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Erbbaurecht in Fürth: Chancen und Risiken bei der Laufzeitverlängerung

Erbbaurecht in Fürth: Chancen und Risiken bei der Laufzeitverlängerung - Fürth | my-home.de Immobilien

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Steuern & Recht Lesezeit: 7 Min.

Erbbaurecht-Objekte in Fürth sind für viele Kaufinteressenten eine echte Option, um Wohneigentum unter Marktpreis zu erwerben. Doch spätestens wenn die Laufzeit zur Neige geht, stellen sich Fragen, die über das Alltägliche hinausgehen: Wie verhandle ich mit der Kirche oder der Stadt Fürth? Was passiert steuerlich? Und welchen Einfluss hat die verbleibende Laufzeit auf den Wiederverkauf? Dieser Artikel gibt eine sachliche Einordnung - ohne Beschönigung der Risiken.

Was Erbbaurecht bedeutet - und warum Fürth eine Besonderheit ist

Beim Erbbaurecht (geregelt im Erbbaurechtsgesetz, ErbbauRG) erwirbt der Nutzer nicht das Grundstück, sondern das Recht, auf diesem Grundstück zu bauen und das Gebäude zu nutzen. Dafür zahlt er dem Grundstückseigentümer einen jährlichen Erbbauzins, der typischerweise zwischen 2 und 5 % des Bodenrichtwerts liegt. Die Laufzeiten betragen in der Regel 75 bis 99 Jahre - in Fürth häufig 75 Jahre für ältere Verträge aus der Nachkriegszeit.

Fürth hat eine ungewöhnlich hohe Dichte an Erbbau-Liegenschaften. Die Hintergründe sind historisch: Kirchliche Träger (evangelisch-lutherische Kirchengemeinden, die Diakonie) sowie die Stadt Fürth selbst haben in den 1950er- und 1960er-Jahren in Stadtteilen wie der Hardhöhe, in Eigenes Heim und in Ronhof planmäßig Bauland als Erbbaurecht vergeben, um breiten Bevölkerungsschichten Wohneigentum zu ermöglichen, ohne den Boden dauerhaft aus dem öffentlichen oder kirchlichen Eigentum zu entlassen.

Das Ergebnis: In diesen Stadtteilen laufen heute zahlreiche Verträge aus den 1960er- und 1970er-Jahren ab, teils innerhalb der nächsten 10 bis 20 Jahre. Eigentümer, die jetzt nicht handeln, riskieren, dass der Wiederverkaufswert ihrer Immobilie dramatisch sinkt.

Laufzeitverlängerung: Wann und wie verhandeln?

Die goldene Regel lautet: spätestens 10 Jahre vor Ablauf in Verhandlung gehen. Wer zu spät kommt, verliert Verhandlungsmacht - und Kaufinteressenten werden bei einer Restlaufzeit unter 15 Jahren kaum noch eine Finanzierung erhalten.

Bei kirchlichen Grundstückseigentümern (Kirchengemeinden, Diakonisches Werk) verläuft die Verhandlung oft ruhiger als befürchtet. Die kirchlichen Träger haben ein wirtschaftliches Interesse an verlässlichen Erbbauzins-Einnahmen und in der Regel kein strategisches Interesse an der Rückgewinnung des Grundstücks für Eigennutzung. Gleichwohl orientieren sie sich am aktuellen Bodenrichtwert, wenn der Erbbauzins bei Verlängerung neu festgesetzt wird - was für Erbbauberechtigte eine deutliche Erhöhung bedeuten kann.

Bei der Stadt Fürth als Grundstückseigentümer sind die Abläufe formalisierter. Verlängerungsanträge werden im Stadtrat beraten; die Beschlusslage ist öffentlich einsehbar. Die Stadt Fürth orientiert sich an einem Erbbauzins von ca. 4 % des aktuellen Bodenrichtwerts. Bei einem Bodenrichtwert von beispielsweise 400 €/m² und einer 500 m² Grundstücksfläche ergibt das 8.000 €/Jahr Erbbauzins - deutlich mehr als ein Vertrag aus 1968, der vielleicht noch auf 0,50 DM/m² basierte.

§ 27 ErbbauRG regelt die Entschädigung bei Ablauf: Der Grundstückseigentümer muss in der Regel mindestens zwei Drittel des Verkehrswerts des Gebäudes entschädigen. Das klingt wie eine Absicherung - ist aber kein Ersatz für eine rechtzeitige Verlängerungsverhandlung, da der Verkehrswert mit sinkender Restlaufzeit deutlich fällt.

