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Förderdarlehen

Fachbegriff aus dem Bereich Steuern & Finanzen

Förderdarlehen sind zinsgünstige oder zinslose Kredite, die staatliche Förderbanken - allen voran die KfW auf Bundesebene und die LfA Förderbank Bayern auf Landesebene - für bestimmte Zwecke im Immobilienbereich ausgeben. Sie werden für den Erwerb von Wohneigentum, energetische Sanierungen, Neubauvorhaben und altersgerechte Umbauten gewährt und ergänzen die klassische Bankfinanzierung. Gegenüber Marktdarlehen bieten Förderdarlehen meist günstigere Zinsen, Tilgungszuschüsse oder tilgungsfreie Anlaufjahre.

Wichtige Förderdarlehen für Immobilienkäufer und Bauherren

Die bekanntesten Programme im Überblick:

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124): Für den Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum bis zu 100.000 Euro Darlehensbetrag.
  • KfW-Klimaschutzprogramm / BEG: Für energieeffiziente Sanierungen und Neubauten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard gibt es Tilgungszuschüsse.
  • KfW-Altersgerecht Umbauen (159): Für barrierefreie Umbauten, z. B. Treppenlifte, bodengleiche Duschen oder breitere Türen.
  • LfA-Wohnraumkreditprogramm: Bayerisches Landesprogramm für Erwerb, Bau und Modernisierung von Wohnraum in Bayern - mit teils besseren Konditionen als die KfW für bestimmte Einkommensgruppen.

Kombination von Förderdarlehen und klassischer Finanzierung

Förderdarlehen ersetzen in der Regel nicht die gesamte Baufinanzierung, sondern werden als Nachrangdarlehen oder im Rahmen einer Kreditkombination eingesetzt. Dabei ist zu beachten, dass KfW-Darlehen stets über eine Hausbank beantragt werden; der direkte Antrag bei der KfW ist nicht möglich. Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden - rückwirkende Förderungen werden nicht bewilligt.

Tilgungszuschüsse: Der besondere Vorteil der BEG

Ein wichtiger Unterschied zwischen Förderdarlehen und normalen Bankdarlehen liegt im Tilgungszuschuss. Beim KfW-Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird ein Teil des Darlehens nach Abschluss des Vorhabens nicht zurückgezahlt, sondern als Zuschuss erlassen. Je besser der erreichte Energieeffizienzhaus-Standard, desto höher der Tilgungszuschuss:

  • EH 85: bis zu 5 % Tilgungszuschuss
  • EH 70: bis zu 10 % Tilgungszuschuss
  • EH 55: bis zu 15 % Tilgungszuschuss
  • EH 40: bis zu 20 % Tilgungszuschuss

Bei einem KfW-Darlehen von 100.000 Euro und EH-40-Standard müsste also nur ein Darlehen von 80.000 Euro zurückgezahlt werden. Dieser Tilgungszuschuss ist ein echter geldwerter Vorteil, der in der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden sollte.

Voraussetzungen und Antragsprozess

Die Förderbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Programm. Typische Voraussetzungen sind:

  • Selbstnutzung der Immobilie (bei Wohneigentumsförderung)
  • Einhaltung bestimmter Energiestandards (bei Sanierungs- und Neubauprogrammen)
  • Nachweis durch einen zertifizierten Energieberater (Energie-Effizienz-Experten, EEE-Liste der Deutschen Energie-Agentur)
  • Antragstellung vor Maßnahmenbeginn

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

Käufer und Sanierer in der Metropolregion Nürnberg können Förderdarlehen von KfW und LfA sinnvoll kombinieren. Die LfA bietet im Bayerischen Wohnungsbauprogramm zusätzliche Mittel, die über die Regierung von Mittelfranken beantragt werden. Wir empfehlen unseren Kunden, die Finanzierungsstruktur frühzeitig mit einem unabhängigen Finanzierungsberater oder der Verbraucherzentrale Bayern abzuklären - so können mehrere tausend Euro Zinsersparnis realisiert werden. Ein häufiger Fehler: Viele Käufer in Nürnberg beantragen erst nach dem Kaufvertrag ein KfW-Darlehen - und verlieren damit den Anspruch, weil das Vorhaben bereits begonnen wurde. Der Antrag muss zwingend vor dem Bau- oder Modernisierungsbeginn gestellt werden, idealerweise sogar vor dem notariellen Kaufvertrag.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich ein Förderdarlehen für eine Mietimmobilie beantragen?

