Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Bautechnik & Sanierung
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bezeichnet die gleichzeitige Erzeugung von elektrischem Strom und Nutzwärme aus einem einzigen Energieträger in einer Anlage. Gegenüber der getrennten Strom- und Wärmeerzeugung erzielen KWK-Anlagen deutlich höhere Gesamtwirkungsgrade von 80 bis über 90 Prozent. Im Immobilienbereich kommen vor allem Blockheizkraftwerke (BHKW) als KWK-Variante zum Einsatz - in Mehrfamilienhäusern, Wohnanlagen und Gewerbeimmobilien.
Ein Blockheizkraftwerk besteht im Kern aus einem Motor oder einer Turbine, die einen Generator antreibt und dabei Abwärme erzeugt. Diese Wärme wird über einen Wärmetauscher für Heizung und Warmwasser genutzt. Gebräuchliche Anlagentypen sind:
Die Wahl des Anlagentyps hängt vom Wärme- und Strombedarf des Gebäudes sowie vom verfügbaren Gasanschluss ab. Brennstoffzellen-BHKW haben in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen, da sie besonders leise arbeiten, kaum Wartung benötigen und mit Wasserstoff kompatibel sind - was sie zukunftsfähig macht. Die Förderung durch die KfW (Programm 433) unterstützt speziell Brennstoffzellen-Anlagen.
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gewährt für in das öffentliche Netz eingespeisten KWK-Strom einen Zuschlag pro Kilowattstunde. Der Eigenverbrauch von KWK-Strom ist von der EEG-Umlage teilweise befreit. Zusätzlich fördert die KfW über das Programm „Erneuerbare Energien - Premium” (Prog. 271/281) sowie die BAFA Investitionszuschüsse. Für Wohngebäude mit Wärmenetzen gelten gesonderte Förderpfade.
Die Förderstruktur hat sich in den letzten Jahren mehrfach verändert und ist komplex. Wer eine KWK-Anlage plant, sollte die aktuellen Förderbedingungen beim BAFA und der KfW prüfen, bevor er investiert - und den Förderantrag immer vor Vertragsabschluss stellen, da nachträgliche Anträge nicht anerkannt werden.
Die Wirtschaftlichkeit einer KWK-Anlage hängt von drei Faktoren ab: Wärmebedarf (möglichst hoch und gleichmäßig), Gaspreis und Stromvergütung. Als Faustregel gilt: Eine Anlage sollte mindestens 4.000 Betriebsstunden pro Jahr erreichen. Verwalter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sollten zudem den Wartungsvertrag sorgfältig gestalten, da Ausfallzeiten die Wirtschaftlichkeitsrechnung schnell kippen.
Die gestiegenen Gaspreise seit 2022 haben die Wirtschaftlichkeit von Erdgas-BHKW erheblich belastet. Wer heute in eine KWK-Anlage investiert, sollte Szenarien mit verschiedenen Gaspreisen durchrechnen und prüfen, ob ein Biogas-Tarif oder die Umrüstbarkeit auf Wasserstoff die langfristige Rentabilität verbessert. Die Amortisationszeit eines typischen Gas-BHKW für ein Mehrfamilienhaus liegt aktuell bei acht bis vierzehn Jahren.
Eine attraktive Ergänzung zur klassischen Einspeisung ist das Mieterstrommodell: Der im BHKW erzeugte Strom wird direkt an die Mieter des Gebäudes geliefert, die so günstiger als beim Netzbezug einkaufen. Das KWKG und das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regeln die Voraussetzungen für diese Direktbelieferung. Die Abrechnung erfordert individuelle Zähler je Wohneinheit und eine Registrierung als Energielieferant - ein administrativer Aufwand, der aber durch attraktive Margen gerechtfertigt sein kann.