Marktdaten 2026: Wertabschläge nach Restlaufzeit in Fürth

Der Wertabschlag gegenüber vergleichbarem Volleigentum steigt mit sinkender Restlaufzeit deutlich an. Banken rechnen ab einer Restlaufzeit unter 30 Jahren häufig mit Beleihungsabschlägen oder verweigern die Finanzierung gänzlich.

RestlaufzeitWertabschlag ggü. VolleigentumTypischer Erbbauzins (% Bodenrichtwert/Jahr)Finanzierbarkeit
75 Jahre5 - 10 %2 - 3 %Vollständig (wie Volleigentum)
50 Jahre10 - 18 %3 - 4 %Gut finanzierbar
30 Jahre22 - 30 %4 - 5 %Eingeschränkt (Abschläge bei Beleihung)
15 Jahre35 - 50 %Neuverhandlung überfälligKaum finanzierbar

Quelle: Gutachterausschuss Fürth, Kaufpreissammlungen 2023-2025; Verband privater Bauherren (VPB), Merkblatt Erbbaurecht 2025; eigene Recherche my-home.de Redaktion. Stand Q1 2026. Abschläge sind Richtwerte aus lokalen Transaktionen, keine rechtlich bindenden Werte.

Heimfall-Risiko: Was § 32 ErbbauRG bedeutet

Der Heimfall ist im Alltag seltener, als sein Ruf vermuten lässt - aber er ist real. § 32 ErbbauRG erlaubt dem Grundstückseigentümer, das Erbbaurecht gegen Entschädigung zu übernehmen, wenn vertraglich vereinbarte Heimfall-Gründe vorliegen. Häufige Klauseln: längerer Zahlungsverzug des Erbbauzinses, unerlaubte bauliche Veränderungen oder Verletzung der Nutzungspflicht.

Die Entschädigungshöhe ist vertraglich zu regeln. Ältere Verträge (vor 1990) haben hier oft ungünstige Regelungen, die den Gebäudewert stark unter dem Marktniveau ansetzen. Wer ein Erbbaurecht-Objekt kauft, sollte den Vertrag auf diese Klauseln hin prüfen lassen - idealerweise von einem auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt.

Eine erste Orientierung für den Marktwert eines Erbbaurecht-Objekts in Fürth liefert das Wertermittlungs-Tool von leadmarkt.ch - datenbasiert, in wenigen Minuten.

Lokale Nuance: Hardhöhe und Eigenes Heim - zwei sehr unterschiedliche Märkte

Wer in Fürth Erbbaurecht-Objekte sucht oder besitzt, sollte die stadtteilspezifischen Unterschiede kennen. Die Hardhöhe ist ein Nachkriegs-Großsiedlungsgebiet mit hohem Erbbau-Anteil; die Grundstücke liegen häufig bei kirchlichen Trägern. Die Lage ist solide, aber nicht premium. Entsprechend liegt der Bodenrichtwert niedriger als in der Altstadt oder in Burgfarrnbach.

In Eigenes Heim hingegen - einem denkmalgeschützten Einfamilienhausgebiet aus den 1920er-Jahren - hat das Erbbaurecht eine andere Qualität. Die Grundstücke sind kleiner, die Häuser haben Charakter, und die Lage in Stadtfeld-Nähe macht sie begehrt. Hier werden Erbbaurecht-Verlängerungen besonders aktiv betrieben, da Käufer das Ambiente schätzen und bereit sind, einen höheren Erbbauzins zu akzeptieren.

Ronhof - bekannt als Heimat des Sportclub Fürth - bietet eher einfache Nachkriegsbebauung mit gemischtem Erbbau-Bestand. Hier gilt es genau zu prüfen, wer der Grundstückseigentümer ist und welche Verlängerungspolitik er verfolgt.

Erbbaurecht beim Kauf: Worauf Interessenten achten müssen

Wer ein Erbbaurecht-Objekt kaufen möchte - sei es in Hardhöhe, Eigenes Heim oder anderswo in Fürth - sollte vor dem Notartermin folgende Punkte sorgfältig prüfen:

Restlaufzeit und Verlängerungsoption: Die wichtigste Kennzahl ist die verbleibende Vertragslaufzeit. Alles unter 30 Jahren schränkt die Finanzierungsmöglichkeiten erheblich ein. Viele Banken verlangen, dass die Erbbaurecht-Laufzeit die Kreditlaufzeit um mindestens 10-15 Jahre übersteigt. Eine Zusage des Grundstückseigentümers zur Verlängerung, am besten schriftlich als Optionsvereinbarung, ist Gold wert.

