Zum Inhalt springen

Küchenabschreibung

Fachbegriff aus dem Bereich Steuern & Finanzen

Unter Küchenabschreibung versteht man die steuerliche Abschreibung einer vom Vermieter eingebauten Einbauküche als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 3. August 2016 (IX R 14/15) klargestellt, dass eine Einbauküche als einheitliches Wirtschaftsgut zu betrachten ist und über zehn Jahre abgeschrieben wird - nicht sofort als Erhaltungsaufwand abzugsfähig, sondern als selbständiges Wirtschaftsgut mit eigener Nutzungsdauer.

Hintergrund: Das BFH-Urteil und seine Folgen

Vor 2016 war in der Praxis strittig, ob einzelne Küchenbestandteile (Herd, Spülmaschine, Schränke) separat zu bewerten sind. Der BFH entschied, dass eine Einbauküche als funktionale Einheit zu betrachten ist. Dies hat zwei wichtige Konsequenzen:

  1. Keine Sofortabschreibung: Erneuerungskosten für eine komplette Küche (inkl. Schränke) können nicht sofort als Erhaltungsaufwand abgezogen werden
  2. Einheitliche Nutzungsdauer: Die Finanzbehörden gehen von einer Nutzungsdauer von 10 Jahren aus → jährlich 10 % der Anschaffungskosten als Abschreibung

Wird dagegen nur ein einzelnes Gerät (z. B. der Herd) ausgetauscht, liegt kein einheitliches Wirtschaftsgut vor - der Austausch ist sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand.

Das BFH-Urteil von 2016 hat die steuerliche Praxis dauerhaft verändert. Vermieter, die vor 2016 Einbauküchen als Sofortaufwand abgeschrieben haben, sind von dieser Änderung nicht rückwirkend betroffen. Für alle Einbauküchen, die nach dem Urteil eingebaut wurden, gilt jedoch die Pflicht zur AfA über zehn Jahre. In Betriebsprüfungen achten Finanzbeamte heute gezielt auf diese Abgrenzung.

Abschreibungsberechnung im Detail

Die Berechnung ist einfach:

  • Anschaffungskosten der Einbauküche inkl. Montage: z. B. 8.000 €
  • Nutzungsdauer: 10 Jahre
  • Jährliche Abschreibung: 800 € (lineare AfA nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG i. V. m. § 7 Abs. 1 EStG)

Bei Einbau während des laufenden Jahres gilt die zeitanteilige Abschreibung (pro Monat 1/12 des Jahresbetrags). Nach Ablauf der zehn Jahre ist das Wirtschaftsgut steuerlich „aufgebraucht” - eine neue Küche startet eine neue Abschreibungskette.

Zu den Anschaffungskosten gehören nicht nur der Kaufpreis der Küche selbst, sondern auch die Montagekosten, eventuelle Anpassungsarbeiten (z. B. Elektroinstallation für den Herd) und Transportkosten. Diese Nebenkosten erhöhen die Bemessungsgrundlage und damit den jährlichen Abzugsbetrag. Wichtig: Alle relevanten Belege sind sorgfältig aufzubewahren - die Finanzämter prüfen Küchen-AfA zunehmend kritisch.

Besonderheiten bei Sanierung und Mietermitnahme

Nimmt ein ausziehender Mieter seine eigene Küche mit und der Vermieter baut eine neue ein, beginnt die Abschreibung ab dem Einbauzeitpunkt. Verbleiben Teile der alten Küche, ist zu prüfen, ob diese als eigenständiges Wirtschaftsgut aktiviert oder ausgebucht werden müssen.

Kauft der Vermieter eine gebrauchte Küche vom ausziehenden Mieter - eine in Studentenwohnungen häufige Konstellation -, sind die bezahlten Anschaffungskosten auf die verbleibende Restnutzungsdauer der Küche zu verteilen. War die Küche bereits fünf Jahre alt, verbleiben noch fünf Jahre; die jährliche Abschreibung entspricht 1/5 des Kaufpreises. Im Zweifel sollte steuerlicher Rat eingeholt werden.

