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Ertragswert

Fachbegriff aus dem Bereich Immobilienbewertung

Ertragswert - Der Ertragswert ist ein normiertes Wertermittlungsverfahren, das den Wert einer Immobilie auf Grundlage der nachhaltig erzielbaren Erträge (Mieteinnahmen) bestimmt. Er wird vor allem bei vermieteten Wohn- und Gewerbeimmobilien angewendet und ist neben dem Sachwertverfahren und dem Vergleichswertverfahren eines der drei gesetzlich geregelten Verfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Berechnung des Ertragswerts

Das Ertragswertverfahren zerlegt den Immobilienwert in zwei Komponenten: den Bodenwert und den Gebäudeertragswert. Der Bodenwert wird aus dem Bodenrichtwert multipliziert mit der Grundstücksfläche abgeleitet und separat ermittelt, da der Boden als nicht abnutzbar gilt und keiner Altersentwertung unterliegt.

Der Gebäudeertragswert ergibt sich aus dem Rohertrag (nachhaltig erzielbare Jahresmiete), von dem die Bewirtschaftungskosten (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis) abgezogen werden, um den Reinertrag zu ermitteln. Vom Reinertrag wird die Bodenwertverzinsung (Bodenwert multipliziert mit dem Liegenschaftszinssatz) abgezogen. Der verbleibende Betrag - der Gebäudereinertrag - wird mit einem Vervielfältiger multipliziert, der sich aus dem Liegenschaftszinssatz und der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer des Gebäudes ergibt.

Die Formel vereinfacht: Ertragswert = Bodenwert + (Gebäudereinertrag × Vervielfältiger)

Besondere Bedeutung hat der Liegenschaftszinssatz, der von den örtlichen Gutachterausschüssen aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet wird. Er spiegelt die marktübliche Renditeerwartung für eine bestimmte Immobilienart und Lage wider und liegt für Wohnimmobilien typischerweise zwischen 2 und 4 Prozent, für Gewerbeimmobilien zwischen 5 und 8 Prozent.

Anwendungsbereiche

Das Ertragswertverfahren ist das bevorzugte Verfahren für renditeorientierte Immobilien, bei denen der Wert maßgeblich durch die erzielbaren Mieteinnahmen bestimmt wird. Typische Anwendungsfälle sind Mehrfamilienhäuser, Büro- und Geschäftshäuser, Einzelhandelsflächen, gemischt genutzte Immobilien und gewerbliche Objekte.

Für selbstgenutzte Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen wird dagegen in der Regel das Vergleichswertverfahren (bei ausreichend vielen Vergleichsobjekten) oder das Sachwertverfahren herangezogen, da hier die erzielbaren Mieten weniger aussagekräftig für den tatsächlichen Marktwert sind.

Im Rahmen der steuerlichen Bewertung - etwa für die Erbschaft- und Schenkungsteuer - schreibt das Bewertungsgesetz (BewG) das Ertragswertverfahren für vermietete Objekte ebenfalls vor, allerdings nach einem vereinfachten Berechnungsschema.

Ertragswertberechnung - Rechenbeispiel Mehrfamilienhaus Nürnberg-Maxfeld

PositionBetragErläuterung
Rohertrag (Jahresnettomiete)36.000 €/Jahr6 WE × 60 m² × 10 €/m²
Bewirtschaftungskosten- 5.400 €15 % des Rohertrags (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis)
Reinertrag30.600 €/Jahr-
Bodenwert180.000 €600 m² × 300 €/m² Bodenrichtwert
Bodenwertverzinsung (3,0 % Liegenschaftszinssatz)- 5.400 €/Jahr180.000 € × 3,0 %
Gebäudereinertrag25.200 €/Jahr-
Vervielfältiger (30 Jahre RND, 3,0 % LZ)× 19,60Aus Vervielfältigertabelle ImmoWertV
Gebäudeertragswert493.920 €25.200 € × 19,60
Ertragswert gesamt673.920 €Gebäudeertragswert + Bodenwert

Hinweis: Liegenschaftszinssätze werden vom Gutachterausschuss Nürnberg im Grundstücksmarktbericht veröffentlicht.