Erbbauzins-Anpassungsklausel: Im Erbbaurechtsvertrag ist geregelt, nach welchem Index der Erbbauzins angepasst werden darf. Ältere Verträge verweisen oft auf den Lebenshaltungskosten-Index (VPI); neuere auf den Preisindex für Wohngebäude. Bei stark steigenden Baupreisen kann eine Preisindex-Klausel zu deutlich höheren Erbbauzins-Forderungen führen als erwartet. Diese Klausel sollte vor dem Kauf von einem Rechtskundigen geprüft werden.

Grundbucheintragung und Rang: Das Erbbaurecht ist als eigenständiges Recht im Grundbuch (Erbbaugrundbuch) eingetragen. Hypotheken und Grundschulden des Verkäufers können auf dem Erbbaurecht lasten. Eine Grundbucheinsicht gehört zwingend zur Due Diligence vor dem Kauf.

Heimfall-Klausel im Vertrag: Der konkrete Wortlaut der Heimfall-Klausel bestimmt, unter welchen Bedingungen der Grundstückseigentümer das Recht zurückfordern kann und zu welchem Preis. Klauseln, die den Heimfall-Preis auf einen Bruchteil des Verkehrswerts begrenzen, sind für Eigentümer nachteilig und sollten bei einer Verlängerungsverhandlung neu ausgehandelt werden.

Steuerliche Behandlung des Erbbauzinses

Bei Vermietung ist der Erbbauzins nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG als Werbungskosten vollständig abzugsfähig. Das macht Erbbau-Rendite-Objekte rechnerisch interessant, da der Kaufpreis niedriger ist und die laufenden Erbbauzins-Kosten steuerlich die Bemessungsgrundlage senken.

Bei Selbstnutzung ist der Erbbauzins nicht abzugsfähig - er ist laufender Aufwand ohne Steuerwirkung, ähnlich wie eine Miete.

Bei Schenkung oder Erbschaft des Erbbaurechts ist der Wert für die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nach dem Jahreswert des Erbbauzinses zu kapitalisieren (§ 193 BewG) - das führt meist zu einem deutlich niedrigeren Steuerwert als bei Volleigentum.

Erbbaurecht und Finanzierung: Was Banken verlangen

Für Käufer, die ein Erbbaurecht-Objekt in Fürth mit Fremdkapital erwerben wollen, ist die Bankensicht entscheidend. Die meisten deutschen Kreditinstitute finanzieren Erbbaurecht-Objekte, setzen aber klare Mindestanforderungen:

Die Restlaufzeit muss in der Regel die Kreditlaufzeit um mindestens 10-15 Jahre überschreiten. Bei einem 25-Jahres-Darlehen bedeutet das eine Mindest-Restlaufzeit von 35-40 Jahren. Ist diese nicht gegeben, lehnt die Bank ab oder verlangt deutlich höhere Zinsen und niedrigere Beleihungswerte (typisch: 60-70 % statt 80-90 % des Kaufpreises).

Die Beleihungsgrenze richtet sich nicht nach dem Kaufpreis, sondern nach dem bankinternen Verkehrswert des Erbbaurechts. Dieser liegt bei einer Restlaufzeit von 50 Jahren etwa 10-15 % unter dem Volleigentumsäquivalent. Käufer müssen entsprechend mehr Eigenkapital einbringen.

Eine hilfreiche Vorbereitung: den aktuellen Erbbaurechtsvertrag vollständig bei der Bank einzureichen, inkl. aller Nachträge. Banken bewerten die Heimfall-Entschädigungsklausel gesondert - je günstigere Konditionen für den Erbbauberechtigten, desto höher der Beleihungswert.

Erbbauzins-Erhöhung bei Verlängerung: Rechenbeispiel Hardhöhe

Die finanzielle Konsequenz einer Verlängerungsverhandlung wird von Eigentümern oft unterschätzt. Wer heute in der Hardhöhe ein Erbbaurecht aus dem Jahr 1968 besitzt, zahlt möglicherweise einen Erbbauzins, der auf einer Bemessungsgrundlage von 0,80 DM/m² basiert - hochgerechnet auf Euro und indexiert vielleicht 1,20 €/m² pro Jahr. Auf einem 500-m²-Grundstück bedeutet das 600 €/Jahr.

