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Exposé - Ein Exposé ist die ausführliche Verkaufsunterlage einer Immobilie, die alle relevanten Informationen wie Objektbeschreibung, Fotos, Grundrisse, Lagebeschreibung, Energiekennwerte und Preisangaben strukturiert zusammenfasst und als zentrale Entscheidungsgrundlage für Kaufinteressenten dient.
Das Immobilien-Exposé ist das wichtigste Vermarktungsinstrument beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie. Es bündelt alle entscheidungsrelevanten Informationen zu einem Objekt in einem professionell gestalteten Dokument und fungiert als „Visitenkarte” der Immobilie. Der Begriff stammt aus dem Französischen (exposer = darlegen, ausstellen) und wird in der deutschen Immobilienwirtschaft auch als „Exposee” geschrieben.
Ein vollständiges Exposé enthält typischerweise folgende Bestandteile: eine prägnante Objektbeschreibung mit Angaben zu Baujahr, Wohnfläche, Grundstücksgröße und Zimmeranzahl, hochwertige Innen- und Außenfotos, maßstabsgetreue Grundrisse, eine Lagebeschreibung mit Infrastrukturangaben, den Energieausweis bzw. dessen Kennwerte, die Kaufpreisangabe sowie ergänzende Dokumente wie Teilungserklärung oder Hausgeldübersicht bei Eigentumswohnungen.
Rechtlich ist der Verkäufer seit der Energieeinsparverordnung (EnEV), fortgeführt durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), verpflichtet, wesentliche Energiekennwerte bereits in der Immobilienanzeige und damit auch im Exposé anzugeben. Dazu gehören die Art des Energieausweises, der Energiekennwert, das Baujahr des Gebäudes, die Heizungsart und die Energieeffizienzklasse. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
Das Exposé kann als digitales PDF, als interaktive Online-Präsentation oder als gedrucktes Dokument erstellt werden. In der heutigen Praxis dominiert die digitale Variante, die über Immobilienportale, E-Mail oder die Website des Maklers verbreitet wird. Hochwertige Print-Exposés kommen ergänzend bei exklusiven Objekten oder bei persönlichen Besichtigungsterminen zum Einsatz.
Ein überzeugendes Exposé zeichnet sich durch mehrere Qualitätsmerkmale aus. Die Fotos sollten von einem professionellen Immobilienfotografen bei optimalen Lichtverhältnissen erstellt werden. Weitwinkelaufnahmen vermitteln ein realistisches Raumgefühl, während Drohnenfotos die Lage und das Grundstück wirkungsvoll zeigen. Grundrisse sollten möbliert und mit Maßangaben versehen sein, damit Interessenten die Raumaufteilung nachvollziehen können.
Die Objektbeschreibung sollte sachlich, aber ansprechend formuliert sein und sowohl die Fakten als auch die Besonderheiten der Immobilie hervorheben. Übertreibungen oder beschönigende Formulierungen sind dabei kontraproduktiv, da sie Vertrauen kosten und im schlimmsten Fall haftungsrechtliche Konsequenzen haben können. Jede Angabe im Exposé muss der Wahrheit entsprechen, denn fehlerhafte Angaben können als arglistige Täuschung gewertet werden.
| Bestandteil | Qualitätsmerkmal |
|---|---|
| Fotos | Professionell, Tageslicht, Weitwinkel, Drohne |
| Grundriss | Möbliert, bemaßt, Nordpfeil |
| Beschreibung | Sachlich, vollständig, rechtssicher |
| Energiedaten | GEG-Pflichtangaben vorhanden |
| Lageinformationen | ÖPNV, Schulen, Infrastruktur |
Das Exposé ist rechtlich kein unverbindliches Werbemittel, sondern kann vertragliche Relevanz entfalten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) können Angaben im Exposé als zugesicherte Eigenschaften gewertet werden, wenn sie für die Kaufentscheidung wesentlich sind. Gibt das Exposé etwa eine Wohnfläche an, die erheblich von der tatsächlichen Fläche abweicht, kann der Käufer Minderung oder Schadensersatz verlangen - selbst wenn der Kaufvertrag keine ausdrückliche Garantie enthält.
Besonders heikel ist die Angabe der Wohnfläche. Sie sollte nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet werden. Räume mit schrägen Decken fließen nur anteilig ein, Balkone und Terrassen zu maximal 50 %. Fehler entstehen häufig, wenn ältere Bauzeichnungen ohne Überprüfung übernommen werden oder wenn Keller-, Abstell- oder Kellerersatzräume fälschlicherweise als Wohnfläche ausgewiesen werden.
Wir empfehlen, im Exposé bei Wohnflächenangaben einen Vermerk aufzunehmen, dass es sich um eine Näherungsangabe handelt und die tatsächliche Fläche vor Vertragsschluss durch einen Sachverständigen ermittelt werden sollte - insbesondere bei älteren Objekten ohne aktuelle Vermessungsunterlagen.
