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Die steuerliche Abschreibung ist das mächtigste Werkzeug im Werkzeugkasten des Immobilieninvestors - und wird gleichzeitig am häufigsten unterschätzt. Wer ein Mehrfamilienhaus mit älterem Baujahr und Standard-AfA von 2 % abschreibt, verschenkt bares Geld. Ein Gutachten zur verkürzten Restnutzungsdauer hebt diesen Satz auf bis zu 5 % - und verändert den Cashflow dauerhaft.
AfA (Absetzung für Abnutzung) ist ein nicht zahlungswirksamer Aufwand: Sie mindert das steuerliche Ergebnis, ohne dass tatsächlich Geld abfließt. Das Resultat ist eine niedrigere Einkommensteuer - und damit mehr Liquidität, die reinvestiert, getilgt oder entnommen werden kann. Je höher die AfA, desto größer der Steuerschild (Tax Shield) und desto besser der reale Cash-on-Cash-Return.
Bei pauschalen 2 % AfA ist der Effekt überschaubar. Lässt sich die Restnutzungsdauer auf z. B. 20 Jahre verkürzen, steigt die AfA auf 5 % pro Jahr - mehr als doppelt so viel wie die Standardabschreibung.
Annahmen: Mehrfamilienhaus in Nürnberg, Baujahr 1968, teilsaniert, Energieeffizienzklasse E. Gebäudewert (ohne Grund und Boden): 600.000 €. Persönlicher Steuersatz: 42 %.
| Kennzahl | Standard-AfA (2 % / 50 J.) | Verkürzte RND (5 % / 20 J.) |
|---|---|---|
| Gebäudewert | 600.000 € | 600.000 € |
| AfA-Satz | 2 % | 5 % |
| AfA pro Jahr | 12.000 € | 30.000 € |
| Steuerersparnis (42 % Steuersatz) | 5.040 € | 12.600 € |
| Cashflow-Gewinn p. a. | - | + 7.560 € |
| Über 10 Jahre | 50.400 € | 126.000 € |
| Kumulierte Mehrersparnis 10 J. | - | 75.600 € |
Die Gutachtenkosten von ca. 400-600 € amortisieren sich beim Nürnberger Beispiel innerhalb von weniger als 3 Wochen nach erster Steuerzahlung.
Als Faustregel gilt: Je größer der Gebäudewert und je älter das Gebäude, desto höher der Hebel. Im Einzelnen lohnt sich ein Gutachten besonders, wenn:
Bei einem Gebäudewert unter 150.000 € und einem Steuersatz von 25 % ist der Vorteil zwar vorhanden, aber vergleichsweise gering - wir empfehlen dann zumindest die kostenlose Ersteinschätzung unseres Partners.
Anleger, die mit Eigenkapital arbeiten, messen den Erfolg einer Immobilie am Cash-on-Cash-Return (CoC): Jährlicher Cashflow vor Steuern dividiert durch eingesetztes Eigenkapital. Die erhöhte AfA verbessert den CoC direkt, weil sie die Steuerlast auf Mieteinnahmen senkt - ohne dass das Objekt eine höhere Miete erwirtschaften muss.
Beim Nürnberger MFH-Beispiel mit 120.000 € Eigenkapital (20 % Einsatz) erhöht sich der CoC durch die Mehrabschreibung um 6,3 Prozentpunkte pro Jahr (7.560 € Steuerersparnis ÷ 120.000 € EK). Das ist in der aktuellen Zinslandschaft ein erheblicher Hebel.
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Eine rückwirkende Änderung bereits bestandskräftiger Steuerbescheide ist in der Regel nicht möglich. Liegt der Bescheid jedoch noch nicht vor oder ist das Veranlagungsjahr noch offen, können Sie das Gutachten in der laufenden Steuererklärung ansetzen. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater beraten.
Eine umfassende Sanierung verlängert die tatsächliche Restnutzungsdauer und kann dazu führen, dass das Finanzamt die bisherige AfA neu berechnet. Sanierungskosten werden wiederum als eigener AfA-Block abgeschrieben. Planen Sie eine größere Maßnahme, sollten Sie das Gutachten idealerweise davor einholen und den Effekt mit Ihrem Steuerberater durchrechnen.
Ja - § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG gilt für alle vermieteten Gebäude, also auch für Büros, Einzelhandelsflächen und Lagerhallen. Die Standardnutzungsdauer bei Gewerbebauten beträgt 33 Jahre (3 % AfA); eine Verkürzung ist entsprechend auch hier möglich und sinnvoll.
Ja - die Kosten für das Restnutzungsdauer-Gutachten gelten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und sind im Jahr der Zahlung voll abziehbar. Bei einem Steuersatz von 42 % trägt der Fiskus faktisch knapp die Hälfte der Gutachtenkosten.
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Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
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