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Reingewinn einer Immobilie bezeichnet den Überschuss, der nach Abzug aller tatsächlichen Kosten und Aufwendungen vom erzielten Bruttoertrag (Mieteinnahmen oder Verkaufserlös) verbleibt. Im Gegensatz zur Bruttomietrendite, die nur das Verhältnis von Jahresmiete zu Kaufpreis zeigt, berücksichtigt der Reingewinn alle laufenden Kosten wie Verwaltung, Instandhaltung, Versicherungen, Grundsteuer, Leerstand und Finanzierungskosten. Er ist damit die maßgebliche Kennziffer für die tatsächliche Wirtschaftlichkeit einer Immobilieninvestition.
Die Berechnung des Reingewinns erfolgt in mehreren Schritten. Ausgangspunkt ist der Jahresrohertrag (Bruttomieteinnahmen bei Vollvermietung). Davon werden zunächst die Bewirtschaftungskosten abgezogen: Verwaltungskosten (ca. 3-5 % des Rohertrags), Instandhaltungsrücklagen (pauschal 1-1,5 % des Gebäudesubstanzwerts p. a.), Mietausfallwagnis (ca. 2-5 % des Rohertrags bei Wohnimmobilien) und nicht umlagefähige Betriebskosten. Das Ergebnis ist der Nettorohertrag. Werden davon noch die Finanzierungskosten (Zinsanteil, nicht Tilgung, da Tilgung Vermögensaufbau und keine Ausgabe ist) subtrahiert, erhält man den Reingewinn vor Steuern.
Ein häufiger Fehler bei der Reingewinnberechnung ist die Unterschätzung der Instandhaltungskosten. Besonders bei Altbauten sollten nicht die pauschalen 1 % des Gebäudewerts angesetzt werden, sondern eine realistische Einschätzung auf Basis des tatsächlichen Gebäudezustands. Ein Gebäude mit veralteter Heizung, alten Fenstern und einem Dach am Ende seiner Nutzungsdauer kann in den nächsten zehn Jahren erhebliche Ausgaben erfordern, die in einer linearen Pauschalberechnung nicht ausreichend abgebildet werden. Wir empfehlen, für solche Objekte einen langfristigen Instandhaltungsplan aufzustellen und die jährlich zurückzustellenden Mittel auf Basis dieses Plans zu berechnen.
Der Reingewinn ist ein absoluter Betrag in Euro; die Rendite hingegen setzt diesen Betrag ins Verhältnis zum eingesetzten Kapital. Die Nettomietrendite (Nettorohertrag / Kaufpreis) und die Eigenkapitalrendite (Reingewinn nach Finanzierungskosten / eingesetztes Eigenkapital) sind zwei unterschiedliche Perspektiven auf dasselbe Investitionsobjekt. Der Leverage-Effekt bewirkt, dass eine hohe Fremdfinanzierungsquote bei günstigen Zinsen die Eigenkapitalrendite erhöht - allerdings steigt damit auch das Risiko. Bei einem Zinsanstieg nach der Zinsbindungsfrist kann aus einem positiven Reingewinn schnell ein negativer werden, wenn die Anschlussfinanzierung deutlich teurer ausfällt.
Für einen realistischen Investitionsvergleich sollten Eigentümer immer den Reingewinn nach Steuern auf das eingesetzte Eigenkapital beziehen. Steuerliche Effekte wie die Abschreibung (AfA) spielen dabei eine wichtige Rolle: Die jährliche Abschreibung von 2 % (Gebäude Baujahr bis 1924: 2,5 %) oder 3 % (Neubau nach 2022) mindert die steuerliche Bemessungsgrundlage und verbessert damit den Reingewinn nach Steuern - ohne tatsächlich Geld auszugeben.
Im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Immobilie bezeichnet der Reingewinn den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn: Verkaufserlös abzüglich Anschaffungskosten, Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten (Makler, Notar). Bei privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Zehn-Jahres-Frist unterliegt dieser Gewinn der Einkommensteuer (§ 23 EStG). Die über die Nutzungsdauer in Anspruch genommene Abschreibung (AfA) erhöht den steuerpflichtigen Gewinn, da die Abschreibungen den fortgeschriebenen Buchwert mindern. Wer zehn Jahre lang 2 % AfA auf 300.000 Euro Gebäudewert (= 60.000 Euro) abgesetzt hat, hat seinen steuerlichen Buchwert entsprechend reduziert - der Veräußerungsgewinn wird um diese 60.000 Euro höher ausgewiesen.
