Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Recht & Verträge
Kommunalabgabengesetz (KAG) ist das landesrechtliche Gesetz, das Gemeinden und Landkreisen ermächtigt, zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen Gebühren, Beiträge und Steuern von Grundstückseigentümern und Anliegern zu erheben. In Bayern heißt das entsprechende Gesetz Kommunalabgabengesetz (KAG Bayern). Es bildet die rechtliche Grundlage für Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge, Abwassergebühren, Wassergebühren und andere Abgaben, die für Immobilieneigentümer relevante Kostenpositionen darstellen.
Erschließungsbeiträge: Eigentümer von Baugrundstücken tragen die Kosten der erstmaligen Erschließung (Straße, Kanal, Beleuchtung) anteilig nach der Grundstücksfläche. Rechtsgrundlage ist in Bayern das BayKAG i.V.m. dem BauGB. Straßenausbaubeiträge (Straßenausbaubeitragssatzungen): In Bayern wurden die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge (sog. Anliegerbeiträge für den Ausbau bestehender Straßen) 2021 abgeschafft. Das war ein wichtiger Vorteil für bayerische Eigentümer. Gebühren für Wasser und Abwasser: Gemeinden erheben auf Basis des KAG Benutzungsgebühren für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nach dem Äquivalenzprinzip (Gebühr entspricht dem Aufwand). Beiträge für Anschluss an öffentliche Einrichtungen: Wer sein Grundstück erstmals an den Kanal oder das Wasserversorgungsnetz anschließt, zahlt einen einmaligen Anschlussbeitrag.
Neben diesen klassischen Abgabearten kennt das KAG auch Kostenerstattungsbeiträge für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen: Wenn ein Bauvorhaben Eingriffe in Natur und Landschaft verursacht, kann die Gemeinde die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen über Beiträge auf die Verursacher umlegen. Diese Kosten werden bei größeren Neubauprojekten im Umland von Nürnberg zunehmend relevant.
Beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie ist zu prüfen, ob noch offene Erschließungsbeiträge oder Anschlussbeiträge bestehen - diese gehen auf den neuen Eigentümer über und können mehrere Tausend Euro betragen. Notare weisen zwar auf bekannte öffentliche Lasten hin, aber eine aktive Anfrage bei der Gemeinde oder im Baulastenverzeichnis ist empfehlenswert. Auch bei Grundstücken ohne aktuelle Erschließung können künftige Beiträge anfallen, wenn die Gemeinde plant, Straßen oder Kanäle auszubauen.
Besondere Vorsicht ist bei Grundstücken in neu ausgewiesenen Baugebieten geboten: Hier sind die Erschließungskosten häufig noch nicht endgültig abgerechnet; der Erschließungsbescheid kann Jahre nach dem Kauf eingehen. Käufer sollten im Kaufvertrag regeln, wer für Erschließungsbeiträge haftet, die nach dem Übergang fällig werden, die aber noch für Erschließungsmaßnahmen vor dem Übergang erhoben werden.
Wer neu baut oder ein unerschlossenes Grundstück erwirbt, muss Erschließungskosten einkalkulieren. In Bayern ist der Gemeinde-Anteil an den Erschließungskosten auf 10 % begrenzt; der Eigentümeranteil beträgt 90 % der beitragsfähigen Kosten, verteilt nach Grundstücksfläche und Bebauungsmaß. Die Beiträge werden per Bescheid festgesetzt und sind innerhalb einer Frist zu zahlen. Wer sie nicht zahlt, riskiert Zwangsvollstreckung auf das Grundstück.
Bei der Grundstücksbewertung sollten Käufer die noch zu erwartenden Erschließungskosten als Abzug vom Kaufpreis oder als zusätzliche Budgetposition berücksichtigen. Ein erschlossenes Grundstück ist immer mehr wert als ein nicht erschlossenes; die Erschließungskosten schlagen sich daher direkt auf den Verkehrswert nieder.
