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Kachelofen (Bestandsschutz)

Fachbegriff aus dem Bereich Bautechnik & Sanierung

Kachelofen (Bestandsschutz) bezeichnet die rechtliche Schutzposition, die einem vor dem Inkrafttreten der Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) errichteten Kachelofen oder Kaminofen ermöglicht, trotz verschärfter Emissionsgrenzwerte weiter betrieben zu werden. Ältere Festbrennstofföfen, die die aktuellen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht einhalten, dürfen aufgrund des Bestandsschutzes - mit bestimmten zeitlichen Grenzen - weitergenutzt werden. Für Immobilieneigentümer in Nürnberg und Franken, wo der Kachelofen als traditionelles Heizelement in Altbauten weit verbreitet ist, hat dieses Thema praktische Relevanz.

Rechtliche Grundlagen: 1. BImSchV und Bestandsschutzfristen

Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) legt Emissionsgrenzwerte für das Verfeuern fester Brennstoffe fest. Die wesentlichen Grenzwerte für Einzelraumfeuerungsanlagen (Kaminöfen, Kachelöfen, Grundöfen) sind:

  • Staub: 0,04 g/m³
  • Kohlenmonoxid: 4 g/m³

Öfen, die diese Werte nicht einhalten und vor dem 21. März 2010 (Stufe 1) bzw. 31. Dezember 2014 (Stufe 2) errichtet wurden, unterliegen gestaffelten Bestandsschutzregelungen:

  • Errichtung bis 31. Dezember 1994: Der Ofen musste bis 31. Dezember 2014 entweder nachgerüstet (Staubabscheider), einer Messung unterzogen oder stillgelegt werden.
  • Errichtung 1995-2010 (Stufe 1-Öfen): Nachrüstpflicht oder Stilllegung spätestens bis 31. Dezember 2024.
  • Errichtung 2010-2014: Übergangsfrist bis 31. Dezember 2024 (je nach Typprüfungsdatum).
  • Ausnahmen: Einzeln handgefertigte Kachelgrundöfen (Kachelöfen nach Maß) sind grundsätzlich von den Emissionsanforderungen ausgenommen, sofern sie vom Schornsteinfeger abgenommen wurden.

Wichtig: Die handwerklich individuell gefertigten Kachelgrundöfen sind dauerhaft vom Bestandsschutzproblem ausgenommen, da sie nicht als Seriengeräte typengeprüft sind.

Was ist zu tun, wenn der Bestandsschutz ausgelaufen ist?

Für ältere Kaminöfen und Heizöfen, deren Bestandsschutzfrist abgelaufen ist, gibt es folgende Optionen:

  1. Messung durch Schornsteinfeger: Ein Schornsteinfeger kann messen, ob der Ofen die aktuellen Grenzwerte einhält. Ist das der Fall, darf er weiter betrieben werden.
  2. Nachrüstung mit Staubabscheider: Für manche Ofentypen sind zertifizierte Staubabscheider erhältlich, die den Feinstaubausstoß auf ein zulässiges Niveau senken.
  3. Stilllegung oder Austausch: Erfüllt der Ofen die Grenzwerte nicht und ist eine Nachrüstung nicht möglich oder nicht wirtschaftlich, muss er stillgelegt oder durch ein neues, normkonformes Gerät ersetzt werden.

Der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger überwacht die Einhaltung der 1. BImSchV und kann die Stilllegung eines nicht konformen Ofens anordnen.

Kachelofen als Wertmerkmal und Heizunterstützung

Trotz der regulatorischen Einschränkungen erfreuen sich Kachelöfen in fränkischen Altbauten und Bestandsimmobilien großer Beliebtheit:

