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Bedarfsnachweis - Der Bedarfsnachweis ist eine rechnerische Ermittlung des Energiebedarfs eines Gebäudes nach standardisierten Randbedingungen. Er bildet die Grundlage für den bedarfsbasierten Energieausweis und bewertet die energetische Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik - unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Der Bedarfsnachweis wird nach den Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der DIN V 18599 berechnet.
Das GEG kennt zwei Arten von Energieausweisen:
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 errichtet und seither nicht energetisch saniert wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Für alle anderen Wohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Der Bedarfsnachweis wird von einem qualifizierten Energieberater nach DIN V 18599 oder dem vereinfachten Verfahren (DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10) erstellt. Dabei werden systematisch erfasst:
Das Ergebnis wird als Endenergiebedarf (kWh/m²·a) ausgewiesen und in einer Farbskala von A+ (unter 30 kWh/m²·a) bis H (über 250 kWh/m²·a) dargestellt. Zusätzlich wird der Treibhausgasausstoß (kg CO₂-Äquivalent/m²·a) angegeben, der seit der GEG-Novelle 2023 zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Bei Neubauten ist der Bedarfsnachweis zwingend Bestandteil der Baugenehmigungsunterlagen - der Architekt oder Energieberater muss nachweisen, dass das Gebäude die GEG-Anforderungen erfüllt. Für die KfW-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG) müssen Energieeffizienzklassen wie KfW 55 oder KfW 40 durch den Bedarfsnachweis belegt werden. Ein von der dena als Energieeffizienzexperte zugelassener Berater muss die Einhaltung bestätigen und den Förderantrag freigeben. Die Qualität des Bedarfsnachweises entscheidet damit unmittelbar über die Höhe der erzielbaren KfW-Förderung.
| Klasse | Endenergiebedarf (kWh/m²·a) | Typisches Gebäude | Marktwerteffekt in Nürnberg |
|---|---|---|---|
| A+ | unter 30 | KfW 40 Neubau, Passivhaus | +10-15 % ggü. Marktdurchschnitt |
| A | 30-50 | KfW 55 Neubau, sanierter Altbau | +5-10 % |
| B | 50-75 | Neubau GEG 2023-Standard | ca. Marktdurchschnitt Neubau |
| C | 75-100 | Gut gedämmter Altbau (1990er) | Marktdurchschnitt |
| D | 100-130 | Sanierter Altbau 1970/80er | Leichter Abschlag |
| E | 130-160 | Unsanierter Altbau 1970er | −5 bis −10 % |
| F | 160-200 | Altbau vor WSchV 1977 | −10 bis −20 % |
| G | 200-250 | Energetisch schlechter Altbau | −15 bis −25 % |
| H | über 250 | Unsanierter Altbau vor 1960 | −20 bis −30 % |
Wir empfehlen Eigentümern in der Metropolregion Nürnberg, beim Verkauf oder der Neuvermietung einen Bedarfsausweis erstellen zu lassen - auch wenn ein Verbrauchsausweis rechtlich ausreichen würde. Der Bedarfsausweis liefert Käufern und Mietern eine objektivere Einschätzung und enthält konkrete Modernisierungsempfehlungen, die bei der Vermarktung als Mehrwert dienen. Die Kosten liegen bei ca. 300-500 Euro für ein Einfamilienhaus und ca. 400-700 Euro für ein Mehrfamilienhaus. Qualifizierte Energieberater aus der dena-Expertenliste sind in der gesamten Metropolregion Nürnberg verfügbar - die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Bayern in Nürnberg vermittelt ebenfalls zuverlässige Ansprechpartner.
Ein Bedarfsausweis ist Pflicht für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 errichtet und seither nicht auf das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung 1977 (WSchV 1977) gebracht wurden. Bei Neubauten wird der Bedarfsnachweis ohnehin im Rahmen des GEG-Nachweises erstellt und ist Bestandteil der Baugenehmigungsunterlagen. Wer für einen Neubau KfW-Fördermittel beantragt, braucht zwingend einen Energieberater aus der dena-Expertenliste, der den Bedarfsnachweis erstellt und bestätigt.
Ein Energieausweis - egal ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis - ist zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Bei wesentlichen energetischen Änderungen am Gebäude (z. B. Fenstertausch, Fassadendämmung, Heizungsaustausch gegen eine Wärmepumpe) sollte ein neuer Ausweis erstellt werden, auch wenn der alte noch gültig ist. Der neue Ausweis spiegelt die verbesserte Energiebilanz wider und kann als Vermarktungsargument beim Verkauf oder bei der Neuvermietung dienen - Immobilien mit A- oder B-Bewertung erzielen in Nürnberger Lagen spürbar höhere Preise als energetisch schlechte Objekte.
Zur Ausstellung berechtigt sind Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister bestimmter Gewerke (z. B. Heizungsbau, Elektrotechnik) und speziell qualifizierte Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de) geführt werden. Wir empfehlen, einen Aussteller mit nachgewiesener Erfahrung und Eintrag in der dena-Expertenliste zu beauftragen, da diese Liste die strengsten Qualifikationsanforderungen stellt und für KfW-Förderanträge zwingend erforderlich ist. Die Kosten für den Bedarfsausweis sind als Werbungskosten bei vermieteten Immobilien steuerlich absetzbar.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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