In Nürnberg und der Metropolregion Franken sollten Käufer von Grundstücken und Altbauten in neuen Baugebieten oder in Bereichen mit laufenden Erschließungsmaßnahmen beim zuständigen Stadtbauamt oder der Gemeindeverwaltung anfragen, ob noch Erschließungsbeiträge offen sind oder in nächster Zeit erhoben werden. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern 2021 ist ein spürbarer finanzieller Vorteil gegenüber Eigentümern in anderen Bundesländern. Wer in Gemeinden des Nürnberger Umlandes (z. B. Wendelstein, Schwaig, Röthenbach) Grundstücke kauft, sollte die jeweilige Beitragssatzung beim Gemeindeamt anfordern und prüfen. Wir bei my-home.de klären im Rahmen unserer Immobilienvermittlung stets, ob für ein Kaufobjekt noch kommunale Beitragsverbindlichkeiten bestehen.
Ja. Öffentliche Lasten - darunter Erschließungsbeiträge, Anschlussbeiträge und andere kommunale Abgaben - sind grundstücksbezogen und gehen mit dem Eigentumswechsel auf den neuen Eigentümer über. Der Notar fragt zwar nach bekannten öffentlichen Lasten, aber eine eigenständige Anfrage bei der Gemeinde vor dem Kauf ist ratsam.
Ja. Mit Wirkung ab 1. Januar 2021 hat Bayern als erstes Flächenland die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge vollständig abgeschafft. Bestehende Bescheide vor diesem Stichtag blieben wirksam. Seit 2021 zahlen bayerische Eigentümer keine Anliegerbeiträge mehr für die Erneuerung bestehender Straßen - ein Vorteil gegenüber vielen anderen Bundesländern.
Die Höhe richtet sich nach der Grundstücksfläche, der zulässigen Nutzung (Vollgeschosse, Grundflächenzahl) und den tatsächlichen Erschließungskosten. Für ein normal großes Grundstück (600-800 m²) in einem neuen Baugebiet können Erschließungsbeiträge in Bayern zwischen 8.000 und 25.000 € liegen. Genaue Auskunft erteilt das Stadtplanungsamt oder die Gemeindeverwaltung.
Ja. Erschließungsbescheide sind Verwaltungsakte und können innerhalb eines Monats mit Widerspruch angefochten werden. Häufige Fehler sind falsch berechnete Grundstücksflächen, unzutreffende Bebauungsmaße oder eine zu hohe Kostenumlage. Ein auf öffentliches Bau- und Abgabenrecht spezialisierter Anwalt kann die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs beurteilen.
Erschließungsbeiträge sind Verwaltungsakte, die der Grundstückseigentümer kraft Gesetzes schuldet - sie sind grundsätzlich nicht verhandelbar. Was jedoch verhandelt werden kann, ist die Frage, wer im Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer für noch offene oder absehbare Erschließungskosten aufkommt. Im Kaufvertrag kann geregelt werden, dass der Verkäufer für alle Erschließungsbeiträge haftet, die aus Maßnahmen vor dem Eigentumsübergang entstehen, auch wenn der Bescheid erst nach dem Kauf eingeht. Diese Regelung ist vor allem bei Grundstücken in neu ausgewiesenen Baugebieten wichtig, wo die endgültige Abrechnung oft erst Jahre nach der Erschließung erfolgt. Käufer sollten diese Klausel aktiv im Kaufvertrag einfordern.
Kommunale Abgaben beeinflussen die Gesamtinvestitionskosten einer Immobilie und damit den Marktwert. Ein Grundstück, auf dem noch Erschließungsbeiträge von 20.000 Euro offen sind, ist de facto 20.000 Euro weniger wert als ein erschlossenes Grundstück gleicher Lage und Größe. Bei der Immobilienbewertung müssen diese Belastungen als wertmindernde Positionen berücksichtigt werden. In Nürnberg und den Umlandgemeinden empfehlen wir im Rahmen unserer Bewertungen stets, beim Stadtplanungsamt oder der Gemeindeverwaltung eine schriftliche Bestätigung über den Stand der Erschließungsbeiträge einzuholen und diesen Wert bei der Kaufpreisermittlung abzuziehen. So wird sichergestellt, dass der Kaufpreis die tatsächliche Belastung des Grundstücks widerspiegelt.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.