Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Spezialimmobilien
Denkmalschutzbehörde - Die Denkmalschutzbehörde ist die für den Schutz und die Erhaltung von Baudenkmälern zuständige staatliche Behörde. In Bayern ist der Denkmalschutz dreistufig organisiert: Die Untere Denkmalschutzbehörde (Kreisverwaltungsbehörde/Gemeinde) ist die Genehmigungsbehörde, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) ist die Fachbehörde, und das Bayerische Staatsministerium ist die Oberste Denkmalschutzbehörde. Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien benötigen für jede bauliche Veränderung eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.
Eigentümer eines Baudenkmals benötigen nach Art. 6 BayDSchG eine Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde für:
| Behörde | Rolle | Zuständig für | Kontakt (Nürnberg) |
|---|---|---|---|
| Untere Denkmalschutzbehörde | Genehmigungsbehörde | Erlaubnisse nach Art. 6 BayDSchG, Überwachung | Bauordnungsamt Nürnberg |
| Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) | Fachbehörde | Denkmalliste, Beratung, Gutachten, Fördervergabe | München + Außenstellen |
| Bayerisches Staatsministerium | Oberste Behörde | Grundsatzfragen, Widerspruchsinstanz | München |
| Städtisches Denkmalamt (optional) | Beratung | Kommunale Denkmalpflege, Altstadtgestaltung | Nürnberg: Stadtplanungsamt |
Nürnberg zählt zu den bedeutendsten Denkmalstädten in Deutschland. Die Altstadt mit der Kaiserburg, den Kirchen St. Sebald und St. Lorenz, dem Handwerkerhof und den historischen Bürgerhäusern steht unter umfassendem Schutz. Darüber hinaus sind zahlreiche Gründerzeitbauten in Gostenhof, St. Johannis und Maxfeld als Baudenkmäler eingetragen, ebenso wie Industriebauten des frühen 20. Jahrhunderts (MAN-Werke, Güterbahnhofgelände). Die Dichte der Baudenkmäler in Nürnberg macht die Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde für viele Eigentümer zur Daueraufgabe.
Auch in der weiteren Metropolregion Franken - in Fürth, Erlangen, Bamberg und Rothenburg ob der Tauber - sind Denkmalschutzbehörden aktiv und verwalten teils besonders strenge Ensembleschutzgebiete. Bamberg mit seiner nahezu vollständig erhaltenen Altstadt (UNESCO-Weltkulturerbe) und Rothenburg ob der Tauber mit seinem mittelalterlichen Stadtbild gelten als Referenzbeispiele für konsequenten Denkmalschutz. Käufer von Immobilien in diesen Städten müssen mit besonders intensiver Behördenbegleitung und erheblichen denkmalrechtlichen Auflagen rechnen - was durch die steuerlichen Vorteile der Denkmal-AfA und durch Fördermittel jedoch erheblich aufgewogen werden kann.
Das Genehmigungsverfahren bei der Denkmalschutzbehörde dauert in Bayern typischerweise vier bis zwölf Wochen - bei komplexen Maßnahmen oder bei Einbeziehung des BLfD auch länger. Eine frühzeitige Voranfrage und eine enge Abstimmung mit dem zuständigen Gebietsreferenten des BLfD können das Verfahren erheblich beschleunigen und spätere Auflagen reduzieren.
Nürnberg verfügt über einen der umfangreichsten Denkmalbestände in Bayern. Wir empfehlen Eigentümern denkmalgeschützter Immobilien, vor Beginn jeder baulichen Maßnahme - auch vermeintlich kleiner Maßnahmen wie einem Fensterwechsel oder einer Fassadenrenovierung - eine Voranfrage bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu stellen und die Fachberatung des BLfD in Anspruch zu nehmen. Beide Leistungen sind kostenfrei. Die denkmalgerechte Sanierung kann steuerlich erheblich begünstigt werden: Nach §§ 7i, 10f, 11b EStG können Sanierungskosten zu 100 % über zwölf Jahre abgeschrieben werden (bei Vermietung) bzw. zu 90 % über zehn Jahre (bei Eigennutzung) - ein erheblicher steuerlicher Vorteil gegenüber regulären Bestandsgebäuden.
Die Bayerische Denkmalliste ist beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege online einsehbar (Bayerischer Denkmalatlas unter www.blfd.bayern.de). Dort können Sie per Adresse oder Flurstücknummer prüfen, ob Ihr Gebäude eingetragen ist. Zusätzlich gibt die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Nürnberg (Bauordnungsamt) Auskunft. Wichtig: Die Denkmaleigenschaft wird nicht immer im Grundbuch vermerkt - die Denkmalliste ist die allein maßgebliche Quelle. Auch Gebäude in der Umgebung eines Baudenkmals können vom Umgebungsschutz betroffen sein, selbst wenn sie selbst nicht als Denkmal eingetragen sind. Beim Kauf einer Immobilie in einem historischen Quartier empfehlen wir daher immer, nicht nur das Kaufobjekt selbst, sondern auch die Nachbarbebauung im Denkmalatlas zu prüfen.
Nur in absoluten Ausnahmefällen - wenn der Erhalt dem Eigentümer wirtschaftlich nachgewiesenermaßen unzumutbar ist und keine Möglichkeit der Nutzung oder Förderung besteht. Die Hürde ist extrem hoch und wird von den Behörden sehr restriktiv angewendet. In der Praxis wird der Abriss fast immer versagt, und der Eigentümer wird auf Sanierungsmöglichkeiten und Fördermittel verwiesen. Eigentümer, die einen Abriss erwägen, sollten sich auf ein langwieriges Verfahren und erhebliche Kosten für Gutachten und Rechtsbeistand einstellen.
Neben der erhöhten steuerlichen Abschreibung (Denkmal-AfA nach §§ 7i, 10f, 11b EStG) vergibt das BLfD aus dem Entschädigungsfonds Zuschüsse für denkmalgerechte Sanierungsmaßnahmen - typischerweise 10-30 % der denkmalrelevanten Mehrkosten. Zusätzlich stehen KfW-Förderprogramme für energetische Sanierung (BEG, Denkmal-Variante), die Bayerische Landesstiftung und kommunale Stadtentwicklungsmittel als Fördergeber zur Verfügung. Die Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden - nachträgliche Anträge werden in der Regel abgelehnt. In Nürnberg können Eigentümer zudem Mittel aus dem städtischen Sanierungsgebiet beantragen, falls ihre Immobilie in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt. Wir empfehlen, vor Beginn jeder größeren denkmalgerechten Sanierung alle Fördermöglichkeiten systematisch zu prüfen und Anträge parallel einzureichen, da die Bewilligungsverfahren Zeit brauchen und einige Fördermittel nur eingeschränkte Jahreskontingente haben.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.