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Reallasten im Grundbuch: Pflege, Leibrente, Versorgung

Reallasten im Grundbuch: Pflege, Leibrente, Versorgung - Hersbruck | my-home.de Immobilien

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Steuern & Recht Lesezeit: 7 Min.

In Hersbruck und dem Landkreis Nürnberger Land sind Reallasten im Grundbuch kein Relikt vergangener Zeiten. Insbesondere bei Hofübergaben, Altersvorsorge-Übertragungen und familieninternen Vermögensverschiebungen werden Pflegeleistungen, Leibrenten und Versorgungsrechte weiterhin als Reallasten im Grundbuch gesichert. Wer eine Immobilie kauft oder als Erbe übernimmt, muss verstehen, was eine eingetragene Reallast bedeutet - und was sie langfristig kostet.

Rechtlicher Hintergrund: Reallasten nach §§ 1105 ff. BGB

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Reallast in den §§ 1105-1112 BGB. § 1105 Abs. 1 BGB definiert: Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an den Berechtigten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind (Reallast).

Die wesentlichen Merkmale sind die dingliche Wirkung (die Reallast haftet am Grundstück selbst, nicht an der Person des Eigentümers), die wiederkehrenden Leistungen (im Gegensatz zur einmaligen Zahlung) und die Übertragung auf Rechtsnachfolger (jeder Erwerber übernimmt die Verpflichtung automatisch). Im Unterschied zur Hypothek oder Grundschuld schuldet der Eigentümer keine Geldsumme auf einmal, sondern periodische Leistungen - was die Bewertung für Käufer komplizierter macht.

Die Reallast entsteht durch Einigung und Eintragung in das Grundbuch (§ 873 BGB). Die Einigung muss notariell beurkundet werden; für die Grundbucheintragung ist ein entsprechender Antrag beim Grundbuchamt erforderlich.

Das Grundbuchamt Hersbruck (Teil des Amtsgerichts Hersbruck) führt die Grundbücher für Hersbruck und die umliegenden Gemeinden des Landkreises Nürnberger Land. Der Notarbezirk Mittelfranken ist auch für diesen Bereich zuständig.

Von der Reallast zu unterscheiden ist das Wohnrecht nach § 1093 BGB, das als beschränkte persönliche Dienstbarkeit eingetragen wird und dem Berechtigten das Recht einräumt, das Gebäude oder Teile davon zu bewohnen. In der Praxis werden Wohnrecht und Pflegereallast häufig kombiniert: Das Wohnrecht sichert die Unterkunft, die Pflegereallast die Betreuungsleistungen. Beide Rechte sind getrennt in Abteilung II des Grundbuchs einzutragen.

Praxisformen: Pflegereallast, Leibrente und Wohnreallast

Die häufigsten Formen der Reallast in der Praxis des Hersbrucker Immobilienmarkts sind:

Pflegereallast: Der Eigentümer des Grundstücks verpflichtet sich, eine bestimmte Person (häufig die übergebenden Eltern) zu pflegen und zu versorgen. Der Leistungsumfang sollte im Bestellungsvertrag genau beschrieben werden: Haushaltsführung, Körperpflege, Arztbegleitung, Beschaffung von Lebensmitteln usw. In der Praxis entstehen Streitigkeiten häufig über den geschuldeten Pflegeumfang, wenn die Pflegebedürftigkeit der berechtigten Person zunimmt. Eine Anpassungsklausel für höhere Pflegebedürftigkeit (z.B. bei Einstufung in Pflegegrad 3-5) ist daher empfehlenswert.

Leibrentenverpflichtung als Reallast: Eine monatliche Geldzahlung wird als Reallast gesichert. Dies ist besonders bei Hofübergaben gegen Leibrente verbreitet. Im Hersbrucker Raum, der historisch von landwirtschaftlichen Anwesen geprägt ist, sind solche Konstrukte noch häufig anzutreffen.

