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Herstellungsdatum

Fachbegriff aus dem Bereich Bautechnik & Sanierung

Das Herstellungsdatum einer Immobilie bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem ein Gebäude fertiggestellt und erstmals nutzbar war. Es ist von der Baugenehmigung und dem Baubeginn zu unterscheiden und markiert den Beginn der rechtlichen und technischen Lebenszeit des Bauwerks. Das Herstellungsdatum spielt eine zentrale Rolle bei der Immobilienbewertung, der steuerlichen Abschreibung sowie der Beurteilung des baulichen Zustands.

Herstellungsdatum in der Immobilienbewertung

In der Wertermittlung nach ImmoWertV wird das Herstellungsdatum verwendet, um das Baualter und damit den Gesamtzustand des Gebäudes einzuschätzen. Ältere Gebäude weisen in der Regel eine höhere Restnutzungsdauer auf, wenn sie gut instand gehalten wurden. Gutachter und Sachverständige prüfen anhand des Herstellungsdatums, welche typischen Baumängel oder Schadstoffe (z. B. Asbest, PCB) vorhanden sein könnten und ob wesentliche Sanierungsmaßnahmen bereits durchgeführt wurden.

Das Herstellungsdatum beeinflusst auch die wirtschaftliche Restnutzungsdauer (wRND), die für die Sachwertberechnung entscheidend ist. Gebäude mit einem Herstellungsdatum vor 1918 (Gründerzeit) können trotz hohem Alter eine lange Restnutzungsdauer haben, wenn die Bausubstanz massiv und gut erhalten ist. Bei Nachkriegsbauten der 1950er bis 1970er Jahre hingegen sind die technischen Systeme häufig veraltet, was zu einer verkürzten wirtschaftlichen Restnutzungsdauer führt - selbst wenn die Bausubstanz noch gut ist.

Steuerliche Bedeutung des Herstellungsdatums

Für Vermieter ist das Herstellungsdatum entscheidend für die lineare Gebäude-AfA (Absetzung für Abnutzung). Bei Wohngebäuden, die nach dem 31.12.1924 fertiggestellt wurden, beträgt der Abschreibungssatz 2 % pro Jahr (50 Jahre Nutzungsdauer). Für Gebäude, die vor 1925 hergestellt wurden, gelten 2,5 % (40 Jahre). Das Herstellungsdatum beeinflusst zudem, ob denkmalschutzrechtliche Abschreibungsvorteile oder erhöhte Sanierungsabzüge geltend gemacht werden können.

Seit 2023 gibt es zudem die beschleunigte AfA für neue Wohngebäude: Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt wurden, können mit 3 % jährlich abgeschrieben werden. Für Investoren ist es daher relevant, das genaue Herstellungsdatum zu kennen - auch bei Umbauten oder Erweiterungen, die separat abgeschrieben werden können.

Nachweis und Dokumentation des Herstellungsdatums

Das Herstellungsdatum lässt sich in der Regel über die Baugenehmigungsunterlagen, Flurkarten, das Grundbuch oder historische Unterlagen der Gemeinde nachweisen. Bei älteren Gebäuden, für die keine vollständigen Akten mehr existieren, greifen Gutachter auf Baudatierungen anhand von Baumaterialien, Konstruktionstypen oder historischen Luftbildern zurück. Eine lückenlose Dokumentation erleichtert sowohl den Verkauf als auch die steuerliche Geltendmachung von Abschreibungen.

In Nürnberg und der Metropolregion können Bauakten direkt beim Stadtarchiv Nürnberg oder dem Stadtplanungsamt angefordert werden. Die Unterlagen liegen oft noch für Gebäude aus dem frühen 20. Jahrhundert vor. Bei Unsicherheiten empfehlen wir die Beauftragung eines Bausachverständigen, der das Herstellungsdatum durch eine Bausubstanzanalyse belegt.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In Nürnberg und dem Umland finden sich zahlreiche Gründerzeitgebäude (ca. 1870-1914) sowie Nachkriegsbauten der 1950er und 1960er Jahre. Das Herstellungsdatum ist hier besonders relevant, weil ältere Bauphasen typische Sanierungserfordernisse mitbringen: Schlagregenproblematik an Fassaden, Schadstoffe wie Asbest in Dachplatten oder Bodenklebern, veraltete Elektrik sowie nicht isolierte Wasserleitungen.

