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Amtsgericht (Nachlassgericht) - Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die für alle Angelegenheiten der Nachlassabwicklung zuständig ist. Für Immobilieneigentümer ist es besonders relevant, da es den Erbschein erteilt - das zentrale Dokument, mit dem sich Erben als neue Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen können.
Das Nachlassgericht verwahrt und eröffnet Testamente und Erbverträge, ermittelt die gesetzlichen Erben, erteilt Erbscheine und bestellt bei Bedarf einen Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger. Bei Immobilien im Nachlass ist der Erbschein erforderlich, um die Eigentumsumschreibung im Grundbuch zu veranlassen - es sei denn, ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit eindeutiger Erbeinsetzung liegt vor, da diese als Nachweis der Erbfolge beim Grundbuchamt ausreichen.
Das zuständige Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. In der Stadt Nürnberg ist dies das Amtsgericht Nürnberg, für Erlangen das Amtsgericht Erlangen, für Fürth das Amtsgericht Fürth. War der Erblasser in Bayern nicht gemeldet, aber Eigentümer einer Immobilie in Nürnberg, ist subsidiär das Amtsgericht am Lageort der Immobilie zuständig.
Der Erbschein weist den Erben als Rechtsnachfolger des Erblassers aus und berechtigt ihn, über den Nachlass zu verfügen - einschließlich der Beantragung der Grundbuchberichtigung. Die Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall ist für den Erben gebührenfrei, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt wird. Nach Ablauf dieser Frist werden reguläre Grundbuchgebühren nach dem GNotKG erhoben, die bei einem Verkehrswert von 500.000 Euro mehrere tausend Euro betragen können.
Die Berichtigungspflicht ergibt sich aus § 82 GBO: Der Erbe ist verpflichtet, die Grundbuchberichtigung zu beantragen - nicht nur berechtigt. Die frühzeitige Grundbuchberichtigung stellt sicher, dass der Erbe als legitimer Eigentümer ausgewiesen ist und rechtsgeschäftlich über die Immobilie verfügen kann.
| Vorgang | Kosten bei Nachlasswert 300.000 € | Kosten bei 500.000 € |
|---|---|---|
| Erbschein (Gericht) | ca. 600-800 € | ca. 1.000-1.200 € |
| Erbscheinsantrag (Notar) | ca. 300-500 € zusätzlich | ca. 400-600 € zusätzlich |
| Grundbuchberichtigung (2-Jahres-Frist) | Gebührenfrei | Gebührenfrei |
| Grundbuchberichtigung (nach 2 Jahren) | ca. 1.500-2.500 € | ca. 2.000-3.500 € |
| Testamentseröffnung (Gericht) | ca. 100-200 € | ca. 100-200 € |
Der Erbschein wird beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers beantragt. Der Antrag kann beim Nachlassgericht selbst oder - was bequemer ist - bei jedem Notar gestellt werden, der ihn dann an das Nachlassgericht weiterleitet. Folgende Unterlagen sind in der Regel erforderlich:
Das Nachlassgericht prüft den Antrag und erteilt den Erbschein, wenn die Erbfolge ausreichend nachgewiesen ist. Bei strittiger Erbfolge oder unklaren Verhältnissen kann das Gericht Zeugen befragen oder weitere Unterlagen anfordern.
Wir empfehlen Erben, den Erbschein frühzeitig beim Nachlassgericht zu beantragen und die Grundbuchberichtigung innerhalb der Zweijahresfrist zu veranlassen, um die Gebührenbefreiung zu nutzen. Bei mehreren Erben (Erbengemeinschaft) sollte möglichst bald geklärt werden, ob die Immobilie gemeinsam gehalten, einem Erben übertragen oder verkauft werden soll - Erbengemeinschaften können schnell zu Konflikten führen und den Wert der Immobilie beeinträchtigen.
In Nürnberg sind lange Wartezeiten beim Nachlassgericht nicht ungewöhnlich, insbesondere wenn viele Erbfälle gleichzeitig anfallen. Wir empfehlen, unmittelbar nach dem Erbfall einen Notar einzuschalten, der die Abwicklung koordiniert und zeitkritische Fristen im Blick behält.
Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Bei einem Nachlasswert von 300.000 Euro liegen die Kosten für den Erbschein bei etwa 600 bis 800 Euro, bei 500.000 Euro bei etwa 1.000 bis 1.200 Euro. Liegt ein notarielles Testament vor und wird es beim Nachlassgericht eröffnet, kann der Erbschein in vielen Fällen entfallen und die Kosten können gespart werden - das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts reicht dann zusammen mit dem Testament beim Grundbuchamt aus.
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Amtsgericht und Komplexität des Falls erheblich. Bei klarer Erbfolge und vollständigen Unterlagen ist in Nürnberg mit vier bis acht Wochen zu rechnen. Bei Streitigkeiten, unklarer Erbfolge oder Auslandsbezug (z.B. ausländische Erben oder Erblasser) kann sich das Verfahren über Monate hinziehen. Ein Notar, der den Antrag vorbereitet, kann die Bearbeitungszeit durch eine vollständige und fehlerfreie Antragsstellung erheblich verkürzen.
Nein, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit eindeutiger Erbeinsetzung vorliegt und beim Nachlassgericht eröffnet wurde, reicht das Eröffnungsprotokoll zusammen mit dem Testament als Nachweis der Erbfolge beim Grundbuchamt aus. Ein handschriftliches Testament hingegen reicht nicht aus - hierfür ist stets ein Erbschein erforderlich. Wir empfehlen daher, ein Testament stets notariell zu errichten, um den Erben die spätere Abwicklung zu erleichtern.
Liegt weder ein notarielles noch ein handschriftliches Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB ein. Das Nachlassgericht muss dann die Erbfolge aufklären und ermitteln, wer die gesetzlichen Erben sind. Für Immobilieneigentümer ohne Testament bedeutet das: Der Übergang ist häufig komplizierter und langwieriger, da eine Erbengemeinschaft entsteht, die gemeinsam über die Immobilie entscheiden muss. Eine Erbengemeinschaft kann die Immobilie nicht ohne weiteres verkaufen - alle Miterben müssen zustimmen. In der Praxis in der Metropolregion Nürnberg sehen wir regelmäßig Fälle, in denen unklare Erbfolgen nach gesetzlicher Erbfolge die Verwertung einer Immobilie um Monate oder Jahre verzögern. Wir empfehlen Eigentümern dringend, rechtzeitig ein notarielles Testament zu errichten und darin eindeutig zu regeln, wer die Immobilien erben soll. So sparen die Erben Kosten für den Erbschein und vermeiden langwierige Auseinandersetzungen vor dem Nachlassgericht.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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