Wohnreallast: Kombination aus Wohnrecht (§ 1093 BGB) und Unterhaltspflichten des Eigentümers. Die berechtigte Person darf unentgeltlich in einem Teil des Hauses wohnen, und der Eigentümer trägt die Betriebskosten und ggf. Instandhaltungskosten für diesen Bereich.

Art der ReallastInhaltBewertungsgrundlageTypische Laufzeit
PflegereallastPersönliche Dienstleistungen (Pflege, Haushalt)Jährlicher Pflegewert × KapitalisierungsfaktorBis zum Tod der Berechtigten
Leibrente (Geld)Monatliche GeldzahlungJahresbetrag × BarwertfaktorBis zum Tod der Berechtigten
NaturalienreallastLieferung von Lebensmitteln etc.Jahreswert in Geld × FaktorVereinbarte Laufzeit oder lebenslang
WohnreallastUnentgeltliches Wohnen + KostenübernahmeOrtsübliche Miete + Kostenanteil × FaktorBis zum Tod der Berechtigten

Quelle: WEG-Gesetz (Stand WEG-Reform 2020 + Anpassungen 2026), BGB, GNotKG-Tabelle, Justizportal Bayern, Grundbuchamt Nürnberg/Fürth/Erlangen, Stand Q1/Q2 2026.

Wertminderung: Wie Reallasten in die Immobilienbewertung eingehen

Der Gutachterausschuss Nürnberger Land berücksichtigt Reallasten bei der Verkehrswertermittlung durch Kapitalisierung. Der Barwert der Reallast ergibt sich aus dem Jahreswert der Leistung multipliziert mit dem altersabhängigen Vervielfältiger aus den Sterbetafeln des Statistischen Bundesamts.

Für eine Pflegereallast zugunsten einer 72-jährigen Person mit einer statistischen Restlebenserwartung von ca. 15 Jahren und einem jährlichen Pflegewert von 12.000 € ergibt sich ein Barwert von ca. 120.000-150.000 € (je nach gewähltem Kapitalisierungszinssatz). Dieser Betrag mindert den Verkehrswert des Grundstücks entsprechend. Bei einem Grundstückswert von 350.000 € würde die Pflegereallast den Verkehrswert auf ca. 200.000-230.000 € senken - ein erheblicher Abschlag, den Käufer einkalkulieren müssen.

Wenn Sie wissen möchten, wie eine eingetragene Reallast den Marktwert Ihrer Immobilie in Hersbruck beeinflusst, bietet das Wertermittlungs-Tool von leadmarkt.ch einen ersten datenbasierten Überblick.

Käufer von Immobilien mit eingetragenen Reallasten sollten die Restlaufzeit der Reallast (abhängig von der Lebenserwartung der berechtigten Person) und den Wert der Leistungsverpflichtung sorgfältig prüfen. In manchen Fällen kann eine Ablösevereinbarung mit der berechtigten Person wirtschaftlich sinnvoller sein als die Übernahme der langfristigen Verpflichtung - insbesondere wenn die berechtigte Person noch jung und gesund ist.

Ablösung und Löschung einer Reallast

Die Ablösung einer Reallast ist jederzeit durch Vereinbarung möglich: Der Eigentümer und der Berechtigte einigen sich auf eine einmalige Ablösezahlung, die den Barwert der verbleibenden Leistungen abgilt. Der Berechtigte stellt dann die Löschungsbewilligung aus, und das Grundbuchamt trägt die Löschung ein.

Nach dem Tod der berechtigten Person erlischt eine auf deren Lebenszeit eingetragene Reallast. Der Eigentümer muss die Löschung beim Grundbuchamt beantragen und den Sterbefall durch Sterbeurkunde nachweisen. Ohne aktive Beantragung bleibt die Reallast im Grundbuch eingetragen - auch wenn sie materiell-rechtlich erloschen ist.

Wer eine Immobilie mit einer solchen erloschenen, aber noch nicht gelöschten Reallast verkaufen möchte, sollte die Löschung vor dem Verkauf erwirken. Ein Grundbuchauszug mit veralteten Einträgen erschwert Kaufverhandlungen erheblich und kann Käufer abschrecken - selbst wenn die Reallast nachweislich erloschen ist.

