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Freihändiger Verkauf

Fachbegriff aus dem Bereich Vermarktung & Verkauf

Freihändiger Verkauf bezeichnet den Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks auf dem freien Markt durch direkte Verhandlung zwischen Verkäufer und Käufer - im Gegensatz zu Zwangsversteigerungen, behördlichen Versteigerungsverfahren oder anderen geregelten Vergabeverfahren. Der Eigentümer oder ein von ihm beauftragter Makler wählt den Käufer frei aus, verhandelt Preis und Konditionen eigenständig und schließt den Vertrag zu selbst gewählten Bedingungen ab. Der freihändige Verkauf ist die weitaus häufigste Form des Immobilienerwerbs in Deutschland.

Freihändiger Verkauf vs. Zwangsversteigerung

Der Gegenbegriff zum freihändigen Verkauf ist die Zwangsversteigerung, bei der das Amtsgericht auf Antrag eines Gläubigers die Immobilie gegen den Willen des Eigentümers versteigert. Der freihändige Verkauf im Vorfeld einer drohenden Zwangsversteigerung ist für Eigentümer in finanzieller Not häufig die bessere Alternative: Er ermöglicht in der Regel einen höheren Erlös als eine Versteigerung und schützt die Bonität des Verkäufers.

Bei Zwangsversteigerungen werden Immobilien häufig deutlich unterhalb des Marktwertes verkauft - Erlöse von 50 bis 80 Prozent des Verkehrswertes sind keine Seltenheit. Zudem bleibt der Eigentümer öffentlich stigmatisiert, da Zwangsversteigerungstermine im Internet einsehbar sind. Wir empfehlen in solchen Situationen, frühzeitig das Gespräch mit dem Gläubiger zu suchen, um Zeit für einen geordneten freihändigen Verkauf zu gewinnen - und so den größtmöglichen Erlös zu sichern.

Ablauf eines freihändigen Immobilienverkaufs

Ein typischer freihändiger Verkaufsprozess verläuft in folgenden Schritten:

  1. Wertermittlung: Marktpreisanalyse durch einen Makler oder Gutachter
  2. Vorbereitung: Zusammenstellung der Verkaufsunterlagen (Grundbuchauszug, Energieausweis, Baupläne)
  3. Vermarktung: Exposé-Erstellung, Anzeigenschaltung in Portalen (Immobilienscout24, Immowelt), gezielte Käuferansprache
  4. Besichtigungen und Kaufpreisverhandlung
  5. Notarielle Beurkundung: Abschluss des Kaufvertrags beim Notar
  6. Kaufpreiszahlung und Übergabe

Vorteile und Besonderheiten des freihändigen Verkaufs

Der freihändige Verkauf bietet dem Eigentümer maximale Flexibilität: Er kann Kaufinteressenten auswählen, Preisvorstellungen verhandeln und Sonderkonditionen vereinbaren (z. B. spätere Übergabe, Übernahme von Einrichtungsgegenständen). Gleichzeitig trägt der Verkäufer das Vermarktungsrisiko und muss alle gesetzlichen Pflichten (Energieausweis, Offenbarungspflichten bei Mängeln) selbst sicherstellen. Ein erfahrener Makler reduziert dieses Risiko erheblich.

Ein weiterer Vorteil des freihändigen Verkaufs gegenüber öffentlichen Bieterverfahren ist die Diskretion: Verkäufer können ihre Immobilie einem ausgewählten Kreis von Interessenten anbieten, ohne öffentlich bekannt zu machen, dass verkauft wird. Gerade bei hochpreisigen Objekten, bei Sondersituationen (Scheidung, Nachlass) oder bei prominenten Eigentümern ist diese Diskretion ein wesentlicher Vorteil.

Gesetzliche Pflichten beim freihändigen Verkauf

Wer freihändig verkauft, unterliegt denselben gesetzlichen Pflichten wie bei jedem anderen Immobilienverkauf:

  • Energieausweis: Muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden (§ 80 GEG); ein Verstoß kann mit Bußgeldern geahndet werden.
  • Offenbarungspflicht: Alle dem Verkäufer bekannten Sachmängel müssen offenbart werden - auch wenn der Kaufvertrag einen Haftungsausschluss enthält.
  • Richtigkeit der Angaben: Falsche Flächenangaben, fehlerhafte Baujahre oder verschwiegene Belastungen im Grundbuch können zur Anfechtung oder zu Schadensersatzansprüchen führen.
  • Maklerrecht bei Beauftragung: Seit dem Wohnimmobilienmaklerkostengesetz (2020) muss die Maklerprovision beim Wohnimmobilienverkauf in Deutschland hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden, wenn der Makler von beiden Seiten beauftragt wird.

