Zum Inhalt springen

Bedarfsnachweis

Fachbegriff aus dem Bereich Bautechnik & Sanierung

Bedarfsnachweis - Der Bedarfsnachweis ist eine rechnerische Ermittlung des Energiebedarfs eines Gebäudes nach standardisierten Randbedingungen. Er bildet die Grundlage für den bedarfsbasierten Energieausweis und bewertet die energetische Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik - unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Der Bedarfsnachweis wird nach den Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der DIN V 18599 berechnet.

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis

Das GEG kennt zwei Arten von Energieausweisen:

  • Bedarfsausweis (Bedarfsnachweis): Berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudeeigenschaften - Dämmstandard der Außenwände, Fensterqualität (Ug-Wert), Qualität der Dämmung von Dach und Kellerdecke, Art der Heizungsanlage und Warmwasserbereitung. Das Ergebnis ist unabhängig vom Nutzerverhalten und damit objektiv vergleichbar. Er ist das präzisere Instrument zur Bewertung der energetischen Gebäudequalität.
  • Verbrauchsausweis: Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist günstiger zu erstellen (ca. 100-200 Euro vs. 300-500 Euro für den Bedarfsausweis), aber vom individuellen Heizverhalten und der Belegung abhängig - ein sparsamer Bewohner kann einen schlechten Gebäudestandard verschleiern, ein verschwenderischer Bewohner einen guten Standard schlechter dastehen lassen.

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 errichtet und seither nicht energetisch saniert wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Für alle anderen Wohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Berechnung und Ergebnis

Der Bedarfsnachweis wird von einem qualifizierten Energieberater nach DIN V 18599 oder dem vereinfachten Verfahren (DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10) erstellt. Dabei werden systematisch erfasst:

  • Gebäudehülle: U-Werte von Außenwänden, Dach, Kellerdecke und Fenstern, Wärmebrückenanteil, Luftdichtheit (sofern durch Blower-Door-Test nachgewiesen)
  • Anlagentechnik: Heizungstyp (Öl, Gas, Wärmepumpe, Fernwärme), Kessel- und Verteilungswirkungsgrade, Warmwasserbereitung, Lüftungsanlage mit oder ohne Wärmerückgewinnung, solarthermische Anlage, Photovoltaik
  • Geometrie: Beheiztes Volumen (Ve), thermische Hüllfläche (A), Ausrichtung der Hauptfassade und der Fensterflächen

Das Ergebnis wird als Endenergiebedarf (kWh/m²·a) ausgewiesen und in einer Farbskala von A+ (unter 30 kWh/m²·a) bis H (über 250 kWh/m²·a) dargestellt. Zusätzlich wird der Treibhausgasausstoß (kg CO₂-Äquivalent/m²·a) angegeben, der seit der GEG-Novelle 2023 zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Bedarfsnachweis bei Neubauten und KfW-Förderung

Bei Neubauten ist der Bedarfsnachweis zwingend Bestandteil der Baugenehmigungsunterlagen - der Architekt oder Energieberater muss nachweisen, dass das Gebäude die GEG-Anforderungen erfüllt. Für die KfW-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG) müssen Energieeffizienzklassen wie KfW 55 oder KfW 40 durch den Bedarfsnachweis belegt werden. Ein von der dena als Energieeffizienzexperte zugelassener Berater muss die Einhaltung bestätigen und den Förderantrag freigeben. Die Qualität des Bedarfsnachweises entscheidet damit unmittelbar über die Höhe der erzielbaren KfW-Förderung.

Energieeffizienzklassen nach Bedarfsausweis (GEG 2023)

KlasseEndenergiebedarf (kWh/m²·a)Typisches GebäudeMarktwerteffekt in Nürnberg
A+unter 30KfW 40 Neubau, Passivhaus+10-15 % ggü. Marktdurchschnitt
A30-50KfW 55 Neubau, sanierter Altbau+5-10 %
B50-75Neubau GEG 2023-Standardca. Marktdurchschnitt Neubau
C75-100Gut gedämmter Altbau (1990er)Marktdurchschnitt
D100-130Sanierter Altbau 1970/80erLeichter Abschlag
E130-160Unsanierter Altbau 1970er−5 bis −10 %
F160-200Altbau vor WSchV 1977−10 bis −20 %
G200-250Energetisch schlechter Altbau−15 bis −25 %
Hüber 250Unsanierter Altbau vor 1960−20 bis −30 %

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

Wir empfehlen Eigentümern in der Metropolregion Nürnberg, beim Verkauf oder der Neuvermietung einen Bedarfsausweis erstellen zu lassen - auch wenn ein Verbrauchsausweis rechtlich ausreichen würde. Der Bedarfsausweis liefert Käufern und Mietern eine objektivere Einschätzung und enthält konkrete Modernisierungsempfehlungen, die bei der Vermarktung als Mehrwert dienen. Die Kosten liegen bei ca. 300-500 Euro für ein Einfamilienhaus und ca. 400-700 Euro für ein Mehrfamilienhaus. Qualifizierte Energieberater aus der dena-Expertenliste sind in der gesamten Metropolregion Nürnberg verfügbar - die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Bayern in Nürnberg vermittelt ebenfalls zuverlässige Ansprechpartner.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist ein Bedarfsausweis Pflicht?

Ein Bedarfsausweis ist Pflicht für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 errichtet und seither nicht auf das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung 1977 (WSchV 1977) gebracht wurden. Bei Neubauten wird der Bedarfsnachweis ohnehin im Rahmen des GEG-Nachweises erstellt und ist Bestandteil der Baugenehmigungsunterlagen. Wer für einen Neubau KfW-Fördermittel beantragt, braucht zwingend einen Energieberater aus der dena-Expertenliste, der den Bedarfsnachweis erstellt und bestätigt.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis - egal ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis - ist zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Bei wesentlichen energetischen Änderungen am Gebäude (z. B. Fenstertausch, Fassadendämmung, Heizungsaustausch gegen eine Wärmepumpe) sollte ein neuer Ausweis erstellt werden, auch wenn der alte noch gültig ist. Der neue Ausweis spiegelt die verbesserte Energiebilanz wider und kann als Vermarktungsargument beim Verkauf oder bei der Neuvermietung dienen - Immobilien mit A- oder B-Bewertung erzielen in Nürnberger Lagen spürbar höhere Preise als energetisch schlechte Objekte.

Wer darf einen Bedarfsausweis ausstellen?

Zur Ausstellung berechtigt sind Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister bestimmter Gewerke (z. B. Heizungsbau, Elektrotechnik) und speziell qualifizierte Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de) geführt werden. Wir empfehlen, einen Aussteller mit nachgewiesener Erfahrung und Eintrag in der dena-Expertenliste zu beauftragen, da diese Liste die strengsten Qualifikationsanforderungen stellt und für KfW-Förderanträge zwingend erforderlich ist. Die Kosten für den Bedarfsausweis sind als Werbungskosten bei vermieteten Immobilien steuerlich absetzbar.

Zurück zum Immobilien-Lexikon.

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?

Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.

Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion

Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026

FOCUS Online Medien-Partner 2026

Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss

Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

Verwandte Fachbegriffe

Aus dem Bereich Bautechnik & Sanierung könnten diese Begriffe für Sie interessant sein.

Immobilie verkaufen in der Metropolregion: Nürnberg · Fürth · Erlangen

Was ist Ihre Immobilie wert?

Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.

Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion

Kontaktaufnahme

Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Schreiben Sie uns

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.