  • Wertmerkmal bei Verkauf: Ein original erhaltener, funktionsfähiger Kachelofen - besonders ein kunsthandwerklich gestalteter Gründerzeit- oder Jugendstilkachelofen - ist ein gefragtes Alleinstellungsmerkmal und kann den Immobilienwert positiv beeinflussen.
  • Ergänzungsheizung: Kachelöfen dienen oft als Ergänzung zur Zentralheizung und reduzieren die Abhängigkeit von Gas oder Fernwärme. Bei Preissteigerungen für fossile Brennstoffe gewinnen Holzfeuerstätten als kostengünstige Ergänzung wieder an Attraktivität.
  • Strahlungswärme: Die Wärmeabgabe durch Strahlungswärme wird von vielen Bewohnern als besonders angenehm empfunden und ist ein emotionaler Kaufvorteil für Altbauwohnungen und Einfamilienhäuser.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In der Metropolregion Nürnberg sind Kachelöfen in Gründerzeitbauten, Jugendstilhäusern und fränkischen Einfamilienhäusern weit verbreitet. Wir empfehlen Eigentümern, die Konformität ihres Ofens mit der 1. BImSchV durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger prüfen zu lassen - insbesondere vor einem Verkauf, um keine negativen Überraschungen für Käufer zu provozieren. Ein nicht-konformer Ofen sollte im Exposé transparent kommuniziert oder vor der Vermarktung auf Normkonformität überprüft werden. Kunsthandwerklich gefertigte Kachelgrundöfen aus dem 19. oder frühen 20. Jahrhundert sollten als Ausstattungsmerkmal aktiv vermarktet werden - sie stehen bei unserer Kundschaft für Qualität und Wohnkomfort.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich meinen alten Kachelofen stilllegen, wenn er die 1. BImSchV nicht erfüllt?

Ja, wenn die entsprechende Bestandsschutzfrist abgelaufen ist und der Ofen die Grenzwerte nicht einhält. Der zuständige Schornsteinfeger klärt Sie über Ihren konkreten Fall auf. Handwerklich individuell gefertigte Kachelgrundöfen sind von dieser Pflicht weitgehend ausgenommen.

Darf ich einen Kachelofen in einer Eigentumswohnung betreiben?

Grundsätzlich ja, wenn der Kachelofen im Sondereigentum ist, ein eigener Schornstein oder Anschluss vorhanden ist und die Emissionsanforderungen der 1. BImSchV erfüllt werden. Die Genehmigung der WEG ist in der Regel erforderlich, wenn bautechnische Eingriffe am Gemeinschaftseigentum (z. B. Schornstein) notwendig sind. Im Mietverhältnis ist die Zustimmung des Vermieters nötig.

Ist der Austausch eines alten Kachelofens förderungsfähig?

Der Einbau eines neuen, modernen Holzpelletsofens oder eines zertifizierten Scheitholzkamins kann unter bestimmten Voraussetzungen über das BAFA (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen, BEG EM) gefördert werden, wenn er Teil einer Gesamtsanierung mit individuell erstelltem Sanierungsfahrplan (iSFP) ist oder als alleiniger Wärmeerzeuger eingesetzt wird. Die reine Erneuerung eines Zusatzkamins ohne Zusammenhang mit der Zentralheizung ist in der Regel nicht förderfähig.

Was kostet ein Schornsteinfeger-Gutachten zur Emissionsmessung?

Die Emissionsmessung an einem bestehenden Kaminofen oder Kachelofen durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger kostet in Bayern in der Regel zwischen 50 und 150 Euro, abhängig von Aufwand und Reisekosten. Bei der Messung wird überprüft, ob der Ofen die aktuellen Grenzwerte der 1. BImSchV für Feinstaub (0,04 g/m³) und Kohlenmonoxid (4 g/m³) einhält. Das Ergebnis wird protokolliert und kann als Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Eigentümer, die einen Ofen verkaufen oder in einen Kaufvertrag einschließen möchten, sollten ein aktuelles Messprotokoll bereithalten, um Käufern Sicherheit zu geben.

Kachelofen im Kontext der Energiewende

Im Zuge der Energiewende und der gestiegenen Gaspreise erleben Holzfeuerstätten seit 2022 eine deutliche Nachfragerenaissance. Kachelofen-Handwerker in der Region Nürnberg-Fürth-Erlangen berichten von stark gestiegenen Wartelisten. Wichtig für Eigentümer: Wer einen neuen Kamin oder Kachelofen einbauen lassen möchte, sollte die aktuelle Normlage berücksichtigen - neue Öfen müssen die Anforderungen der 1. BImSchV von Beginn an erfüllen und dürfen nur mit zugelassenen Brennstoffen betrieben werden. Pellets, naturbelassenes Scheitholz und Holzbriketts aus naturbelassenem Holz sind grundsätzlich zulässig; behandelte Hölzer, Spanplatten und Restholz mit Bindemittelrückständen sind verboten. Ein Verstoß kann zu Bußgeldern und Anordnungen durch den Schornsteinfeger führen.

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