Freihändiger Verkauf bei gewerblichen Immobilien

Auch bei Gewerbeimmobilien - Büros, Einzelhandelsflächen, Industrieobjekte - ist der freihändige Verkauf die Regel. Hier sind die Verhandlungsspielräume oft größer: Neben dem Kaufpreis werden häufig Gewährleistungsregelungen, Mietgarantien des Verkäufers oder Earn-out-Klauseln verhandelt. Gewerbliche Käufer führen in der Regel eine umfassendere Due-Diligence-Prüfung durch als private Wohnungskäufer, was den freihändigen Verkaufsprozess verlängern kann.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In Nürnberg und der Metropolregion ist der freihändige Verkauf über einen lokalen Makler die Regel. Gerade in begehrten Lagen wie Erlenstegen, Laufamholz oder Stein bei Nürnberg sind vorgemerkte Kaufinteressenten aus unserem Netzwerk oft schneller als öffentliche Ausschreibungen - und erzielen in der Regel höhere Preise, weil echte Nachfrage auf ein konkretes Angebot trifft.

Wir ermitteln vorab den marktgerechten Kaufpreis, bereiten alle Unterlagen vor und begleiten unsere Verkäufer von der ersten Beratung bis zur Schlüsselübergabe. Typischerweise koordinieren wir bereits vor dem öffentlichen Marktstart diskrete Besichtigungen für qualifizierte Vormerkkunden - das verkürzt die Vermarktungszeit erheblich und minimiert den Aufwand für unsere Verkäufer. Bei komplexeren Situationen, etwa dem freihändigen Verkauf im Vorfeld einer Zwangsversteigerung, arbeiten wir eng mit dem finanzierenden Institut zusammen, um eine für alle Seiten tragfähige Lösung zu erarbeiten.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine Immobilie privat freihändig verkaufen, ohne einen Makler?

Ja. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Makler zu beauftragen. Allerdings erfordert ein professioneller freihändiger Verkauf erhebliches Fachwissen: Preisfindung, Vertragsunterlagen, Bonitätsprüfung der Käufer und Kenntnis der gesetzlichen Pflichten. Fehler können teuer werden - sowohl durch zu niedrige Preise als auch durch Haftungsrisiken bei verschwiegenen Mängeln. Statistisch erzielen maklerbegleitete Verkäufe in der Regel höhere Preise als Privatverkäufe.

Ist ein freihändiger Verkauf schneller als eine Zwangsversteigerung?

In der Regel ja. Eine Zwangsversteigerung kann sich über Monate oder Jahre hinziehen; ein freihändiger Verkauf ist bei guter Vorbereitung oft in acht bis vierzehn Wochen abzuwickeln. Der Erlös ist beim freihändigen Verkauf typischerweise deutlich höher als bei der Versteigerung. Ausnahme: Sehr spezielle oder schlecht zugängliche Objekte, für die der Markt wenig Nachfrage hat - hier kann die Suche nach dem richtigen Käufer auch freihändig länger dauern.

Kann eine Bank einem freihändigen Verkauf widersprechen?

Nein, wenn der Eigentümer noch zahlungsfähig ist und die Grundschuld mit dem Verkaufserlös vollständig bedient wird. Bei einer drohenden Zwangsversteigerung muss der Eigentümer die Bank überzeugen, das Verfahren auszusetzen, um Zeit für den freihändigen Verkauf zu gewinnen. Gelingt dies, ist der freihändige Verkauf für alle Seiten die bessere Lösung.

Welche Dokumente brauche ich für einen freihändigen Verkauf?

Zu den typisch benötigten Unterlagen gehören: aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate), Energieausweis, Baupläne und Baugenehmigungen, Teilungserklärung und WEG-Unterlagen (bei Eigentumswohnungen), Betriebskostenabrechnungen (bei vermieteten Objekten) und ein Lageplan. Der Notar benötigt zusätzlich Personalausweise beider Parteien sowie bei GmbH oder anderen Gesellschaften entsprechende Handelsregisterauszüge.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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