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Unter Parifizierung versteht man die rechtliche Aufteilung eines Gebäudes in selbstständige Wohnungs- und Teileigentumseinheiten gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Mit der Parifizierung werden aus einer einheitlichen Immobilie rechtlich eigenständige Sondereigentumsobjekte, die separat verkauft, belastet und vererbt werden können. Grundlage ist die Teilungserklärung sowie ein amtlich genehmigter Aufteilungsplan.
Die Parifizierung erfordert eine notarielle Teilungserklärung, einen Aufteilungsplan (Architektenpläne mit eindeutiger Abgrenzung der Einheiten) sowie die Abgeschlossenheitsbescheinigung der zuständigen Baubehörde. Diese Bescheinigung bestätigt, dass die einzelnen Wohnungen baulich in sich abgeschlossen und voneinander unabhängig nutzbar sind. Nach Eintragung im Grundbuch entstehen für jede Einheit separate Wohnungsgrundbücher.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist dabei der häufigste Stolperstein im Verfahren: Sie setzt voraus, dass jede Wohneinheit einen eigenen abschließbaren Zugang, eigene Versorgungsanschlüsse (Wasser, Strom, Heizung) und separate Nebenräume hat. Ältere Gebäude erfüllen diese Anforderungen oft nicht ohne Umbaumaßnahmen - was die Parifizierung teurer und zeitaufwändiger macht als zunächst erwartet.
Der Prozess beginnt mit der Beauftragung eines Architekten für den Aufteilungsplan. Die Baubehörde prüft und erteilt die Abgeschlossenheitsbescheinigung, danach erstellt ein Notar die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung. Nach notarieller Beurkundung stellt das Grundbuchamt die einzelnen Wohnungsgrundbücher aus. Dieser Vorgang dauert je nach Behördenlage und Komplexität des Gebäudes zwischen zwei und sechs Monaten.
Die Gemeinschaftsordnung als Teil der Teilungserklärung ist dabei eines der wichtigsten Dokumente: Sie regelt die Rechte und Pflichten der künftigen Eigentümer untereinander - etwa zur Nutzung des Gemeinschaftseigentums, zur Kostentragung und zu Vermietungseinschränkungen. Eine sorgfältig ausgearbeitete Gemeinschaftsordnung verhindert spätere Streitigkeiten zwischen den Eigentümern. Wir empfehlen, die Gemeinschaftsordnung durch einen auf WEG-Recht spezialisierten Anwalt erstellen oder zumindest prüfen zu lassen.
Durch die Parifizierung eines Mehrfamilienhauses lassen sich die einzelnen Einheiten zu deutlich höheren Quadratmeterpreisen einzeln vermarkten als das Gesamtgebäude im Paketverkauf. Die sogenannte Parifizierungsrendite - die Differenz zwischen Einzelverkaufserlösen und dem Gesamtgebäudewert - ist ein zentrales Motiv für Projektentwickler und Bestandsinvestoren. Gleichzeitig entstehen laufende Verwaltungskosten durch die WEG-Gemeinschaft (Hausverwalter, Rücklage, Versammlungen).
In der Metropolregion Nürnberg liegt der typische Aufwertungseffekt durch Parifizierung bei 15-30 % gegenüber dem Gesamtgebäudewert, je nach Stadtteil und Wohnungsstruktur. In gefragten Lagen wie St. Johannis oder der Südstadt kann dieser Effekt noch höher ausfallen, weil der Markt für Eigentumswohnungen dort besonders aktiv ist und Einzelkäufer deutlich höhere Preise zahlen als institutionelle Investoren.
In Nürnberg lohnt sich die Parifizierung vor allem bei Mehrfamilienhäusern in gefragten Stadtteilen wie Gostenhof, Johannis oder der Südstadt, wo der Markt für Eigentumswohnungen sehr aktiv ist. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess: von der Beauftragung des Architekten über die Koordination mit dem Bauordnungsamt bis zur notariellen Beurkundung - und übernehmen anschließend auf Wunsch die Vermarktung der einzelnen Einheiten.
