Erdwärmebohrung Bayern: Genehmigung & Wasserschutz
Erdwärmebohrung Feucht 2026: Wasserrechtliche Genehmigung Bayern, BayWG, Wasserschutzgebiete, Verfahrensablauf und Kosten im Überblick.
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Wer in Fürth ein Grundstück kauft oder verkauft, das in zweiter Reihe liegt oder nur über ein Nachbargrundstück erschlossen ist, begegnet früher oder später dem Wegerecht. Im Grundbuch des belasteten Grundstücks steht es in Abteilung II und entfaltet Wirkung für alle künftigen Eigentümer. Wer die Grundlagen der Eintragung, die Pflichten der Beteiligten und die Auswirkungen auf den Immobilienwert kennt, kann Fehlkäufe und teure Streitigkeiten vermeiden.
Das Wegerecht ist eine Form der Dienstbarkeit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Es gibt zwei rechtliche Gestaltungsformen, die in der Praxis des Fürther Grundbuchamts regelmäßig auftreten:
Die Grunddienstbarkeit nach §§ 1018 ff. BGB wird zugunsten eines herrschenden Grundstücks bestellt. Sie ist grundstücksbezogen und geht mit dem Eigentum über: Wer das herrschende Grundstück kauft, erwirbt automatisch das Wegerecht. Wer das dienende Grundstück kauft, übernimmt automatisch die Belastung. Dies macht die Grunddienstbarkeit zur bevorzugten Form bei dauerhafter Erschließungssicherung.
Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach §§ 1090 ff. BGB berechtigt eine bestimmte Person zur Nutzung. Sie ist nicht übertragbar und erlischt mit dem Tod der berechtigten Person oder nach vereinbarter Frist. Sie eignet sich für zeitlich begrenzte oder personenbezogene Nutzungsrechte, aber nicht für eine dauerhafte Erschließung.
Beide Dienstbarkeiten entstehen nach § 873 BGB durch Einigung (in der Praxis notariell beurkundet) und Eintragung in das Grundbuch. Das Justizportal Bayern listet das Grundbuchamt Fürth als Teil des Amtsgerichts Fürth. Für Grundstücke in Fürth und den umliegenden Gemeinden des Landkreises Fürth ist dieses Amt zuständig. Der Notarbezirk Mittelfranken umfasst beide Städte Nürnberg und Fürth.
Der Inhalt des Wegerechts ist im Bestellungsvertrag präzise zu definieren. Eine ungenaue Beschreibung - etwa „Zugang zum Grundstück gestattet” ohne Angabe von Breite, Verlauf und Nutzungsart - führt regelmäßig zu Streitigkeiten. Praxiserprobte Formulierungen umfassen den genauen Wegverlauf mit Lageplan (maßgeblich für die Grundbucheintragung), die zulässige Nutzungsart (Fußgängerverkehr, Fahrradverkehr, KFZ-Verkehr bis zu einem bestimmten Gewicht), die Nutzungszeiten (ggf. eingeschränkt auf Tagesstunden) und die Regelung zur Wegeunterhaltung (wer trägt Kosten für Reparaturen, Schneeräumung, Beleuchtung).
Der Weg vom Verhandlungsergebnis bis zum eingetragenen Wegerecht umfasst mehrere Schritte. Zunächst einigen sich die Beteiligten über den Inhalt des Wegerechts. Diese Einigung sollte den genauen Verlauf des Weges (Lageplan oder Flächenskizze), die Art der Nutzung (Fußgängerweg, Fahrzeugweg, Breite), etwaige Nutzungszeiten und eventuelle Entgeltvereinbarungen umfassen.
Der Notar beurkundet die Einigung und stellt den Antrag auf Eintragung beim Grundbuchamt. In Fürth sind die Bearbeitungszeiten beim Grundbuchamt je nach Arbeitsaufkommen unterschiedlich - 2025/2026 sind Wartezeiten von vier bis acht Wochen realistisch.
| Geschäftswert (Jahreswert × 20) | Einfache Notargebühr (GNotKG Tabelle B) | Grundbuchamtsgebühr (ca.) | Gesamt (ca.) |
|---|---|---|---|
| 5.000 € | 75 € | 75 € | 150 € |
| 10.000 € | 75 € | 75 € | 150 € |
| 20.000 € | 115 € | 115 € | 230 € |
| 50.000 € | 165 € | 165 € | 330 € |
| 100.000 € | 273 € | 273 € | 546 € |
Quelle: WEG-Gesetz (Stand WEG-Reform 2020 + Anpassungen 2026), BGB, GNotKG-Tabelle, Justizportal Bayern, Grundbuchamt Nürnberg/Fürth/Erlangen, Stand Q1/Q2 2026.
Nach Eintragung ist das Wegerecht gegenüber jedem Eigentümer des dienenden Grundstücks, auch einem künftigen Erwerber, wirksam (§ 1020 BGB). Das Prinzip der Rechtsnachfolge in dingliche Belastungen ist ein Grundpfeiler des deutschen Grundbuchsystems.
