Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Recht & Verträge
Geht ein Bauträger während der Bauphase in die Insolvenz, spricht man im Volksmund noch vom „Konkurs des Bauträgers” - rechtlich handelt es sich seit 1999 um ein Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO). Käufer, die Ratenzahlungen geleistet haben, drohen ihre Vorauszahlungen zu verlieren und stehen vor einem unfertigen oder gar nicht begonnenen Bauvorhaben. Schutzinstrumente wie die Bürgschaft nach MaBV und die Eintragung einer Auflassungsvormerkung sind deshalb unverzichtbar.
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) schreibt vor, dass Bauträger Ratenzahlungen nur dann entgegennehmen dürfen, wenn bestimmte Sicherheiten bestehen. Dazu gehören insbesondere:
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist der Käufer im Insolvenzfall deutlich besser geschützt: Die Vormerkung sichert den Eigentumsübergang, die Bürgschaft deckt mögliche Mehrkosten für die Fertigstellung ab.
Die MaBV-Schutzvorschriften sind zwingend; Bauträger dürfen keine Vertragsgestaltung wählen, die diese Sicherheiten umgeht. In der Praxis versuchen manche Bauträger jedoch, durch verklausulierte Vertragsbedingungen die MaBV-Anforderungen zu umgehen oder abzuschwächen. Käufer sollten deshalb jeden Bauträgervertrag vor Unterzeichnung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen lassen.
Nach Insolvenzantrag bestellt das Amtsgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser prüft, ob eine Fortführung des Bauprojekts - ggf. durch Investorensuche - wirtschaftlich sinnvoll ist. Käufer werden Insolvenzgläubiger und müssen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Mögliche Szenarien sind:
Der Zeitraum vom Insolvenzantrag bis zur Klärung, welches Szenario eintritt, kann sechs Monate bis zwei Jahre dauern. In dieser Zeit stehen Baustellen oft still, und Käufer sind in einer rechtlich wie emotional belastenden Situation. Wichtig: Käufer sollten sich frühzeitig zusammenschließen und gemeinsam rechtliche Beratung einholen - eine koordinierte Gläubigergruppe hat mehr Gewicht beim Insolvenzverwalter und bei der Suche nach einem Investor.
Käufer sollten vor Vertragsschluss die Bonität des Bauträgers prüfen (Handelsregisterauszug, Jahresabschlüsse, Referenzprojekte). Warnsignale sind wiederholt verlängerte Bauzeiten, Lieferantenmahnungen oder fehlende Baugenehmigungen. Vertragsklauseln, die Zahlungen vor den MaBV-Meilensteinen verlangen, sind unwirksam und klar zu verweigern.
Weitere Warnsignale: unvollständige oder fehlerhafte Baugenehmigungsunterlagen, fehlende Finanzierungsbestätigungen des Bauträgers, Pressemeldungen über Zahlungsschwierigkeiten oder Lieferantenklagen, überdurchschnittlich niedrige Kaufpreise im Vergleich zum Markt (Dumpingpreise als Alarmsignal). Eine SCHUFA-Auskunft über das Bauträgerunternehmen und eine Bonitätsabfrage bei Creditreform können ergänzende Hinweise liefern.
In der Nürnberger Baulandschaft sind Neubauprojekte von Bauträgern - etwa in den Stadtteilen Gibitzenhof, Lichtenreuth oder im Nürnberger Norden - sehr gefragt. Wir empfehlen Käufern, vor Unterzeichnung eines Bauträgervertrags stets eine anwaltliche Prüfung (§§ 3-7 MaBV-Checkliste) durchführen zu lassen. In Nürnberg und der Metropolregion sind mehrere auf Baurecht spezialisierte Anwaltskanzleien aktiv, die solche Prüfungen in der Regel zu Pauschalpreisen anbieten. Gerne helfen wir dabei, seriöse Bauträger mit belastbarer Referenzliste zu identifizieren und die Vertragsunterlagen kritisch zu beleuchten.
Wenn ein Bauträger in die Insolvenz rutscht, sind Einzelkäufer gegenüber dem Insolvenzverwalter und potenziellen Investoren strukturell im Nachteil. Eine organisierte Käufergemeinschaft kann hingegen koordiniert auftreten, gemeinsam einen Rechtsanwalt mandatieren und als Gläubigergruppe aktiv an der Insolvenzversammlung teilnehmen. In einigen Fällen haben Käufergemeinschaften das halbfertige Projekt selbst in Eigenregie zu Ende gebaut - indem sie die Baustelle vom Insolvenzverwalter übernahmen und einen neuen Generalunternehmer beauftragten.
Der Aufbau einer solchen Gemeinschaft beginnt am besten schon in frühen Bauphasen: Tauschen Sie Kontaktdaten mit anderen Erwerbern aus, verfolgen Sie gemeinsam den Baufortschritt und reagieren Sie koordiniert auf Verzögerungen. Bei den ersten ernsthaften Anzeichen einer Schieflage - ausbleibende Baukranbewegungen, Handwerkerabzug, Lieferantenbeschwerden - sollte die Gemeinschaft unverzüglich rechtliche Beratung einholen.
Wenn eine wirksame Bürgschaft nach MaBV vorliegt, können Sie diese ziehen und erhalten die geleisteten Raten zurück. Ohne Bürgschaft werden Sie einfacher Insolvenzgläubiger und erhalten im Schnitt nur einen Bruchteil Ihrer Forderungen.
Nein. Sie haben ein Wahlrecht: Entweder treten Sie vom Vertrag zurück und melden Ihre Forderung zur Insolvenztabelle an, oder Sie stimmen einer Fortführung durch den Insolvenzverwalter bzw. einen neuen Investor zu.
Die Auflassungsvormerkung sichert Ihren Eigentumsverschaffungsanspruch, verhindert also, dass das Grundstück anderweitig belastet oder verkauft wird. Sie garantiert jedoch nicht die Fertigstellung - hierfür ist die zusätzliche Fertigstellungsbürgschaft entscheidend.
Seriöse Bauträger weisen vollständige Baugenehmigungen vor, verweisen auf abgeschlossene Referenzprojekte, nennen konkrete Finanzierungsbanken und bieten Vertragsunterlagen an, die vollständig den MaBV-Anforderungen entsprechen. Sie sind nicht bereit, außerplanmäßige Vorauszahlungen zu verlangen, und können Bürgschaftszusagen namhafter Banken oder Versicherungen vorweisen.
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert (in der Regel dem Kaufpreis). Für einen Kaufpreis von 400.000 € entstehen bei Erstberatung und Anmeldung zur Insolvenztabelle typischerweise Kosten von 2.000 bis 5.000 €. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, die Bauvertragsrecht einschließt, sollte dies frühzeitig prüfen. Eine koordinierte Gläubigergemeinschaft kann Anwaltskosten auf mehrere Schultern verteilen und so die Belastung für den Einzelnen senken.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.