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Ratendarlehen - Ein Ratendarlehen (auch Tilgungsdarlehen oder Abzahlungsdarlehen) ist eine Darlehensform, bei der die Tilgung in gleichbleibenden Raten erfolgt, während der Zinsanteil mit sinkender Restschuld abnimmt. Im Gegensatz zum Annuitätendarlehen, bei dem die Gesamtrate (Zins + Tilgung) konstant bleibt, sinkt beim Ratendarlehen die monatliche Belastung über die Laufzeit. Es wird im Immobilienbereich vor allem von Kapitalanlegern und gewerblichen Investoren genutzt.
Beim Ratendarlehen wird die Darlehenssumme in gleiche Tilgungsraten aufgeteilt. Beispiel: Bei einem Darlehen von 300.000 Euro und 20 Jahren Laufzeit beträgt die monatliche Tilgung konstant 1.250 Euro. Die Zinsen werden auf die jeweilige Restschuld berechnet und sinken mit jeder Tilgungsrate. Im ersten Monat (bei 3 % Zins) beträgt die Gesamtrate 2.000 Euro (1.250 € Tilgung + 750 € Zinsen). Im letzten Monat sind es nur noch ca. 1.253 Euro. Die Gesamtzinsbelastung ist beim Ratendarlehen niedriger als beim Annuitätendarlehen gleicher Laufzeit, weil die Restschuld schneller sinkt.
Der wesentliche Unterschied: Beim Annuitätendarlehen bleibt die Monatsrate konstant (z. B. 1.500 Euro), wobei der Tilgungsanteil steigt und der Zinsanteil sinkt. Beim Ratendarlehen bleibt die Tilgung konstant, die Gesamtrate sinkt. Vorteil des Ratendarlehens: niedrigere Gesamtzinskosten und schnellere Entschuldung. Nachteil: Die Anfangsbelastung ist höher, weil volle Tilgung plus volle Anfangszinsen zu zahlen sind. Für Kapitalanleger ist das Ratendarlehen steuerlich attraktiv, da die anfänglich hohen Zinsen als Werbungskosten absetzbar sind.
Für Vermieter ist das Ratendarlehen steuerlich besonders attraktiv, weil die Zinslast in den ersten Jahren der Laufzeit am höchsten ist. Da Zinszahlungen bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) vollständig abziehbar sind, ergibt sich in der Anfangsphase eine maximale Steuerentlastung. Im Laufe der Zeit sinken die Zinszahlungen - und damit auch der steuerliche Vorteil -, aber gleichzeitig sinkt auch die monatliche Gesamtbelastung, was den Cashflow des Investors schrittweise verbessert.
Ein weiterer Vorteil: Da die Tilgung konstant bleibt, ist das Ratendarlehen schuldbuchmäßig transparenter als ein Annuitätendarlehen. Investoren können exakt planen, wann sie schuldenfrei sind, und die Restschuld zu jedem Zeitpunkt einfach berechnen. Für institutionelle Investoren und Immobilienunternehmen, die nach IFRS oder HGB bilanzieren müssen, ist diese Kalkulierbarkeit ein zusätzlicher Vorteil.
Zu beachten ist, dass nicht alle Kreditinstitute Ratendarlehen für private Immobilienfinanzierungen im Angebot haben. Spezialisierte Immobilienfinanzierer und größere Banken bieten diese Darlehensform häufiger an als regionale Sparkassen und Volksbanken, die das Annuitätendarlehen bevorzugen.
Wir empfehlen Kapitalanlegern in der Metropolregion Nürnberg, die eine vermietete Immobilie finanzieren, das Ratendarlehen als Alternative zum Annuitätendarlehen zu prüfen. Durch die anfänglich höheren Zinszahlungen ergibt sich ein größerer Steuereffekt (höhere Werbungskosten), während die sinkende Gesamtrate den Cashflow ab der zweiten Hälfte der Laufzeit deutlich entlastet. Besonders bei Objekten mit sicheren Mieteinnahmen (z. B. Wohnungen in Nürnberg-Erlenstegen, Gostenhof oder im Frankenviertel) ist die höhere Anfangsbelastung durch die Miete gut tragbar.
Nicht alle Banken bieten Ratendarlehen für Privatanleger an - fragen Sie gezielt bei Ihrer Hausbank oder spezialisierten Finanzierungsberatern nach. Wir arbeiten in der Metropolregion Nürnberg mit erfahrenen Finanzierungsvermittlern zusammen, die verschiedene Darlehensmodelle vergleichen und Ihnen helfen, die für Ihre steuerliche Situation optimale Finanzierungsform zu finden. Ein ausführliches Beratungsgespräch mit einem Steuerberater vor der Finanzierungsentscheidung ist bei Kapitalanlageimmobilien in jedem Fall empfehlenswert.
Das Ratendarlehen eignet sich besonders für Kapitalanleger (steuerlich optimale Zinsverteilung), Kreditnehmer mit überdurchschnittlichem Einkommen (die die höhere Anfangsrate tragen können), und Darlehensnehmer, die eine schnelle Entschuldung anstreben. Für Eigennutzer mit knappem Budget ist das Annuitätendarlehen meist besser geeignet, da die konstante Rate die finanzielle Planung erleichtert.
Bei einem Darlehen von 300.000 Euro, 3 % Zins und 20 Jahren Laufzeit beträgt die Gesamtzinsbelastung beim Ratendarlehen ca. 92.000 Euro, beim Annuitätendarlehen (2 % Anfangstilgung) ca. 108.000 Euro - eine Ersparnis von rund 16.000 Euro. Der genaue Unterschied hängt von Zinssatz, Laufzeit und Tilgungsvereinbarung ab. Je höher der Zinssatz, desto größer der Vorteil des Ratendarlehens.
Ja, viele Banken bieten Ratendarlehen mit der Option auf kostenlose Sondertilgungen an (üblich: 5-10 % der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr). Sondertilgungen reduzieren die Restschuld zusätzlich und damit auch die Zinsbelastung. In Kombination mit der ohnehin gleichmäßig sinkenden Rate ergibt sich eine sehr effiziente Entschuldung. Achten Sie darauf, dass Sondertilgungsrechte im Darlehensvertrag schriftlich vereinbart werden - sonst kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Das Ratendarlehen belastet den Cashflow in den ersten Jahren der Finanzierung stärker als ein vergleichbares Annuitätendarlehen, da volle Tilgungsraten plus die höchsten Zinszahlungen zusammenfallen. Für Kapitalanleger mit Mietobjekten in der Metropolregion Nürnberg empfehlen wir daher, die Anfangsbelastung sorgfältig gegen die zu erwartenden Mieteinnahmen abzugleichen. Bei einem Mietobjekt mit 1.800 Euro Kaltmiete monatlich und einer Anfangsrate von beispielsweise 2.000 Euro (Tilgung + Zinsen) ergibt sich ein negativer Cashflow, der steuerlich zwar durch hohe Werbungskosten teilweise kompensiert wird, aber liquide Mittel erfordert. Im Zeitverlauf dreht sich diese Situation um: In der zweiten Hälfte der Laufzeit liegt die monatliche Rate deutlich unter der Mieteinnahme, was die Liquiditätsposition des Investors deutlich verbessert. Eine differenzierte Cashflow-Planung über die gesamte geplante Haltedauer ist bei dieser Darlehensform daher besonders wichtig.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
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