Ja, für vermietete Wohnungen gibt es gesonderte KfW-Programme wie das Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) oder das Wohneigentumsprogramm für Vermieter. Die Konditionen unterscheiden sich von den Programmen für Selbstnutzer.

Wie hoch ist der Zinsvorteil bei einem Förderdarlehen?

Das hängt vom aktuellen Marktniveau ab. Typisch sind Zinsvorteile von 0,5 bis 2 Prozentpunkten gegenüber einem marktüblichen Bankdarlehen. Bei langen Laufzeiten und hohen Darlehenssummen summiert sich dies zu einer erheblichen Ersparnis.

Was passiert, wenn ich die Förderbedingungen nicht einhalte?

Bei Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen (z. B. unerlaubte Vermietung einer geförderten Selbstnutzungsimmobilie) kann die Förderbank die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens inklusive einer Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Deshalb sollten Bedingungen und Laufzeiten sorgfältig gelesen werden.

Muss ich einen Energieberater beauftragen, um ein BEG-Darlehen zu beantragen?

Für die meisten BEG-Programme (Komplettsanierung zum Effizienzhaus) ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) Pflicht. Er erstellt den Nachweis über den geplanten und später erreichten Energiestandard und stellt den Antrag zusammen mit dem Kreditnehmer. Bei BEG-Einzelmaßnahmen (z. B. nur Heizungstausch) ist für den Förderzuschuss beim BAFA ebenfalls eine Fachunternehmerbestätigung erforderlich, aber kein Energieberater.

Förderdarlehen und klassische Finanzierung im Zusammenspiel

In der Praxis wird ein Immobilienkauf oder eine Sanierung selten allein durch ein Förderdarlehen finanziert. Typisch ist ein Finanzierungsmix: Die Hausbank stellt das Hauptdarlehen zur Verfügung, während ein KfW- oder LfA-Darlehen als zweit- oder nachrangige Finanzierungskomponente hinzukommt. Da KfW-Darlehen über die Hausbank beantragt werden, übernimmt diese das sogenannte Weiterleitungsrisiko - im Gegenzug erhält sie eine Marge.

Wichtig: Die maximalen Förderbeträge der einzelnen Programme sind gedeckelt. Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 fördert beispielsweise bis zu 100.000 Euro, das BEG-Programm je nach Standard bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Wer mehrere Programme kombiniert, muss darauf achten, dass die Gesamtfördersumme die tatsächlichen förderfähigen Kosten nicht übersteigt (Kumulierungsgebot). Ein unabhängiger Finanzierungsberater oder die Verbraucherzentrale Bayern hilft dabei, die optimale Kombination zu finden.

Zinsbindung und Sondertilgung bei Förderdarlehen

Förderdarlehen haben oft andere Konditionen als marktübliche Bankdarlehen - auch hinsichtlich Zinsbindung und Sondertilgungsrechten. KfW-Darlehen werden mit Zinsbindungen von 5, 10 oder 20 Jahren angeboten; tilgungsfreie Anlaufjahre (in der Regel 1 bis 5 Jahre) ermöglichen einen niedrigen Kapitaldienst in der Anfangsphase. Sondertilgungsrechte sind bei KfW-Programmen möglich, aber nicht standardmäßig enthalten - gegen einen Zinsaufschlag lassen sie sich vereinbaren. Wer ein Förderdarlehen vorzeitig zurückzahlen möchte, muss unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Diese Bedingungen sollten vor der Entscheidung sorgfältig mit dem Gesamtfinanzierungsplan abgeglichen werden.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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