Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Recht & Verträge
Gemeinde-Vorkaufsrecht ist das gesetzlich verankerte Recht einer Gemeinde, beim Verkauf bestimmter Grundstücke anstelle des privaten Käufers in den Kaufvertrag einzutreten und das Grundstück zu den vereinbarten Konditionen selbst zu erwerben. Es ist ein Instrument der kommunalen Bodenpolitik, mit dem Gemeinden städtebauliche Ziele verfolgen - etwa die Schaffung von Wohnraum, die Sicherung von Infrastrukturflächen oder die Entwicklung von Sanierungsgebieten. Das Gemeinde-Vorkaufsrecht ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Das allgemeine Gemeinde-Vorkaufsrecht ergibt sich aus §§ 24 ff. BauGB. Vorkaufsrechte bestehen insbesondere für folgende Grundstücke:
Zusätzlich kann die Gemeinde nach § 25 BauGB besondere Vorkaufsrechte durch Satzung begründen.
Wird ein Grundstück verkauft, auf das ein Vorkaufsrecht der Gemeinde bestehen könnte, muss der Notar den Kaufvertrag der Gemeinde mitteilen. Die Gemeinde hat dann zwei Monate Zeit (§ 28 Abs. 2 BauGB), das Vorkaufsrecht auszuüben. Sie tritt zum dann vereinbarten Kaufpreis in den Vertrag ein. Übt die Gemeinde das Vorkaufsrecht nicht aus, stellt sie dem Käufer ein Negativattest (Zeugnis über das Nichtbestehen oder Nichtausüben des Vorkaufsrechts) aus, das für die Grundbucheintragung benötigt wird.
Der zeitliche Ablauf im Detail:
Gemeinden üben das Vorkaufsrecht häufig nicht aus, wenn der Käufer eine sogenannte Abwendungsvereinbarung anbietet: Er verpflichtet sich, bestimmte städtebauliche Ziele zu erfüllen (z. B. Erhalt von Mietwohnungen, keine Umwandlung in Eigentumswohnungen, sozialverträgliche Miethöhen). Gegen diese Zusage verzichtet die Gemeinde auf die Ausübung des Vorkaufsrechts. Solche Vereinbarungen haben in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt in den letzten Jahren erheblich zugenommen.
Das Vorkaufsrecht sorgt für Rechtsunsicherheit während der Zweimonatsfrist: Käufer dürfen in dieser Zeit noch nicht auf eine endgültige Eigentumsübertragung vertrauen. In der Praxis ist die tatsächliche Ausübung des Gemeinde-Vorkaufsrechts selten, aber besonders in angespannten Wohnungsmärkten in den letzten Jahren häufiger geworden. In Nürnberg besteht in ausgewiesenen Erhaltungssatzungsgebieten ein besonderes Vorkaufsrecht zum Schutz der angestammten Wohnbevölkerung.
Käufer sollten beachten: Kosten, die sie vor Ablauf der Zweimonatsfrist aufwenden (z. B. Planungskosten, Notarkosten), gehen verloren, wenn die Gemeinde das Vorkaufsrecht ausübt. Es empfiehlt sich, vor dem Kauf in einem ausgewiesenen Vorkaufsrechtsgebiet vorab beim Stadtplanungsamt zu erfragen, ob eine Ausübung wahrscheinlich ist.
In der Stadt Nürnberg gibt es mehrere Erhaltungssatzungsgebiete (z. B. in Teilen von Gostenhof, dem Wöhrder See-Viertel und anderen innenstadtnahen Lagen), in denen ein kommunales Vorkaufsrecht besteht. Wir klären für unsere Kunden vor der Vermarktung, ob das zu verkaufende Grundstück in einem solchen Gebiet liegt, und informieren sowohl Käufer als auch Verkäufer transparent über die mögliche Zweimonatsfrist.
Das Negativattest der Stadt wird routinemäßig durch den Notar eingeholt und ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung. In der Praxis dauert die Erteilung des Negativattests in Nürnberg typischerweise vier bis acht Wochen - Käufer sollten diese Zeit bei ihrer Finanzierungsplanung berücksichtigen. Wir koordinieren den Prozess für unsere Kunden und informieren proaktiv über den Stand der Negativattesterstellung.
Nein. Die Gemeinde muss das Grundstück zum im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis erwerben (§ 28 Abs. 2 BauGB). Sie kann allerdings den Preis anfechten, wenn er den Verkehrswert erheblich übersteigt, und in einem solchen Fall den Wert auf den Verkehrswert herabsetzen (§ 28 Abs. 3 BauGB). Dies kann dazu führen, dass der Verkäufer weniger erhält als mit dem ursprünglichen Käufer vereinbart.
Ein Negativattest ist die schriftliche Bestätigung der Gemeinde, dass sie das Vorkaufsrecht nicht ausübt oder dass kein Vorkaufsrecht besteht. Es ist Voraussetzung für die Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch. Der Notar fordert das Negativattest routinemäßig an; ohne dieses Zeugnis kann das Grundbuchamt die Umschreibung ablehnen.
Das Gemeinde-Vorkaufsrecht gilt grundsätzlich für Grundstücke, nicht für einzelne Wohnungen. Beim Kauf einer Eigentumswohnung besteht daher in der Regel kein Vorkaufsrecht der Gemeinde - anders als beim Kauf von Wohnungseigentum, das aus einem Mietshausgrundstück herausgelöst wird (dann kann § 24 Abs. 1 Nr. 6 BauGB in Milieuschutzsatzungsgebieten greifen).
Wenn die Gemeinde ein Vorkaufsrecht ausübt, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann der ursprüngliche Käufer Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Wird die Ausübung für rechtswidrig erklärt, kann der ursprüngliche Kaufvertrag wiederhergestellt werden. In solchen Fällen ist rechtliche Beratung durch einen im öffentlichen Baurecht spezialisierten Anwalt unerlässlich.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.