Lokale Nuance: Hersbrucker Alb und landwirtschaftliche Anwesen

Hersbruck liegt im Landkreis Nürnberger Land an der Pegnitz und ist Tor zur Hersbrucker Alb. Die Region ist geprägt von einer Mischung aus Pendelwohnen in Richtung Nürnberg und historisch gewachsenen landwirtschaftlichen Strukturen. Bauernhöfe und größere Anwesen, die seit Generationen in Familienbesitz waren, werden in der Region häufig innerhalb der Familie übertragen - oft gegen Leibrente oder mit Pflegereallast.

Diese Übertragungs-Modelle haben in der fränkischen Landbevölkerung Tradition und sind wirtschaftlich attraktiv, weil sie die Übergabe ohne sofortige Liquidität ermöglichen. Die Herausforderung liegt in der rechtlichen Ausgestaltung: Eine zu vage beschriebene Pflegereallast führt zu Streitigkeiten, wenn die Pflegebedürftigkeit der berechtigten Person steigt. Ein detaillierter Pflegeplan im Bestellungsvertrag und eine professionelle Beratung durch den Notar im Notarbezirk Mittelfranken sind unerlässlich.

Das Amtsgericht Hersbruck als lokales Gericht für den nördlichen Teil des Landkreises Nürnberger Land ist regelmäßig mit Streitigkeiten über den Leistungsumfang von Reallasten befasst. Die Rechtsprechung aus dieser Region ist relativ homogen und orientiert sich an den BGH-Grundsätzen zur Auslegung von Bestellungsverträgen. Für Eigentümer, die Streitigkeiten über eine Reallast befürchten, ist frühzeitige rechtliche Beratung empfehlenswert.

Fazit für Eigentümer in Hersbruck

Reallasten sind im ländlichen Nürnberger Land ein gängiges Instrument der vorweggenommenen Erbfolge und der Altersabsicherung. Wer ein mit einer Reallast belastetes Grundstück kauft oder erbt, übernimmt automatisch die Leistungspflichten. Eine sorgfältige Prüfung des Grundbuchauszugs, Abteilung II, und eine realistische Bewertung des Barwerts der Verpflichtung sind vor jeder Transaktion Pflicht.

Bevor Sie eine mit Reallast belastete Immobilie in Hersbruck kaufen oder verkaufen, empfiehlt sich das Wertermittlungs-Tool von leadmarkt.ch für eine erste Marktorientierung - und anschließend die genaue Absprache mit einem Notar über die Bewertung und ggf. Ablösung der eingetragenen Last.

Steuerliche Behandlung von Reallasten

Für den Eigentümer des belasteten Grundstücks sind die Aufwendungen für eine Pflegereallast oder Leibrentenverpflichtung steuerlich relevant: Wenn das Grundstück vermietet ist, können die Zahlungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) abgezogen werden. Bei einer Pflegereallast, die persönliche Dienstleistungen umfasst, ist die Abzugsfähigkeit differenzierter zu beurteilen - hier kommt es auf den konkreten wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Mieteinnahmen an.

Für den Empfänger der Leistungen aus einer Leibrentenverpflichtung gilt: Der Ertragsanteil der Leibrente ist nach § 22 EStG steuerpflichtig. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Lebensalter des Rentenempfängers bei Beginn der Rente. Bei einem Beginn ab 72 Jahren beträgt der Ertragsanteil nur noch 13 Prozent der Jahresrente - die restlichen 87 Prozent bleiben steuerfrei. Diese steuerliche Begünstigung macht die Leibrente als Versorgungsmodell besonders attraktiv für ältere Übergeber.

Bei Pflegeleistungen ist dagegen keine Steuerpflicht für den Empfänger vorgesehen - Pflegedienstleistungen sind keine Einnahmen im steuerrechtlichen Sinne. Wer also eine Pflegereallast statt einer Leibrente vereinbart, hat beim Empfänger keinen steuerlichen Nachteil.

