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Mietkauf

Fachbegriff aus dem Bereich Recht & Verträge

Mietkauf - Der Mietkauf ist ein Vertragsmodell, bei dem eine Immobilie zunächst gemietet wird und der Mieter das Recht oder die Pflicht erhält, das Objekt nach einer vereinbarten Mietzeit zu einem festgelegten Kaufpreis zu erwerben. Ein Teil der monatlichen Mietzahlungen wird dabei auf den späteren Kaufpreis angerechnet.

Funktionsweise und rechtliche Grundlagen

Beim Mietkauf schließen Verkäufer und Käufer einen kombinierten Vertrag, der sowohl mietrechtliche als auch kaufrechtliche Bestandteile enthält. Die monatliche Zahlung setzt sich in der Regel aus zwei Komponenten zusammen: einem Mietanteil für die Nutzung der Immobilie und einem Ansparanteil, der auf den Kaufpreis angerechnet wird. Die genaue Aufteilung wird vertraglich festgelegt.

Da es sich beim Mietkauf um einen Immobilienkaufvertrag handelt, ist nach deutschem Recht eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Ohne notarielle Form ist der gesamte Vertrag nichtig. Der Notar stellt sicher, dass beide Parteien über ihre Rechte und Pflichten umfassend aufgeklärt werden.

Wichtig ist die Abgrenzung zwischen dem klassischen Mietkauf und dem Optionskauf. Beim klassischen Mietkauf verpflichtet sich der Mieter verbindlich zum Kauf, während beim Optionskauf lediglich ein Recht, aber keine Pflicht zum Erwerb eingeräumt wird. Der Optionskauf bietet dem Mieter mehr Flexibilität, ist für den Verkäufer jedoch mit größerer Unsicherheit verbunden.

Die steuerliche Behandlung des Mietkaufs weist Besonderheiten auf. Der Ansparanteil der monatlichen Zahlung gilt steuerlich nicht als Miete, sondern als Kaufpreisrate. Der Verkäufer versteuert den Veräußerungsgewinn nach allgemeinen Grundsätzen. Für den Käufer beginnt die Abschreibung erst mit dem tatsächlichen Eigentumsübergang.

Risiken und Nachteile für den Käufer

Trotz des Vorteils, eine Immobilie ohne sofortige Bankfinanzierung erwerben zu können, birgt der Mietkauf erhebliche Risiken. Das größte Risiko besteht bei einer Insolvenz des Verkäufers während der Mietphase. Fällt der Eigentümer in die Insolvenz, wird die Immobilie Teil der Insolvenzmasse. Der Mietkäufer hat dann unter Umständen bereits erhebliche Beträge angezahlt, steht aber als ungesicherter Gläubiger da und verliert im schlimmsten Fall sowohl die Immobilie als auch die geleisteten Ansparanteile.

Um dieses Risiko zu minimieren, empfehlen wir dringend, eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen zu lassen. Diese schützt den Kaufanspruch des Mietkäufers auch im Falle einer Insolvenz des Verkäufers. Zudem ist der Gesamtkaufpreis beim Mietkauf häufig höher als bei einem regulären Kauf, da der Verkäufer das Risiko der Ratenzahlung und den Zinsvorteil einpreist.

Mietkauf als Ausweg bei fehlendem Eigenkapital

Für Kaufinteressenten, die trotz ausreichendem Einkommen nicht genügend Eigenkapital für eine klassische Bankfinanzierung mitbringen, kann der Mietkauf ein Übergangsmodell sein. In der Praxis ist er aber oft teurer als die konventionelle Finanzierung, weil der Gesamtzins, der im Mietkaufpreis einkalkuliert ist, häufig über den Bankkonditionen liegt. Wer die Möglichkeit hat, zunächst weiter zu mieten und parallel Eigenkapital anzusparen, fährt in vielen Fällen wirtschaftlich besser.

Eine Alternative zum Mietkauf ist das sogenannte KfW-Programm für Ersterwerber oder das Wohn-Riester-Modell, das staatliche Zulagen für den Aufbau von Eigenkapital zum Immobilienerwerb ermöglicht. Diese Instrumente sind im Durchschnitt günstiger als ein Mietkauf, erfordern aber ebenfalls einen Zeithorizont von mehreren Jahren.

Praxis-Tipp für Nürnberg und die Metropolregion

In der Metropolregion Nürnberg wird der Mietkauf gelegentlich als Alternative zur klassischen Bankfinanzierung angeboten, insbesondere bei Objekten, die sich auf dem regulären Markt schwerer verkaufen lassen. Wir beobachten Mietkauf-Angebote vor allem bei älteren Bestandsimmobilien in Randlagen wie Nürnberg-Langwasser, Fürth-Stadeln oder dem Nürnberger Land.

Wir raten Interessenten, vor Abschluss eines Mietkaufvertrags eine unabhängige Rechtsberatung einzuholen und den Vertragsentwurf durch einen auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Außerdem sollte eine aktuelle Wertermittlung der Immobilie vorliegen, damit der vereinbarte Kaufpreis dem tatsächlichen Marktwert entspricht. Ein zu hoch angesetzter Kaufpreis im Mietkauf ist schwerer zu verhandeln als bei einem klassischen Kauf - denn der Vertrag ist bereits geschlossen und der Käufer hat oft schon erhebliche Vorleistungen erbracht.

Häufige Fragen zum Mietkauf

Was unterscheidet den Mietkauf vom Optionskauf?

Beim Mietkauf verpflichtet sich der Mieter bereits mit Vertragsschluss zum späteren Kauf der Immobilie. Beim Optionskauf erhält der Mieter hingegen lediglich das Recht, die Immobilie zu einem festgelegten Preis zu kaufen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Der Optionskauf ist für den Mieter flexibler, wird vom Verkäufer jedoch häufig mit einer Optionsgebühr verknüpft.

Welche Mietzahlungen werden auf den Kaufpreis angerechnet?

Die Höhe des angerechneten Anteils ist Verhandlungssache und wird im notariell beurkundeten Vertrag festgelegt. In der Praxis werden zwischen 50 und 100 Prozent der Miete auf den Kaufpreis angerechnet. Je höher der Anrechnungssatz, desto günstiger ist das Modell für den Käufer. Wir empfehlen, die genaue Aufteilung und deren steuerliche Auswirkungen vorab mit einem Steuerberater zu klären.

Ist ein Mietkauf ohne Eigenkapital möglich?

Grundsätzlich ja, denn das Modell ist gerade für Käufer konzipiert, die nicht sofort eine vollständige Finanzierung aufbringen können. Allerdings verlangen viele Verkäufer eine Anzahlung als Sicherheit, die üblicherweise zwischen 5 und 20 Prozent des Kaufpreises liegt. Zudem sollte der Käufer bedenken, dass die monatliche Belastung beim Mietkauf in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Was passiert, wenn der Mietkäufer am Ende nicht kaufen kann oder will?

Beim verbindlichen Mietkauf ist der Kauf am Ende der Mietphase rechtlich verpflichtend. Kann oder will der Mietkäufer nicht kaufen, gerät er in Verzug - mit der Folge von Schadensersatzansprüchen des Verkäufers. Beim Optionskauf hingegen entfällt die Kaufpflicht; der Mietkäufer verliert lediglich die bezahlte Optionsgebühr und erhält keinen Anrechnungsbetrag zurück. Die rechtliche Konsequenz des Nichtkaufs muss daher genau gelesen und verstanden werden, bevor ein Mietkaufvertrag unterschrieben wird.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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