Der Geschäftswert für die Notargebühren berechnet sich bei Grunddienstbarkeiten als der 18- bis 20-fache Jahreswert der Belastung. Als Jahreswert wird dabei der wirtschaftliche Vorteil für den Berechtigten angesetzt, nicht der Schaden des Belasteten. Bei einem KFZ-Wegerecht für eine Doppelhaushälfte in Fürth-Ronhof ergibt sich als Jahreswert oft der Mietwertvorteil durch gesicherte Erschließung, etwa 300-600 € p.a., was einen Geschäftswert von 6.000-12.000 € und Notargebühren von unter 200 € ergibt.
In der Praxis des Fürther Immobilienmarkts treten Wegerecht-Konflikte häufig in Altbaulagen auf, wo historische Erschließungssituationen nie grundbuchlich geregelt wurden. Viele Grundstücke in der Südstadt Fürth oder in der Altstadt werden seit Jahrzehnten faktisch über Nachbargrundstücke erschlossen, ohne dass ein formelles Wegerecht besteht. Beim Verkauf eines solchen Grundstücks kommt es dann zu unangenehmen Überraschungen: Der neue Eigentümer des Nachbargrundstücks darf die gewohnte Nutzung verweigern.
Die Lösung ist die frühzeitige Einigung und Eintragung eines Wegerechts vor dem Verkauf. Dies schützt den Käufer und erhöht die Verkaufbarkeit des begünstigten Grundstücks, da gesicherte Erschließung ein wesentliches Verkaufsargument ist.
Bei bestehenden eingetragenen Wegerechten ist die Frage der Unterhaltung und Kostentragung wichtig. § 1020 BGB verpflichtet den Berechtigten, bei der Ausübung das Interesse des Eigentümers des dienenden Grundstücks schonend zu berücksichtigen. Reparaturen am Weg können Gegenstand von Vereinbarungen im Bestellungsvertrag sein; fehlt eine solche Regelung, trägt der Berechtigte die Unterhaltungskosten für den von ihm genutzten Teil.
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Bei Streitigkeiten über die Ausübung eines bestehenden Wegerechts - etwa wenn der Eigentümer des dienenden Grundstücks den Zugang blockiert oder der Wegerechtsberechtigte den Weg über die vereinbarte Nutzung hinaus beansprucht - ist das Amtsgericht Fürth als Prozessgericht für Grundstückssachen zuständig. Einstweiligen Rechtsschutz durch eine Unterlassungs-Verfügung kann man im Eilverfahren beim Amtsgericht beantragen. In der Praxis wird empfohlen, Wegerecht-Konflikte zuerst durch einen Mediationsversuch zu lösen, da Prozesskosten bei kleinen Geschäftswerten wirtschaftlich ungünstig sein können.
Fürth hat als historisch gewachsene Stadt eine Vielzahl von Grundstücken in dichter Bebauung, die zum Teil aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert stammen. Die Gründerzeit-Bebauung in Teilen der Südstadt und die kleinteilige Parzellierung im Bereich um die Friedrichstraße führen regelmäßig zu Erschließungsproblemen, die über Wegerechte gelöst werden müssen.
Das Grundbuchamt Fürth als Teil des Amtsgerichts Fürth führt die Grundbücher für alle Grundstücke in der Stadt Fürth und im Landkreis Fürth (mit Ausnahme der Gemeinden, die dem Grundbuchamt Zirndorf zugewiesen sind). Notare im Notarbezirk Mittelfranken sind befugt, Wegerechts-Bestellungen zu beurkunden und die Eintragungsanträge zu stellen.
Besonderheit im fränkischen Raum: Manche älteren Grundbücher enthalten noch handschriftliche Eintragungen aus dem 19. Jahrhundert, die auf alte Wegerechtsverhältnisse hinweisen. Diese historischen Eintragungen entstammen oft dem preußischen oder bayerischen Recht vor Einführung des BGB 1900 und werden nach den Auslegungsgrundsätzen des alten Rechts beurteilt. Die Auslegung solcher historischer Eintragungen kann streitig sein; im Zweifel entscheidet das Landgericht Nürnberg-Fürth als Berufungsgericht für Grundbuch-Streitigkeiten aus der Region.
Im Umfeld des Fürther Stadtparks und in den villenartigen Quartieren im Westen der Stadt gibt es Grundstücke, die aufgrund ihrer historischen Erschließungsstruktur auf Wegerechte angewiesen sind. Kläufer solcher Objekte sollten vor dem Notartermin den Grundbuchauszug sowie einen aktuellen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (Stadtverwaltung Fürth, Baurechtsamt) einholen. Das Baulastenverzeichnis ergänzt das Grundbuch um öffentlich-rechtlich gesicherte Nutzungsbeschränkungen und Erschließungsrechte, die im Grundbuch selbst nicht erscheinen.
Die Löschung eines Wegerechts setzt nach § 875 BGB die formgerechte Aufgabeerklärung des Berechtigten voraus - eine notarielle Urkunde, auf deren Basis das Grundbuchamt die Löschung einträgt. Der Eigentümer des dienenden Grundstücks hat keinen einseitigen Löschungsanspruch, solange das Recht besteht.
