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Wohnungsbauprämie

Fachbegriff aus dem Bereich Steuern & Finanzen

Wohnungsbauprämie - Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, mit der der Bund Bauspar-Einzahlungen bezuschusst. Sie richtet sich an Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige mit geringem bis mittlerem Einkommen und soll den Aufbau von Eigenkapital für wohnwirtschaftliche Zwecke unterstützen.

Voraussetzungen und Förderhöhe

Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent der jährlich geleisteten Einzahlungen auf einen Bausparvertrag. Förderfähig sind Einzahlungen bis zu 700 Euro pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 1.400 Euro pro Jahr für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner. Daraus ergibt sich eine maximale Prämie von 70 Euro pro Person beziehungsweise 140 Euro pro Paar und Jahr.

Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist, dass das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Seit der Anpassung der Einkommensgrenzen liegen diese bei 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare oder Lebenspartner. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttoeinkommen. Durch Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge liegt das zu versteuernde Einkommen in der Regel deutlich unter dem Bruttogehalt, sodass mehr Haushalte in den Genuss der Förderung kommen, als auf den ersten Blick vermutet.

Die Prämie wird nicht direkt ausgezahlt, sondern dem Bausparkonto gutgeschrieben. Sie steht erst bei Zuteilung des Bausparvertrags zur Verfügung, sofern die Mittel wohnwirtschaftlich verwendet werden. Wohnwirtschaftliche Verwendung umfasst den Bau oder Kauf einer Immobilie, Modernisierungen, Renovierungen und den Erwerb von Bauland. Wird der Bausparvertrag vor Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist für andere Zwecke aufgelöst, entfällt der Prämienanspruch in der Regel rückwirkend, es sei denn, der Sparer ist bei Vertragsabschluss 25 Jahre oder jünger.

Abgrenzung zur Arbeitnehmersparzulage

Die Wohnungsbauprämie wird häufig mit der Arbeitnehmersparzulage verwechselt, doch es handelt sich um zwei verschiedene Förderungen, die parallel in Anspruch genommen werden können. Die Arbeitnehmersparzulage bezuschusst vermögenswirksame Leistungen (VL), die der Arbeitgeber in einen Bausparvertrag oder einen Fondssparplan einzahlt. Die Wohnungsbauprämie fördert dagegen die eigenen Sparleistungen des Bausparers.

Wer beides kombiniert, erhält sowohl die Arbeitnehmersparzulage auf die VL-Zahlungen als auch die Wohnungsbauprämie auf die selbst eingezahlten Beträge. Die jeweiligen Einkommensgrenzen werden separat geprüft, wobei die Grenze für die Arbeitnehmersparzulage bei Bausparverträgen ebenfalls bei 35.000 beziehungsweise 70.000 Euro liegt.

Ein konkretes Beispiel: Arbeitnehmer A zahlt monatlich 40 Euro VL in den Bausparvertrag, der Arbeitgeber zahlt monatlich 20 Euro hinzu. Zusätzlich zahlt A selbst 38 Euro/Monat ein (= 456 Euro/Jahr). Ergebnis: Arbeitnehmersparzulage von 9 % auf maximal 470 Euro VL = max. 43 Euro/Jahr; Wohnungsbauprämie von 10 % auf 456 Euro = 45,60 Euro/Jahr. Summe der staatlichen Förderung: fast 89 Euro pro Jahr - zusätzlich zu den Bausparzinsen.

Antragstellung und steuerliche Einordnung

Der Antrag auf die Wohnungsbauprämie wird über die jährliche Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt gestellt. Die Bausparkasse stellt eine Bescheinigung über die geleisteten Einzahlungen aus, die dem Finanzamt vorgelegt wird. Wer keine Steuererklärung abgeben muss, kann den Antrag auch gesondert beim Finanzamt einreichen. Die Prämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden.

Die Wohnungsbauprämie selbst ist steuerfrei - sie wird nicht als Einkommen angerechnet und muss nicht in der Steuererklärung als Einnahme angegeben werden. Die geförderten Bauspareinlagen hingegen wurden aus versteuertem Einkommen geleistet; bei Verwendung für wohnwirtschaftliche Zwecke kann es im Rahmen des selbstgenutzten Wohneigentums zu weiteren steuerlichen Gestaltungsoptionen kommen.