Abgrenzung: Einzelgeräte und GWG

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können unter bestimmten Grenzen sofort abgezogen werden. Seit 2018 gilt: Ein einzelnes Gerät (z. B. Kühlschrank, Backofen) mit Nettoanschaffungskosten bis 800 € kann im Jahr der Anschaffung vollständig als Aufwand abgesetzt werden. Diese GWG-Grenze gilt jedoch nur für eigenständige Wirtschaftsgüter, nicht für Teile einer Einbauküche als Einheit.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In Nürnberg vermieten viele Eigentümer ihre Wohnungen mit Einbauküche - besonders in den Studentenvierteln nahe der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) und der Technischen Hochschule Nürnberg (TH). Wir empfehlen, alle Anschaffungsbelege der Küche (Rechnungen, Montagekosten) sorgfältig aufzubewahren und die Abschreibung im Steuerbescheid korrekt anzusetzen. Die zehnjährige AfA sichert jährlich relevante Steuervorteile, die Vermieter ohne fachmännische Beratung oft verschenken. Ein auf Vermietungseinkünfte spezialisierter Steuerberater kann die optimale Strategie für die Küchenabschreibung im Kontext des gesamten Mietobjekts abstimmen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Kauf einer neuen Küche für meine Mietwohnung sofort abschreiben?

Nein - nicht vollständig. Eine komplette neue Einbauküche (Schränke + Geräte) ist ein einheitliches Wirtschaftsgut und wird über zehn Jahre linear abgeschrieben. Nur einzelne Geräte (Herd, Kühlschrank) unter der GWG-Grenze (800 € netto) können sofort abgezogen werden.

Was gilt, wenn ich die Küche vom Vormieter übernehme und dem neuen Mieter überlasse?

Wenn Sie die Küche von einem ausziehenden Mieter kaufen und sie verbleibt in der Wohnung, ist der gezahlte Kaufpreis als Anschaffungskosten zu aktivieren und über die verbleibende Restnutzungsdauer abzuschreiben.

Gilt die 10-jährige Nutzungsdauer absolut?

Nein. Die Nutzungsdauer der amtlichen AfA-Tabellen ist eine Schätzung. Kann der Steuerpflichtige nachweisen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ist (z. B. durch extremen Verschleiß in einer WG-Wohnung), kann eine kürzere Abschreibungsdauer angesetzt werden.

Was passiert mit der laufenden Abschreibung, wenn ich die Wohnung verkaufe?

Beim Verkauf der Wohnung wird der noch nicht abgeschriebene Restbuchwert der Einbauküche in die Abrechnung einbezogen. Liegt der Verkaufspreis über dem steuerlichen Buchwert, erhöht die Küche den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn - relevant bei Verkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist. Nach Ablauf der Spekulationsfrist ist der Gewinn steuerfrei.

Wie wirkt sich eine vollständige Küchen­erneuerung nach einer Kern­sanierung steuerlich aus?

Wird die Wohnung im Zuge einer umfassenden Sanierung auf den Rohbau­zustand zurückgeführt und danach komplett neu ausgebaut, gelten die dabei anfallenden Küchen­kosten als anschaffungs­nahe Herstellungs­kosten, wenn die Sanierungs­kosten innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb anfallen und 15 Prozent des Gebäude-Kauf­preises übersteigen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). In diesem Fall sind die Kosten nicht als Werbungskosten sofort oder über zehn Jahre abzugsfähig, sondern werden dem Gebäude­wert zugeschlagen und über die reguläre Gebäude-AfA von zwei Prozent pro Jahr abge­schrieben - was die steuer­liche Wirkung erheblich streckt. Diese Abgrenzung ist in der Beratungs­praxis ein häufiger Fehler­punkt, besonders bei Sanierungsobjekten in Nürnberger Altbau­vierteln wie der Südstadt, Gostenhof oder dem Johannis­viertel. Wir empfehlen, vor Beginn größerer Sanierungs­maßnahmen die steuer­liche Qualifikation der Kosten mit einem Steuer­berater zu klären.

Zurück zum Immobilien-Lexikon.

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?

Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.

Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion

Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026

FOCUS Online Medien-Partner 2026

Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss

Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

Verwandte Fachbegriffe

Aus dem Bereich Steuern & Finanzen könnten diese Begriffe für Sie interessant sein.

Immobilie verkaufen in der Metropolregion: Nürnberg · Fürth · Erlangen

Was ist Ihre Immobilie wert?

Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.

Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion

Kontaktaufnahme

Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Schreiben Sie uns

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.