Wichtig ist außerdem die steuerliche Planung: Wenn der Eigentümer das Mehrfamilienhaus seit weniger als zehn Jahren besitzt, fällt beim Verkauf der einzelnen Einheiten Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn an. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater kann erhebliche Steuerbelastungen vermeiden oder optimieren.
Die Kosten setzen sich aus Architektenhonorar (Aufteilungsplan), Notargebühren und Grundbuchkosten zusammen. Je nach Gebäudegröße und Anzahl der Einheiten liegen die Gesamtkosten typischerweise zwischen 2.000 € und 8.000 €. Hinzu kommen etwaige Kosten für bauliche Anpassungen, falls die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestimmte Voraussetzungen erfordert.
Nein. Solange keine Parifizierung vorliegt, handelt es sich rechtlich um eine einzige Immobilie, die nur als Ganzes übertragen werden kann. Erst mit der Aufteilung in Wohnungseigentum sind Einzelverkäufe möglich.
Nach Eintragung der einzelnen Wohnungsgrundbücher - was üblicherweise zwei bis sechs Monate dauert - können die Einheiten sofort verkauft werden. Eine frühzeitige Reservierung durch Kaufinteressenten ist schon während des Verfahrens möglich, die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags jedoch erst nach Anlegung der Wohnungsgrundbücher.
Nein, die Parifizierung selbst erfordert keine Zustimmung der Mieter. Sie haben jedoch nach § 577 BGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht, wenn ihre Wohnung nach der Parifizierung erstmals verkauft wird. Dieses Recht gilt für jeden Einzelverkauf der Wohnung und muss vom Verkäufer aktiv kommuniziert werden.
Neben dem Vorkaufsrecht der Mieter greift beim Verkauf parifizierter Wohnungen der sogenannte Kündigungsschutz nach § 577a BGB: Nach der erstmaligen Veräußerung an einen Dritten besteht eine gesetzliche Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen. Diese Sperrfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt - zu denen Nürnberg zählt - kann sie per Landesverordnung auf bis zu zehn Jahre verlängert sein. Wer eine parifizierte Wohnung kauft, muss diese Einschränkung bei der Planung berücksichtigen.
Für Investoren, die eine parifizierte Wohnung mit bestehender Vermietung kaufen, ist diese Regelung in der Regel kein Problem - sie planen ohnehin keine Eigennutzung. Für Eigennutzer hingegen, die in eine vermietete Eigentumswohnung einziehen möchten, kann die Sperrfrist eine erhebliche Einschränkung bedeuten. Wir weisen unsere Käufer in solchen Situationen ausdrücklich auf diese Rechtslage hin und helfen dabei, die Situation realistisch einzuschätzen.
Mit der Entstehung von Wohnungseigentum entsteht automatisch eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Diese muss sich organisieren: Eine erste Eigentümerversammlung muss einberufen, ein Hausverwalter bestellt und eine Hausordnung sowie die Instandhaltungsrücklage festgelegt werden. In der Anfangsphase - wenn der ursprüngliche Eigentümer noch mehrere oder alle Einheiten hält - übernimmt dieser häufig die Verwalterrolle. Sobald erste Einheiten verkauft sind, empfiehlt sich die Beauftragung eines professionellen WEG-Verwalters.
Die Qualität der WEG-Verwaltung beeinflusst den Wert aller Einheiten langfristig erheblich: Ein guter Verwalter sorgt für transparente Jahresabrechnungen, plant Instandhaltungsmaßnahmen vorausschauend und moderiert Konflikte zwischen Eigentümern. Ein schlechter Verwalter tut das Gegenteil - und die Folgen sind schwer rückgängig zu machen. Wir helfen Ihnen nach der Parifizierung, einen geeigneten WEG-Verwalter in der Metropolregion Nürnberg zu finden und die erste Eigentümerversammlung vorzubereiten.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
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