Wohnungsbauprämie als Baustein zur Eigenkapitalbildung

Besonders für junge Haushalte ist die Wohnungsbauprämie ein sinnvoller Baustein auf dem Weg zur eigenen Immobilie. Angesichts der hohen Kaufpreise in Nürnberg und der Metropolregion ist ausreichendes Eigenkapital ein kritischer Erfolgsfaktor - die meisten Banken fordern mindestens 20 % des Kaufpreises plus Kaufnebenkosten als Eigenkapital. Neben der Wohnungsbauprämie kommen weitere Förderwege in Betracht:

  • KfW Programm 300 (Wohneigentum für Familien): Zinsgünstiger Kredit bis 270.000 Euro für selbstgenutztes Wohneigentum
  • BayernLabo (BayernHeim): Bayerische Wohnungsbauförderung für Familien mit mittlerem Einkommen
  • Arbeitnehmer-Sparzulage: Kombination mit VL-Einzahlungen in den Bausparvertrag
  • Wohn-Riester: Staatliche Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum über Riester-Bausparvertrag

Praxis-Tipp für Nürnberg und die Metropolregion

Für junge Familien und Berufseinsteiger in Nürnberg und der Metropolregion kann die Wohnungsbauprämie ein sinnvoller Baustein auf dem Weg zur eigenen Immobilie sein. Auch wenn die Prämie mit maximal 70 Euro pro Person und Jahr überschaubar wirkt, summiert sie sich über die typische Ansparphase eines Bausparvertrags von sieben Jahren auf bis zu 490 Euro pro Person. In Kombination mit der Arbeitnehmersparzulage und den Zinsen des Bausparvertrags entsteht so ein solides Eigenkapitalpolster.

Wir raten dazu, den Antrag auf die Wohnungsbauprämie nicht zu vergessen: Er wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt gestellt, in Nürnberg also beim Finanzamt Nürnberg-Nord oder Nürnberg-Süd. Der Antrag kann bis zu zwei Jahre rückwirkend eingereicht werden, sodass auch nachträglich noch Prämien gesichert werden können. Wir beraten Käufer in der Metropolregion Nürnberg auch zu den passenden Förderoptionen und helfen dabei, alle verfügbaren staatlichen Zuschüsse zu kombinieren.

Häufige Fragen zur Wohnungsbauprämie

Wer kann die Wohnungsbauprämie beantragen?

Antragsberechtigt ist jede natürliche Person ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, die Einzahlungen auf einen Bausparvertrag leistet und deren zu versteuerndes Einkommen die Grenzen von 35.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 70.000 Euro (Verheiratete) nicht überschreitet. Die Förderung ist nicht auf Arbeitnehmer beschränkt, auch Selbstständige, Beamte und Rentner können sie erhalten.

Wie wird die Wohnungsbauprämie beantragt?

Der Antrag wird über die jährliche Einkommensteuererklärung gestellt. Die Bausparkasse stellt eine Bescheinigung über die geleisteten Einzahlungen aus, die dem Finanzamt vorgelegt wird. Das Finanzamt prüft die Einkommensgrenzen und weist die Prämie der Bausparkasse zu, die den Betrag dem Bausparkonto gutschreibt. Wer keine Steuererklärung abgeben muss, kann den Antrag auch gesondert beim Finanzamt einreichen.

Was passiert mit der Prämie bei vorzeitiger Kündigung des Bausparvertrags?

Wird der Bausparvertrag vor Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist gekündigt und das Guthaben nicht wohnwirtschaftlich verwendet, muss die Wohnungsbauprämie in der Regel zurückgezahlt werden. Eine Ausnahme gilt für Sparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In diesem Fall bleibt die Prämie auch bei anderweitiger Verwendung erhalten, was die Wohnungsbauprämie gerade für junge Menschen besonders attraktiv macht.

Kann ich Wohnungsbauprämie und Wohn-Riester gleichzeitig nutzen?

Ja, beide Förderungen schließen sich nicht aus, sofern unterschiedliche Verträge genutzt werden. Wohn-Riester und Wohnungsbauprämie können parallel beansprucht werden - allerdings darf für denselben Bausparvertrag jeweils nur eine der beiden Förderungen genutzt werden. Eine Kombination ist durch den Abschluss zweier separater Bausparverträge möglich.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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