Nach Ablauf der Zehn-Jahresfrist ist der Reingewinn aus dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie steuerfrei. Diese Steuerfreiheit macht das Halten einer Immobilie über die Spekulationsfrist hinaus für private Kapitalanleger besonders attraktiv.
Der Reingewinn hilft auch bei der Entscheidung über Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Eine Investition in neue Fenster oder eine Heizungsmodernisierung senkt die Energiekosten (die bei vereinbarter Warmmiete oder bei nicht vollständig umlagefähigen Kosten den Reingewinn belasten) und ermöglicht möglicherweise eine Mieterhöhung gemäß § 559 BGB (Modernisierungsumlage: bis zu 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umlagefähig). Die Verbesserung des Reingewinns muss dabei die Finanzierungskosten der Investition übersteigen, damit sich die Maßnahme wirtschaftlich rechnet.
In der Metropolregion Nürnberg haben sich Kaufpreise und Mieten in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt: Die Kaufpreise sind stärker gestiegen als die Mieten, was die Bruttomietrendite auf 3-4 % gedrückt hat. Wer auf Basis dieser Bruttokennziffer investiert, ohne den tatsächlichen Reingewinn zu berechnen, kann böse Überraschungen erleben. Nach Abzug aller Kosten verbleibt bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro und einer Jahresmiete von 14.400 Euro (Bruttomietrendite 3,6 %) oft ein Nettorohertrag von nur 2,5 %, der bei einem Finanzierungszins von 4 % keine auskömmliche Eigenkapitalrendite mehr ermöglicht.
Wir empfehlen, vor jedem Immobilienkauf in der Region eine vollständige Reingewinn-Kalkulation aufzustellen - inklusive realistischer Instandhaltungsrücklagen (besonders bei Altbauten aus den 1950er-1980er-Jahren), eines Leerstandspuffers von mindestens 2-4 % und steuerlicher Effekte. Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine realistische Wirtschaftlichkeitsrechnung für Ihr Wunschobjekt in Nürnberg, Fürth, Erlangen oder dem fränkischen Umland.
Der Cashflow misst tatsächliche Geldflüsse: Einnahmen minus Ausgaben einschließlich Tilgung. Der Reingewinn dagegen ist eine betriebswirtschaftliche Größe, die Tilgungen ausklammert (da Tilgung Vermögensaufbau ist, keine Ausgabe) und stattdessen Abschreibungen berücksichtigt. Ein Objekt kann einen positiven Reingewinn aufweisen, aber negativen Cashflow zeigen, wenn die Tilgungsraten hoch sind. Für die kurzfristige Liquiditätsplanung ist der Cashflow entscheidend; für die Rentabilitätsbewertung ist der Reingewinn die relevantere Größe.
Als Faustregel gilt: Der Reingewinn vor Finanzierungskosten (Nettorohertrag) sollte mindestens 4-5 % des Kaufpreises betragen, um nach Abzug von Finanzierungskosten und Steuern noch eine angemessene Eigenkapitalrendite zu erwirtschaften. Bei einem Kaufpreis von 500.000 € entspricht das einem Nettorohertrag von 20.000-25.000 € jährlich. In angespannten Märkten wie Nürnberg sind diese Werte schwerer zu erzielen; hier rücken Wertsteigerungspotenzial und steuerliche Effekte stärker in den Vordergrund.
Ja, eine gezielte Modernisierung kann den erzielbaren Mietzins erhöhen und damit den Reingewinn steigern. Allerdings sind Modernisierungskosten zu finanzieren, was zunächst Kapital bindet und ggf. die Verschuldung erhöht. Entscheidend ist das Verhältnis von Investitionskosten zur erzielbaren Mietsteigerung: Wenn eine Modernisierung für 50.000 € eine dauerhafte Mietsteigerung von 3.000 € jährlich ermöglicht, ergibt sich eine Eigenrendite der Investition von 6 % - in Abhängigkeit vom Finanzierungszins kann das attraktiv sein.
Der Finanzierungszins ist der stärkste Hebel auf den Reingewinn. Bei einem Darlehen von 320.000 Euro (80 % Fremdfinanzierung bei 400.000 Euro Kaufpreis) bedeutet ein Zinsanstieg von 2 % auf 4 % eine jährliche Mehrbelastung von 6.400 Euro. Bei einem Nettorohertrag von 12.000 Euro würde der Reingewinn dadurch von 5.600 Euro auf fast null sinken. Wir empfehlen daher, Renditeberechnungen stets mit einem Zinsannahmen-Puffer von 1-2 Prozentpunkten über dem aktuellen Marktstand durchzuführen, um die langfristige Tragfähigkeit zu prüfen.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
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