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Interne Verzinsung (IRR)

Fachbegriff aus dem Bereich Steuern & Finanzen

Interne Verzinsung (IRR - Internal Rate of Return) ist eine Kennzahl der Investitionsrechnung, die denjenigen Zinssatz angibt, bei dem der Barwert aller zukünftigen Zahlungsströme einer Immobilieninvestition exakt null ergibt. Vereinfacht gesagt: Der IRR ist die tatsächlich erwirtschaftete Rendite auf das eingesetzte Kapital unter Berücksichtigung des Zeitwerts aller Ein- und Auszahlungen. Je höher der IRR, desto attraktiver ist die Investition im Vergleich zu Alternativanlagen.

Berechnung und Aussagekraft des IRR

Der IRR lässt sich nicht analytisch lösen, sondern wird iterativ (durch schrittweise Annäherung) oder mithilfe von Tabellenkalkulationen (Excel-Funktion IKV()) ermittelt. Die Formel lautet vereinfacht:

Alle Zahlungsströme (Kaufpreis, laufende Mieteinnahmen abzüglich Kosten, Verkaufserlös am Ende) werden auf den Zeitpunkt Null abgezinst. Derjenige Zinssatz, bei dem die Summe dieser Barwerte null ergibt, ist der IRR.

Beispiel: Ein Anleger kauft eine Eigentumswohnung in Nürnberg für 350.000 € (inkl. Kaufnebenkosten), erzielt 10 Jahre lang Netto-Mieteinnahmen von jährlich 12.000 € und verkauft die Wohnung am Ende für 420.000 €. Der IRR dieser Investition liegt bei ca. 4,3 % - das ist die tatsächliche Gesamtrendite auf das eingesetzte Kapital, zeitgewichtet über den gesamten Anlagehorizont.

IRR vs. einfache Bruttorendite - die wichtigsten Unterschiede

Die Bruttorendite (Jahreskaltmiete ÷ Kaufpreis) ist eine schnelle Kennzahl für erste Vergleiche, bildet aber die Realität einer Investition unzureichend ab:

KriteriumBruttorenditeIRR
Berücksichtigt KaufnebenkostenNeinJa
Berücksichtigt laufende KostenNeinJa
Berücksichtigt Zeitpunkt der ZahlungenNeinJa
Berücksichtigt VerkaufserlösNeinJa
Geeignet für SchnellvergleichJaNein
Geeignet für fundierte InvestitionsentscheidungEingeschränktJa

Der IRR ist das überlegene Werkzeug für die Bewertung von Immobilieninvestments mit definiertem Haltezeitraum, da er alle relevanten Zahlungsströme und deren zeitliche Verteilung berücksichtigt.

Grenzen und Kritik am IRR-Verfahren

Trotz seiner Stärken hat der IRR methodische Schwächen, die Investoren kennen sollten:

  • Wiederanlageprämisse: Der IRR geht implizit davon aus, dass Zwischenerlöse zum gleichen IRR-Zinssatz reinvestiert werden können - was in der Praxis selten zutrifft. Der MIRR (Modified IRR) behebt diesen Fehler durch Vorgabe eines realistischen Reinvestitionszinssatzes.
  • Mehrere Lösungen: Bei unregelmäßigen Zahlungsströmen mit Vorzeichenwechseln kann es mathematisch mehrere IRR-Werte geben, was die Interpretation erschwert.
  • Absoluter Kapitalertrag fehlt: Ein IRR-Vergleich begünstigt kleine Investitionen mit kurzen Laufzeiten. Der Net Present Value (NPV/Kapitalwert) ist ergänzend zu betrachten, um absolute Ertragsunterschiede sichtbar zu machen.

IRR und Fremdfinanzierung (Leverage-Effekt)

Der IRR reagiert stark auf den Einsatz von Fremdkapital: Wenn der Darlehenszins unter dem IRR der Investition liegt, steigt der IRR auf das eingesetzte Eigenkapital überproportional (positiver Leverage-Effekt). In der Niedrigzinsphase bis 2022 war dies ein wesentlicher Treiber der Immobilienrenditen in Nürnberg und der gesamten Metropolregion: Mit 10 % Eigenkapital und 90 % Fremdfinanzierung konnte bei einem Objekt-IRR von 4 % ein Eigenkapital-IRR von 8-12 % erzielt werden - abhängig vom Zinssatz.

Im aktuellen Zinsniveau (ab 2022) hat sich diese Situation umgekehrt: Bei Darlehenszinsen über dem Immobilien-IRR wirkt der Leverage-Effekt negativ. Wer heute eine Immobilie mit hohem Fremdkapitalanteil kauft und einen Objekt-IRR von 3,5 % erzielt, aber 4,5 % Kreditzins zahlt, erleidet auf das Eigenkapital einen negativen Hebel. Die IRR-Kalkulation ist damit ein unverzichtbares Werkzeug, um den tatsächlichen Effekt der Finanzierungsstruktur auf die Rendite des eigenen Kapitals zu verstehen.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In der Metropolregion Nürnberg liegen die Bruttomietrenditen für Eigentumswohnungen je nach Lage und Baujahr zwischen ca. 2,5 % (Premiumlagen Erlangen, Nürnberg Innenstadt) und 4,5 % (Fürther oder nördliches Umland). Wer ausschließlich auf die Bruttomietrendite schaut, übersieht Kaufnebenkosten (ca. 8-10 %), Instandhaltungsrücklagen, Verwaltungskosten und die Wertsteigerungsperspektive. Wir empfehlen bei jeder konkreten Kaufentscheidung, eine IRR-Kalkulation über den geplanten Haltezeitraum von 10-15 Jahren zu erstellen und dabei verschiedene Szenarien (konservative, mittlere und optimistische Preisentwicklung) durchzuspielen. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit unseren Marktdaten für Nürnberg und Franken.

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem IRR lohnt sich eine Immobilieninvestition in Nürnberg?

Eine pauschale Mindest-IRR gibt es nicht, da sie von der persönlichen Alternativverzinsung (Kapitalmarkt, andere Investments) und dem Risikoprofil abhängt. Als grobe Orientierung: Ein IRR unter 3 % nach Kosten spricht bei normaler Fremdfinanzierung häufig für eine negative Hebelwirkung. Ein IRR von 5 % und mehr gilt im aktuellen Marktumfeld der Metropolregion Nürnberg als attraktiv.

Wie unterscheidet sich der IRR vom Kapitalisierungszinssatz (Cap Rate)?

Die Cap Rate ist eine statische Jahresbetrachtung (Nettobetriebseinkommen ÷ Kaufpreis) ohne Zeitwertbetrachtung und ohne Berücksichtigung des Verkaufserlöses. Der IRR ist eine dynamische Kennzahl über den gesamten Investitionszeitraum. Für professionelle Investitionsentscheidungen ist der IRR die belastbarere Kennzahl.

Kann ich den IRR selbst berechnen?

Ja. In Microsoft Excel oder Google Sheets liefert die Funktion IKV() (englisch: IRR()) den internen Zinsfuß aus einer Zahlungsreihe. Tragen Sie den Kaufpreis (als negative Zahl), die jährlichen Netto-Cashflows und den Nettoverkaufserlös in eine Spalte ein und wenden Sie die Funktion an. Für den MIRR steht die Funktion QIKV() (englisch: MIRR()) zur Verfügung.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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