Nach einer Verlängerung auf Basis des aktuellen Bodenrichtwerts (angenommen 320 €/m² für die Hardhöhe) und einem Erbbauzinssatz von 4 % ergibt sich: 320 € × 0,04 × 500 m² = 6.400 €/Jahr. Die Erhöhung beträgt mehr als das Zehnfache des bisherigen Werts.

Für selbstnutzende Eigentümer ist das ein erheblicher laufender Aufwand ohne steuerliche Kompensation. Für Vermieter hingegen ist die Erhöhung als Werbungskosten abzugsfähig; der Nettomehraufwand nach Steuer beträgt bei einem Grenzsteuersatz von 42 % rechnerisch rund 3.700 €/Jahr - belastend, aber handhabbar, wenn die Mieteinnahmen entsprechend sind. Eine frühzeitige Berechnung, welche Variante sich nach Steuer rechnet, ist für jeden Eigentümer in Fürth mit ablaufendem Erbbaurecht zwingend.

Fazit für Erbbau-Eigentümer in Fürth

Erbbaurecht ist kein Problem - es ist eine Rechtskonstruktion mit klaren Regeln und klaren Risiken. Das entscheidende Instrument ist die rechtzeitige Verlängerungsverhandlung. Wer heute in Hardhöhe, Eigenes Heim oder Ronhof ein Erbbaurecht-Objekt besitzt und in den nächsten 20 Jahren verkaufen will, sollte jetzt prüfen, wie viele Jahre Laufzeit noch verbleiben und ob eine Verlängerung ausgehandelt werden kann.

Auch für potenzielle Käufer gilt: Ein Erbbaurecht-Objekt mit langer Restlaufzeit, klarer Vertragsdokumentation und einer positiv gesinnten Grundstückspartei (Kirche oder Stadt Fürth) kann eine hervorragende Möglichkeit sein, Wohneigentum unter dem Marktpreis zu erwerben. Die Risiken sind real, aber beherrschbar - wenn man sie kennt und aktiv managt.

Bevor Sie in Verhandlungen gehen, lohnt der Blick auf das Wertermittlungs-Tool von leadmarkt.ch - es liefert eine Markteinschätzung für Fürth und hilft Ihnen, den Ausgangspunkt der Gespräche mit dem Grundstückseigentümer besser einzuordnen.


Erstellt von der my-home.de Redaktion in Zusammenarbeit mit regionalen Immobilien-Analysten. Stand der Daten: Mai 2026.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Erbbaurecht und Volleigentum beim Kauf in Fürth?

Beim Erbbaurecht kaufen Sie das Gebäude, nicht das Grundstück. Sie zahlen stattdessen einen jährlichen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer (Stadt Fürth, Kirche oder privater Stifter). Der Kaufpreis liegt dadurch deutlich unter dem Volleigentum-Niveau - der Wertabschlag beträgt je nach Restlaufzeit 15-40 %.

Wie läuft eine Verlängerungsverhandlung mit dem Grundstückseigentümer ab?

Sie sollten das Gespräch mindestens 5-10 Jahre vor Ablauf der Laufzeit suchen. Gute Argumente sind der Investitionsschutz (Sie haben in das Gebäude investiert) und § 27 ErbbauRG, der bei Nichteinigung eine Entschädigungsregelung vorsieht. Kirchliche Grundstückseigentümer verhandeln oft sachlich; städtische Eigentümer folgen Ratsbeschlüssen.

Was passiert beim Heimfall des Erbbaurechts?

Nach § 32 ErbbauRG hat der Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, das Erbbaurecht gegen Entschädigung zurückzufordern (Heimfall). Die Entschädigungshöhe ist vertraglich zu regeln; ohne Regelung gilt der Verkehrswert des Gebäudes. Im Normalablauf einer Laufzeit endet das Erbbaurecht durch Fristablauf.

Kann ich ein Erbbaurecht in Fürth als Erbe weitergeben?

Ja. Das Erbbaurecht ist vererblich und veräußerlich. Es wird im Grundbuch als eigenständiges Recht eingetragen und kann beliehen, verschenkt oder vererbt werden - wie Volleigentum, aber mit der zeitlichen Begrenzung durch die Vertragslaufzeit.

Wie wird der Erbbauzins steuerlich behandelt?

Bei Vermietung ist der Erbbauzins als Werbungskosten vollständig abzugsfähig (§ 9 EStG). Bei selbstgenutzter Immobilie gibt es keinen Abzug. Erbbauzins-Erhöhungen folgen meist dem Lebenshaltungskostenindex (VPI) - das ist vertraglich zu prüfen.

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Stand des Artikels: 25. Januar 2026

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