N-ERGIE, der regionale Energieversorger in Nürnberg, bietet sowohl Contracting-Modelle (Betrieb durch den Versorger) als auch Beratung zur eigenen BHKW-Investition an. Besonders interessant ist KWK für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit vier oder mehr Wohneinheiten sowie für WEG-Anlagen mit gemeinsamer Heizanlage. Wir empfehlen, vor der Investition ein unabhängiges Energiegutachten einzuholen - viele Nürnberger Energieberater sind über die Energie-Effizienz-Expertenliste des Bundes zertifiziert und kennen sowohl die technischen als auch die Fördermöglichkeiten in der Region.
Grundsätzlich ja, aber nur bei ausreichendem Wärmebedarf (ab ca. 15.000 kWh/Jahr Heizenergie). Mikro-KWK-Geräte sind inzwischen kompakt genug für Einfamilienhäuser, die Amortisationszeiten liegen aber meist bei acht bis zwölf Jahren.
BHKW-Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung sind in Bayern in der Regel genehmigungsfrei, müssen aber beim Netzbetreiber angemeldet werden. Größere Anlagen unterliegen dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und sind genehmigungspflichtig.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Als Vermieter können Sie den selbst erzeugten KWK-Strom direkt an Mieter liefern (Mieterstrom), was für beide Seiten günstiger als der Netzbezug sein kann. Dabei sind jedoch Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes und des KWKG zu beachten.
Beide erzeugen Heizwärme, aber auf unterschiedliche Weise: Das BHKW verbrennt einen Brennstoff (meist Erdgas) und erzeugt dabei sowohl Strom als auch Wärme. Die Wärmepumpe hingegen nutzt elektrischen Strom, um Umweltwärme (aus Luft, Erde oder Wasser) auf ein nutzbares Temperaturniveau anzuheben. In der Klimaschutzpolitik werden Wärmepumpen zunehmend bevorzugt, da sie mit erneuerbarem Strom CO₂-neutral betrieben werden können; BHKW bleiben sinnvoll, solange kein grüner Wasserstoff verfügbar ist.
Besonders interessant ist KWK in Verbindung mit einem Wärmenetz innerhalb einer Wohnanlage oder eines Neubauquartiers. Anstatt jede Wohneinheit mit einer eigenen Heizung auszustatten, versorgt ein zentrales BHKW das gesamte Gebäude oder mehrere Gebäude mit Wärme und Strom über ein internes Leitungsnetz. In Nürnberg gibt es mehrere Mehrfamilienhäuser und WEG-Anlagen, die auf dieses Modell setzen. N-ERGIE bietet als regionaler Versorger sowohl Contracting-Modelle als auch Beratung zur Eigeninvestition an.
Für Verwalter und Eigentümergemeinschaften in Nürnberg, die eine veraltete Zentralheizung ersetzen möchten, lohnt sich der Vergleich zwischen einer modernen Gasbrennwerttherme, einer Wärmepumpenanlage und einem BHKW. Die Wirtschaftlichkeit hängt stark vom Jahres-Heizbedarf, der Gebäudedämmung und den lokalen Energiepreisen ab. Wir empfehlen eine unabhängige Energieberatung - zertifizierte Energieeffizienz-Experten in der Metropolregion sind über die Expertenliste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufbar. Eine solide Beratung ist Grundvoraussetzung, bevor Fördermittel beantragt und Investitionsentscheidungen getroffen werden.
Wer ein BHKW betreibt und Strom in das öffentliche Netz einspeist oder an Mieter weitergibt, wird steuerlich als Gewerbetreibender behandelt: Es entstehen Pflichten zur Umsatzsteuer (wenn Umsatzgrenzen überschritten werden), zur Körperschafts- oder Einkommensteuer auf den erzielten Strom-Erlös und zur Gewerbesteuer. Seit 2022 gibt es eine Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen; für BHKW gelten andere Regeln. Die Einnahmen aus der Stromerzeugung sind in der Regel steuerpflichtig. Wir empfehlen, vor der Investition einen Steuerberater hinzuzuziehen, der die BHKW-spezifischen steuerlichen Konsequenzen bewertet.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.