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Immobilienabschreibung: Steuerliche Vorteile optimal nutzen

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Steuern & Recht · zuletzt aktualisiert 18. Oktober 2024 Lesezeit: 2 Min.

Warum ist die Abschreibung von Immobilien wichtig?

Die Abschreibung von Immobilien ist ein wesentlicher Bestandteil der Steuerplanung für Immobilienbesitzer. Sie ermöglicht es, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Immobilie über einen festgelegten Zeitraum steuerlich abzusetzen. Für Investoren und Vermieter ist die Abschreibung ein wichtiger Faktor, um die Steuerlast zu senken und langfristig von ihrer Immobilieninvestition zu profitieren.

Wie funktioniert die Abschreibung von Immobilien?

Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauer

Es gibt verschiedene Abschreibungsmethoden, die bei Immobilien angewendet werden können. Die gebräuchlichste Methode in Deutschland ist die lineare Abschreibung, bei der die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt werden.

  • Lineare Abschreibung: Hierbei werden jährlich 2 % der Anschaffungskosten über 50 Jahre abgeschrieben, sofern es sich um eine nach 1924 erbaute Immobilie handelt. Bei Immobilien, die vor 1925 errichtet wurden, beträgt die jährliche Abschreibung 2,5 % über 40 Jahre.
  • Degressive Abschreibung: Diese Methode, bei der höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren angesetzt werden, ist aktuell für Wohngebäude nicht zulässig. Sie war jedoch in der Vergangenheit in besonderen Fällen erlaubt.

Unterscheidung zwischen Gebäude- und Grundstücksanteil

Bei der Berechnung der Abschreibung muss der Anteil für das Grundstück herausgerechnet werden, da dieser nicht absetzbar ist. Nur der Gebäudewert kann steuerlich abgeschrieben werden.

Besonderheiten bei der Abschreibung

Denkmalgeschützte Immobilien

Bei denkmalgeschützten Immobilien gelten besondere Abschreibungsregeln. Hier können Eigentümer höhere Abschreibungen geltend machen, um die Sanierungskosten über 12 Jahre hinweg abzusetzen (8 Jahre je 9 %, 4 Jahre je 7 %).

Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Aufwendungen, die in den ersten drei Jahren nach dem Kauf anfallen und mehr als 15 % der Anschaffungskosten betragen, gelten als anschaffungsnahe Herstellungskosten und müssen ebenfalls über die Abschreibungsdauer des Gebäudes verteilt werden.

Tipps zur steuerlichen Optimierung

  • Prüfen Sie die Möglichkeit, Sanierungskosten für denkmalgeschützte Immobilien geltend zu machen.
  • Achten Sie auf die korrekte Zuordnung von Instandhaltungskosten, um die 15 %-Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten zu vermeiden.
  • Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile durch Sonderabschreibungen, wenn Sie eine energetische Sanierung planen.

Unterstützung durch Experten: Ihre Vorteile nutzen

Die steuerliche Behandlung von Immobilien kann komplex sein. Die Steuerexperten im Netzwerk von my-home.de helfen Ihnen, die optimalen steuerlichen Vorteile zu nutzen und eine individuelle Strategie für Ihre Immobilie zu entwickeln.

Lassen Sie sich umfassend beraten

Sie möchten mehr über die Abschreibungsmöglichkeiten für Ihre Immobilie erfahren? Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit einem Experten aus dem Netzwerk von my-home.de, um die besten steuerlichen Strategien für Ihre Immobilie zu nutzen.

Steuerliche Vorteile durch Immobilienabschreibung

Die korrekte Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten bei Immobilien kann erhebliche Steuervorteile bieten. Lassen Sie sich professionell beraten, um das Potenzial Ihrer Immobilie vollständig auszuschöpfen.

Häufig gestellte Fragen zur Abschreibung von Immobilien

Wie hoch ist die Abschreibung bei denkmalgeschützten Immobilien?

Bei denkmalgeschützten Immobilien können Sanierungskosten über 12 Jahre hinweg abgeschrieben werden (8 Jahre je 9 %, 4 Jahre je 7 %).

Was ist der Unterschied zwischen linearen und degressiven Abschreibungsmethoden?

Die lineare Abschreibung verteilt die Kosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer, während die degressive Abschreibung höhere Abschreibungen in den ersten Jahren vorsieht.

Kann ich auch bei einer selbstgenutzten Immobilie Abschreibungen geltend machen?

Nein, Abschreibungen sind nur für vermietete oder gewerblich genutzte Immobilien möglich.

Was zählt zu anschaffungsnahen Herstellungskosten?

Renovierungs- und Modernisierungskosten, die in den ersten drei Jahren nach dem Kauf mehr als 15 % der Anschaffungskosten betragen.

Kann ich die Grundstückskosten ebenfalls abschreiben?

Nein, es können nur die Gebäudekosten abgeschrieben werden, nicht der Grundstücksanteil.

Verantwortliche Redaktion

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Inhalte recherchiert und geprüft durch das Experten-Netzwerk von my-home.de - spezialisiert auf Immobilienverkauf, Bewertung und Marktanalyse in Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und Roth.

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Hinweis zum Inhalt

Dieser Ratgeber-Beitrag dient der allgemeinen Information rund um den Immobilienmarkt in Nürnberg und Umgebung. Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine fachkundige Wertermittlung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder einen zertifizierten Sachverständigen.

Marktdaten, Preisangaben und gesetzliche Regelungen können sich kurzfristig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte.
Stand des Artikels: 18. Oktober 2024

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