Wertminderung durch Wegerecht: Gutachter des Gutachterausschusses Fürth setzen bei eingetragenen Wegerechten typischerweise einen Wertabschlag von 3 bis 15 Prozent auf den Verkehrswert des dienenden Grundstücks an. Der genaue Abschlag hängt ab von der Lage und dem Verlauf des Wegs (randständig oder mitten durch die Nutzfläche), der Nutzungsintensität (selten genutzter Fußweg vs. täglich befahrener KFZ-Zugang), der Beeinträchtigung der Bebaubarkeit oder der Gartennutzung sowie davon, ob der Weg eingezäunt oder anderweitig von der Hauptfläche abgeteilt ist.
Beim begünstigten Grundstück wirkt das Wegerecht werterhöhend, wenn es die einzige Erschließungsmöglichkeit sichert. Ohne dieses Recht wäre das Grundstück ggf. nicht bebaubar oder schwer verkäuflich - in diesem Fall kann der Wertbeitrag des Wegerechts erheblich sein und 10 bis 30 Prozent des Grundstückswerts ausmachen.
Das Wegerecht ist eine der häufigsten dinglichen Belastungen in Grundbüchern der Metropolregion Nürnberg. Für Eigentümer in Fürth gilt: Vor jedem Kauf oder Verkauf lohnt eine genaue Prüfung des Grundbuchauszugs, Abteilung II, auf bestehende Dienstbarkeiten. Bei ungesicherten tatsächlichen Wegenutzungsverhältnissen empfiehlt sich die frühzeitige Bestellung und Eintragung eines förmlichen Wegerechts.
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Beim Abschluss eines Wegerechtsvertrags - noch vor der Grundbucheintragung - sollten die Parteien einige wichtige Details festlegen, die später zu Streit führen können:
Umfang der Nutzung: Gilt das Wegerecht nur für Fußgänger, oder auch für Kraftfahrzeuge? Gibt es eine Frequenzbegrenzung (z.B. nicht mehr als 10 Fahrzeuge pro Tag)? Ohne genaue Abgrenzung entscheidet im Streitfall das Gericht - und das kann anders urteilen, als der Eigentümer des belasteten Grundstücks erwartet.
Instandhaltung des Weges: Wer ist verpflichtet, den Weg in einem benutzbaren Zustand zu halten? Wer zahlt Schotterschicht, Pflasterung oder Asphalt? Wer haftet für Ausbesserungen nach Frost oder starken Regenfällen?
Winterdienst: Muss der belastete Grundstückseigentümer den Weg räumen und streuen? Oder ist das Sache des Berechtigten? In Fürth, wo winterliche Gehwegreinigungspflichten nach der städtischen Verordnung bestehen, ist diese Frage praktisch relevant.
Ausschluss der Übertragbarkeit: Ein Wegerecht ist grundsätzlich mit dem berechtigten Grundstück verbunden (§ 1028 BGB). Es kann nicht isoliert übertragen werden. Aber durch klare Formulierungen kann die Nutzungsintensität auch bei einem Eigentümerwechsel auf dem berechtigten Grundstück begrenzt werden.
Eine klare vertragliche Regelung dieser Punkte im Bestellungsvertrag spart Streit - und damit Kosten vor dem Amtsgericht Fürth.
Erstellt von der my-home.de Redaktion in Zusammenarbeit mit regionalen Immobilien-Analysten. Stand der Daten: Q1/Q2 2026.
Ein Wegerecht ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit oder Grunddienstbarkeit, die dem Berechtigten erlaubt, ein fremdes Grundstück zu begehen oder zu befahren. Es entsteht durch notarielle Beurkundung und Eintragung in Abteilung II des Grundbuchs des belasteten Grundstücks.
Die Notarkosten richten sich nach dem GNotKG und dem Wert der Dienstbarkeit (kapitalisierter Jahreswert). Bei einem Jahreswert von 1.000 € und Faktor 20 beträgt der Geschäftswert 20.000 €, die Notargebühr ca. 115 € (einfache Gebühr). Hinzu kommen Grundbuchamtsgebühren in ähnlicher Höhe.
Nein. Die Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit setzt nach § 875 BGB die Aufgabeerklärung des Berechtigten voraus. Ohne Zustimmung ist eine Löschung nur durch Urteil oder nach Ablauf einer vereinbarten Befristung möglich.
Ein Wegerecht auf dem belasteten Grundstück mindert dessen Verkehrswert typischerweise um 3-15 %, abhängig von Lage, Nutzungsintensität und Beeinträchtigung der Bebaubarkeit. Beim begünstigten Grundstück kann es eine leichte Wertsteigerung bewirken, wenn der Zugang sonst nicht gesichert wäre.
Eine Grunddienstbarkeit (§§ 1018 ff. BGB) ist zugunsten eines anderen Grundstücks bestellt und geht bei Verkauf automatisch auf den neuen Eigentümer über. Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§§ 1090 ff. BGB) ist an eine bestimmte Person gebunden und erlischt mit deren Tod oder nach vereinbarter Frist.
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Stand des Artikels: 7. März 2026
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