausgeführte Maßnahme sicherstellt.
In der Metropolregion Nürnberg stammt ein erheblicher Teil des Wohngebäudebestands aus den 1950er bis 1970er Jahren - viele Gebäude haben noch keine oder eine unzureichende Dämmung der obersten Geschossdecke. Wer ein Bestandsobjekt in Nürnberg, Fürth oder Erlangen kauft oder verkauft, sollte den Energieausweis prüfen und klären, ob die GEG-Pflicht bereits erfüllt ist. Andernfalls können Nachbesserungskosten von 2.000 bis 6.000 Euro auf den neuen Eigentümer zukommen.
Wir weisen im Verkaufsprozess aktiv auf diesen Punkt hin und helfen Verkäufern, die Situation transparent darzustellen - das schützt vor Gewährleistungsstreitigkeiten nach dem Kauf. Käufer empfehlen wir, die Dachbodensituation bei der Besichtigung zu prüfen und im Zweifel einen Energieberater hinzuzuziehen.
Nein. Die GEG-Pflicht entfällt, wenn das Dach selbst den geforderten U-Wert von 0,24 W/(m²·K) erfüllt. Dann ist eine zusätzliche Dämmung der Geschossdecke nicht erforderlich, aber bauphysikalisch trotzdem oft sinnvoll - etwa um Kondensatprobleme in der Übergangszone zu vermeiden.
Bei Eigentumswohnungen ist die Pflicht Sache der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), da die oberste Geschossdecke in der Regel zum Gemeinschaftseigentum gehört. Der einzelne Wohnungseigentümer kann die Maßnahme nicht allein beauftragen, sondern muss sie über die WEG-Versammlung beschließen lassen. Die Kosten werden dann nach dem Verteilungsschlüssel auf alle Eigentümer aufgeteilt.
Je nach Fläche und Dämmverfahren liegen die Kosten zwischen 20 und 70 Euro pro Quadratmeter (inkl. Material und Montage). Bei einem 100 m² großen Dachboden ist mit 2.000 bis 7.000 Euro zu rechnen, vor Abzug möglicher Fördermittel. Mit BAFA-Förderung und iSFP-Bonus können bis zu 20 % erstattet werden.
Für selbstgenutztes Wohneigentum können Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG steuerlich geltend gemacht werden - aktuell 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, maximal 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt. Alternativ kann die BAFA-Förderung in Anspruch genommen werden - aber nicht beides gleichzeitig. Bei vermieteten Objekten können die Kosten als Erhaltungsaufwand sofort abgesetzt werden. Ein Steuerberater kann die günstigste Variante ermitteln.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
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