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Der Heizungs-Check ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung und Optimierung von Heizungsanlagen mit Gas- oder Ölbrennwertgeräten, die seit 2024 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in § 60b eingeführt wurde. Ziel ist es, durch hydraulischen Abgleich, optimierte Heizkurven und Wartung unnötigen Energieverbrauch zu reduzieren. Der Check muss von einem zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt werden und ist für bestimmte Gebäude verpflichtend; Eigentümer erhalten ein Protokoll mit Optimierungsempfehlungen.
Laut § 60b GEG ist der Heizungs-Check verpflichtend für Eigentümer von Gebäuden mit zentralen Gas- oder Ölheizungen. Die Pflicht gilt gestaffelt:
Ausgenommen sind Gebäude, für die bereits ein hydraulischer Abgleich nach anerkannten Regeln der Technik durchgeführt wurde, sowie Gebäude mit einer Heizungsanlage, die nach dem 1. Oktober 2009 erstmals in Betrieb genommen oder vollständig erneuert wurde.
Ein ordnungsgemäßer Heizungs-Check umfasst nach den Vorgaben des GEG:
Der Fachbetrieb erstellt ein schriftliches Protokoll; im Falle eines Pflicht-Checks ist es aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen.
Studien zeigen, dass viele Heizungsanlagen im Alltag deutlich zu hoch eingestellt sind - ein hydraulischer Abgleich kann den Energieverbrauch um 10-15 % senken. In Kombination mit Absenkzeiten, optimierten Pumpeneinstellungen und gedämmten Rohrleitungen sind Einsparungen bis zu 20 % möglich. Der Heizungs-Check ist ein vergleichsweise günstiger Einstieg in die energetische Sanierung.
Der hydraulische Abgleich - häufig im Zuge des Heizungs-Checks empfohlen oder direkt durchgeführt - sorgt dafür, dass alle Heizkörper im Gebäude gleichmäßig mit der richtigen Wärmemenge versorgt werden. Ohne Abgleich bekommen nahe Heizkörper zu viel Wärme, entfernte zu wenig. Die Folge sind überhitzte Räume, unnötiger Energieverbrauch und Komforteinbußen. Ein fachgerecht durchgeführter hydraulischer Abgleich nach Verfahren B gibt es mit BAFA-Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Wer eine Immobilie verkaufen möchte, kann ein vorliegendes Heizungs-Check-Protokoll als Vertrauensbeweis für die sorgfältige Bewirtschaftung des Objekts einsetzen. Kaufinteressenten achten zunehmend auf Betriebskosten und Energieeffizienz. Ein Protokoll, das eine optimierte Heizanlage belegt, wirkt positiv auf die Kaufentscheidung und kann Verhandlungen erleichtern. In Kombination mit einem guten Energieausweis signalisiert es: Diese Immobilie wurde verantwortungsvoll bewirtschaftet.
Wir empfehlen Eigentümern in Nürnberg und der Metropolregion, den Heizungs-Check nicht auf das letzte Quartal zu verschieben. Qualifizierte Heizungsfachbetriebe in der Region hatten in 2024 durch die Pflicht hohe Auslastung; rechtzeitig beauftragte Eigentümer profitieren von einer schnelleren Terminvergabe.
Außerdem lohnt sich die Kombination aus Heizungs-Check und einer Energieberatung durch einen dena-zertifizierten Experten: So erhalten Sie nicht nur den gesetzlich vorgeschriebenen Check, sondern auch eine Roadmap für die langfristige energetische Optimierung Ihres Gebäudes. Wir helfen unseren Kunden gerne, geeignete Fachbetriebe und Energieberater aus der Region zu finden und die Fördermöglichkeiten zu nutzen.
Nein. Der Heizungs-Check nach § 60b GEG gilt nur für Gas- und Ölheizungen. Für Wärmepumpen gelten eigene Optimierungsempfehlungen, aber keine vergleichbare gesetzliche Pflicht. Allerdings empfehlen wir auch bei Wärmepumpen eine regelmäßige Prüfung der Systemeinstellungen, da falsch eingestellte Wärmepumpen ebenfalls erheblich mehr Strom verbrauchen als notwendig.
Je nach Größe der Anlage und Umfang der Optimierungsmaßnahmen liegen die Kosten für den Check selbst bei 200-500 €. Ein vollständiger hydraulischer Abgleich nach Verfahren B für ein Mehrfamilienhaus kann 1.000-3.000 € kosten, ist aber über die BAFA (BEG) mit bis zu 15 % der Kosten förderbar.
Das GEG sieht bei Nichterfüllung der Pflicht Bußgelder vor. Die Höhe richtet sich nach dem Landesrecht und der zuständigen Behörde. In Bayern kann die Nichterfüllung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden; die genaue Höhe ist gebäude- und einzelfallabhängig.
Das GEG sieht aktuell keine regelmäßige Wiederholungspflicht für den Heizungs-Check vor - er war als einmalige Pflichtmaßnahme zur Optimierung bestehender Anlagen konzipiert. Dennoch empfehlen Fachleute, die Heizungseinstellungen alle zwei bis drei Jahre zu überprüfen, da sich Betriebsbedingungen und Anforderungen ändern können.
Das Prüfprotokoll des Fachbetriebs ist aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. In Bayern ist die Bauaufsichtsbehörde der jeweiligen Gemeinde oder des Landratsamts für die Überwachung der GEG-Pflichten zuständig; in Nürnberg liegt diese Zuständigkeit beim Bauordnungsamt der Stadt Nürnberg. Das Protokoll sollte Angaben zur geprüften Anlage (Typ, Baujahr, Leistung), zu den Messwerten vor und nach der Optimierung sowie zu den empfohlenen Maßnahmen enthalten. Wer das Protokoll verlegt oder nicht vorlegen kann, riskiert im Rahmen einer Kontrolle ein Bußgeld. Wir empfehlen, das Protokoll dauerhaft bei den Hausunterlagen zu führen - ebenso wie Energieausweis, Baupläne und Wartungsnachweise für Heizung und Aufzug.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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