Im digitalen Zeitalter sind Online-Exposés auf Portalen wie ImmobilienScout24 oder Immowelt der erste Berührungspunkt mit potenziellen Käufern. Sie ermöglichen es, eine breite Zielgruppe schnell zu erreichen und Interessenten mit einem Klick zu qualifizieren. Virtuelle 360°-Rundgänge und interaktive Grundrisse ergänzen das digitale Exposé und ermöglichen eine erste Besichtigung vom Sofa aus.
Print-Exposés haben dennoch ihren festen Platz - besonders bei gehobenen Objekten, die eine exklusive Käufergruppe ansprechen sollen. Ein hochwertiger Hochglanzdruck auf 170-g-Papier vermittelt Wertigkeit und hinterlässt einen nachhaltigen Eindruck. Wir setzen Print-Exposés gezielt bei Erstbesichtigungen ein, damit Kaufinteressenten nach dem Termin alle relevanten Informationen griffbereit haben und in Ruhe mit ihrer Familie besprechen können.
In der Metropolregion Nürnberg ist ein professionelles Exposé angesichts des wettbewerbsintensiven Marktes ein klarer Vorteil. Wer in Stadtteilen wie Johannis, Gostenhof oder der Südstadt verkauft, trifft auf anspruchsvolle Käufer, die zahlreiche Angebote vergleichen. Hier entscheidet die Qualität des Exposés häufig darüber, ob eine Besichtigung überhaupt zustande kommt.
Wir empfehlen Eigentümern, in professionelle Fotos und einen aussagekräftigen Grundriss zu investieren, bevor das Exposé erstellt wird. Unser Netzwerk in Nürnberg und Franken unterstützt dabei mit erfahrenen Immobilienfotografen und Grundriss-Dienstleistern. Besonders bei älteren Bestandsimmobilien in Lagen wie Ziegelstein, Buchenbühl oder Altenfurt kann ein hochwertiges Exposé den entscheidenden Unterschied in der Wahrnehmung potenzieller Käufer ausmachen.
Für Verkäufer in der Nürnberger Altstadt oder bei denkmalgeschützten Objekten empfehlen wir zusätzlich, historische Hintergrundinformationen und Sanierungschroniken ins Exposé aufzunehmen - das schafft Vertrauen und spricht Käufer an, die den kulturellen Wert solcher Objekte zu schätzen wissen. Bei Eigentumswohnungen sollten zudem aktuelle Hausgeldabrechnungen und die Höhe der Erhaltungsrücklage im Anhang des Exposés beigefügt werden: Diese Angaben werden von Banken und informierten Käufern inzwischen standardmäßig erwartet.
Pflichtangaben ergeben sich insbesondere aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG): Art des Energieausweises, Energiekennwert, Baujahr, Heizungsart und Energieeffizienzklasse müssen in jeder kommerziellen Immobilienanzeige und damit im Exposé enthalten sein. Darüber hinaus sollten Kaufpreis, Wohnfläche, Grundstücksgröße, Zimmeranzahl und Lage angegeben werden. Bei Eigentumswohnungen sind zusätzlich das Hausgeld und etwaige Sonderumlagen relevante Informationen.
In den meisten Fällen erstellt der beauftragte Immobilienmakler das Exposé als Teil seiner Vermarktungsleistung. Privatverkäufer können das Exposé selbst erstellen, sollten dabei aber auf professionelle Fotos und vollständige Angaben achten. Es gibt zudem spezialisierte Dienstleister, die gegen Honorar Exposés für Privatverkäufer anfertigen, inklusive Fotografie, Grundrisserstellung und Textredaktion.
Wird das Exposé vom Makler im Rahmen des Maklervertrags erstellt, entstehen in der Regel keine separaten Kosten. Privatverkäufer, die einzelne Leistungen beauftragen, müssen mit folgenden Richtwerten rechnen: professionelle Immobilienfotos ab ca. 200 bis 500 Euro, Grundrisserstellung ab ca. 50 bis 150 Euro pro Geschoss und Texterstellung ab ca. 150 bis 300 Euro. Ein Komplettpaket liegt typischerweise zwischen 500 und 1.200 Euro.
Ja. Falsche oder irreführende Angaben im Exposé können als arglistige Täuschung im Sinne von § 123 BGB gewertet werden und dem Käufer ein Anfechtungsrecht des Kaufvertrags geben. Besonders kritisch sind falsche Wohnflächenangaben, verschwiegene Mängel und unrichtige Angaben zur Nutzbarkeit von Räumen (z. B. Keller als Wohnraum deklariert). Wir prüfen daher alle Angaben vor der Veröffentlichung sorgfältig und weisen im Zweifel auf Unklarheiten hin, anstatt eine unsichere Aussage ins Exposé aufzunehmen.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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