Das Stadtarchiv Nürnberg und die Bauakten des Stadtplanungsamts sind wertvolle Quellen, um das Herstellungsdatum rechtssicher zu belegen. Wir helfen unseren Kunden, diese Unterlagen zu beschaffen und korrekt einzuordnen - besonders dann, wenn das Herstellungsdatum für die steuerliche Optimierung einer Kapitalanlage oder für die Wertermittlung bei einem Erbfall entscheidend ist.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Baujahr und Herstellungsdatum?

Das Baujahr bezeichnet in der Regel das Kalenderjahr des Baubeginns oder der Fertigstellung, während das Herstellungsdatum den exakten Zeitpunkt der Fertigstellung und Erstnutzbarkeit meint. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe häufig synonym verwendet.

Wie beeinflusst das Herstellungsdatum den Immobilienwert?

Ältere Gebäude können aufgrund von Substanzabzügen einen niedrigeren Sachwert haben. Gleichzeitig können gut erhaltene Altbauten durch Lage, Architektur und Sanierungspotenzial erheblich im Wert steigen. Das Herstellungsdatum allein sagt also wenig über den tatsächlichen Marktwert aus.

Kann das Herstellungsdatum bei einem Umbau neu angesetzt werden?

Nein, das Herstellungsdatum bleibt das ursprüngliche Datum der Ersterrichtung. Umbauten, Anbauten oder Aufstockungen erhalten ein eigenes Herstellungsdatum, das für die betreffenden Bauteile steuerlich separat angesetzt werden kann.

Wie relevant ist das Herstellungsdatum für Schadstoffprobleme?

Sehr relevant. Gebäude aus bestimmten Bauphasen haben typische Schadstoffprofile: Asbestvorkommen sind vor allem bei Gebäuden aus dem Zeitraum 1950-1990 zu erwarten (KMF-Dämmstoffe, Asbestzement, Fußbodenkleber). Gebäude vor 1970 können zudem PCB-haltige Fugenmassen aufweisen. Eine Schadstoffuntersuchung vor dem Kauf wird bei Gebäuden dieser Altersklassen dringend empfohlen.

Welche Bedeutung hat das Herstellungsdatum bei der Grundsteuer-Neuregelung?

Seit der Grundsteuerreform, die ab 2025 in Bayern greift, spielt das Herstellungsdatum für die Berechnung des Grundsteuerwerts eine untergeordnete Rolle - Bayern hat sich für ein flächenbasiertes Modell entschieden, das auf Grundstücksfläche und Wohnfläche abstellt, nicht auf den Ertragswert. Dennoch kann das Herstellungsdatum mittelbar relevant sein, weil es bei der Nutzungsart-Einordnung (Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Sonderformen) und der Abgrenzung von Anbauten Bedeutung hat. Eigentümer älterer Gebäude mit späteren Anbauten sollten das Herstellungsdatum aller Gebäudeteile dokumentiert haben, um bei Rückfragen des Finanzamts auskunftsfähig zu sein.

Herstellungsdatum und Energieausweis

Das Herstellungsdatum ist ein Pflichtangabe im Energieausweis (§ 79 GEG). Wer ein Gebäude verkauft oder vermietet, muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen, der das korrekte Baujahr des Gebäudes ausweist. Stimmt das Herstellungsdatum im Energieausweis nicht mit dem tatsächlichen Baujahr überein - etwa weil ein Anbau fälschlicherweise als Gesamtgebäude deklariert wurde -, kann das zur Unwirksamkeit des Energieausweises führen. Energieberater und Schornsteinfeger, die Energieausweise ausstellen, sind auf belastbare Angaben zum Herstellungsdatum angewiesen. Wir empfehlen Eigentümern, die entsprechenden Bauakten vor der Energieausweiserstellung bereitzulegen, damit der Ausweis rechtssicher ausgestellt werden kann.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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