Die Notare im Notarbezirk Mittelfranken weisen bei der Gestaltung von Übergabeverträgen regelmäßig auf diese steuerlichen Unterschiede hin und empfehlen, je nach Situation die wirtschaftlich und steuerlich günstigere Variante zu wählen.

Reallast und Sozialhilferegress: Was das Sozialamt tun darf

Wenn der Berechtigte einer Reallast Sozialhilfe bezieht oder beantragt, prüft das Sozialamt, ob die Reallast als Vermögen oder Einkommen anzusehen ist und ob ein Regress auf die Leistungen möglich ist.

Grundregel: Das Recht, Pflege- oder Versorgungsleistungen zu erhalten, ist eine persönliche Berechtigung. Es ist nicht ohne Weiteres pfändbar und kann vom Sozialamt nicht auf sich übergeleitet werden - anders als etwa Geldansprüche oder Kontoguthaben. Eine Pflegereallast schützt die berechtigte Person vor dem Durchgriff des Sozialamts, da die Leistung in Form von persönlicher Betreuung erbracht wird.

Bei einer Geldrente (Leibrentenverpflichtung als Reallast) kann das Sozialamt nach § 93 SGB XII die Überleitung von Ansprüchen vornehmen und den Rentenberechtigten dazu verpflichten, seine Rentenansprüche an das Amt abzutreten. Die Geldrente gilt als Einkommen, das auf die Sozialhilfe angerechnet wird.

Für Familien, die eine Immobilie mit einer Pflegereallast zugunsten eines Elternteils übertragen haben und sich fragen, ob das Sozialamt im Falle späterer Pflegebedürftigkeit zugreifen kann: Die Pflegereallast schützt das Wohnrecht und die persönlichen Versorgungsleistungen. Der Unterhalt in Form der Dienstleistungen ist nicht überleitungsfähig.


Erstellt von der my-home.de Redaktion in Zusammenarbeit mit regionalen Immobilien-Analysten. Stand der Daten: Q1/Q2 2026.

Häufige Fragen

Was ist eine Reallast und welche Arten gibt es?

Eine Reallast (§§ 1105 ff. BGB) belastet ein Grundstück so, dass der jeweilige Eigentümer zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet ist. Häufige Arten sind die Geldrentenverpflichtung (Leibrente), die Naturalienreallast, die Pflegereallast und kombinierte Versorgungs-Reallasten.

Wie lange besteht eine Reallast auf Lebenszeit?

Eine auf Lebenszeit der berechtigten Person eingetragene Reallast endet automatisch mit dem Tod dieser Person. Der neue Eigentümer muss dann die Löschung der Reallast beim Grundbuchamt beantragen und den Sterbefall nachweisen.

Wie wird eine Pflegereallast bei der Immobilienbewertung berücksichtigt?

Der Gutachter kapitalisiert die jährliche Verpflichtung mit einem Faktor, der die statistische Restlebenserwartung der berechtigten Person und das aktuelle Zinsniveau berücksichtigt. Der so ermittelte Barwert wird vom unbelasteten Verkehrswert des Grundstücks abgezogen.

Kann eine Reallast auf einen neuen Eigentümer übergehen?

Ja. Die Reallast ist eine dingliche Last, die mit dem Grundstück verbunden ist. Wer das belastete Grundstück erwirbt, übernimmt automatisch die Verpflichtung zur Erbringung der Leistungen. Erwerber müssen vor dem Kauf den Grundbuchauszug (Abteilung II) sorgfältig prüfen.

Was ist der Unterschied zwischen Reallast und Leibrentenverpflichtung?

Die Leibrentenverpflichtung nach § 759 BGB ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen bestimmten Personen und geht nicht automatisch auf Rechtsnachfolger über. Die Reallast nach §§ 1105 ff. BGB ist dagegen dinglich im Grundbuch gesichert und bindet jeden künftigen Eigentümer des Grundstücks.

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Stand des Artikels: 14. März 2026

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