Ertragswert und Multiplikator: Praxisrelevanz für Investoren

Neben der formal normierten Berechnung nach ImmoWertV verwenden Immobilieninvestoren in der Praxis häufig den sogenannten Kaufpreis-Multiplikator (auch Jahresmieten-Faktor) als vereinfachtes Äquivalent zum Ertragswert. Er gibt an, das Wievielfache der Jahresnettomiete der Kaufpreis beträgt. Ein Multiplikator von 20 entspricht einem Liegenschaftszinssatz von ca. 5 %, ein Multiplikator von 30 entspricht ca. 3,3 %.

In der Metropolregion Nürnberg wurden in den vergangenen Jahren Multiplikatoren von 20 bis 30 für Mehrfamilienhäuser in guten Lagen erzielt - je nach Lage, Zustand und Miethöhe. Mit steigendem Zinsniveau sind die Multiplikatoren tendenziell gesunken, weil Investoren höhere Renditen erwarten.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In der Metropolregion Nürnberg veröffentlicht der Gutachterausschuss für Grundstückswerte regelmäßig die aktuellen Liegenschaftszinssätze im Grundstücksmarktbericht. Diese Werte sind für eine realistische Ertragswertberechnung unverzichtbar, da pauschale Annahmen zu erheblichen Fehlbewertungen führen können.

Wir empfehlen Eigentümern von Mietobjekten, den Ertragswert ihrer Immobilie regelmäßig überprüfen zu lassen - insbesondere vor einem geplanten Verkauf, bei der Erbschaftsplanung oder wenn eine Anpassung der Finanzierung ansteht. Eine professionelle Wertermittlung schafft Transparenz über den tatsächlichen Marktwert und stärkt die Verhandlungsposition gegenüber Käufern und Banken.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Ertragswert und Verkehrswert?

Der Ertragswert ist das Ergebnis eines bestimmten Wertermittlungsverfahrens, während der Verkehrswert (Marktwert) der geschätzte Preis ist, der auf dem freien Markt erzielt werden kann. Der Verkehrswert kann aus einem einzelnen Verfahren abgeleitet oder als Synthese mehrerer Verfahren (Ertragswert, Sachwert, Vergleichswert) unter Würdigung aller Umstände bestimmt werden. Bei vermieteten Immobilien liegt der Ertragswert häufig nahe am Verkehrswert.

Welche Bewirtschaftungskosten werden beim Ertragswertverfahren angesetzt?

Die Bewirtschaftungskosten umfassen Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis. Die Höhe richtet sich nach den pauschalierten Ansätzen der ImmoWertV oder nach tatsächlichen, marktüblichen Erfahrungswerten. Für Wohnimmobilien liegt das Mietausfallwagnis typischerweise bei 2 Prozent des Rohertrags. Nicht umlagefähige Betriebskosten gehen ebenfalls in die Bewirtschaftungskosten ein.

Wie beeinflusst der Liegenschaftszinssatz den Ertragswert?

Der Liegenschaftszinssatz hat einen erheblichen Einfluss auf den Ertragswert: Je niedriger der Zinssatz, desto höher der Vervielfältiger und damit der Ertragswert. Ein Unterschied von nur 0,5 Prozentpunkten kann bei größeren Objekten zu Wertabweichungen von mehreren Hunderttausend Euro führen. Daher ist die Verwendung des korrekten, ortsüblichen Liegenschaftszinssatzes entscheidend für eine valide Bewertung.

Wann sollte ich als Eigentümer eine Ertragswertberechnung beauftragen?

Eine professionelle Ertragswertberechnung ist sinnvoll vor dem Verkauf eines Mehrfamilienhauses oder Gewerbeobjekts, bei Erbschaft- oder Schenkungsteuerangelegenheiten, bei Scheidungsauseinandersetzungen sowie wenn Banken den Beleihungswert überprüfen sollen. Wir vermitteln Ihnen qualifizierte Sachverständige aus dem Gutachterausschuss-Netzwerk der Metropolregion Nürnberg.

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