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Kachelofen (Bestandsschutz) bezeichnet die rechtliche Schutzposition, die einem vor dem Inkrafttreten der Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) errichteten Kachelofen oder Kaminofen ermöglicht, trotz verschärfter Emissionsgrenzwerte weiter betrieben zu werden. Ältere Festbrennstofföfen, die die aktuellen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht einhalten, dürfen aufgrund des Bestandsschutzes - mit bestimmten zeitlichen Grenzen - weitergenutzt werden. Für Immobilieneigentümer in Nürnberg und Franken, wo der Kachelofen als traditionelles Heizelement in Altbauten weit verbreitet ist, hat dieses Thema praktische Relevanz.
Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) legt Emissionsgrenzwerte für das Verfeuern fester Brennstoffe fest. Die wesentlichen Grenzwerte für Einzelraumfeuerungsanlagen (Kaminöfen, Kachelöfen, Grundöfen) sind:
Öfen, die diese Werte nicht einhalten und vor dem 21. März 2010 (Stufe 1) bzw. 31. Dezember 2014 (Stufe 2) errichtet wurden, unterliegen gestaffelten Bestandsschutzregelungen:
Wichtig: Die handwerklich individuell gefertigten Kachelgrundöfen sind dauerhaft vom Bestandsschutzproblem ausgenommen, da sie nicht als Seriengeräte typengeprüft sind.
Für ältere Kaminöfen und Heizöfen, deren Bestandsschutzfrist abgelaufen ist, gibt es folgende Optionen:
Der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger überwacht die Einhaltung der 1. BImSchV und kann die Stilllegung eines nicht konformen Ofens anordnen.
Trotz der regulatorischen Einschränkungen erfreuen sich Kachelöfen in fränkischen Altbauten und Bestandsimmobilien großer Beliebtheit:
In der Metropolregion Nürnberg sind Kachelöfen in Gründerzeitbauten, Jugendstilhäusern und fränkischen Einfamilienhäusern weit verbreitet. Wir empfehlen Eigentümern, die Konformität ihres Ofens mit der 1. BImSchV durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger prüfen zu lassen - insbesondere vor einem Verkauf, um keine negativen Überraschungen für Käufer zu provozieren. Ein nicht-konformer Ofen sollte im Exposé transparent kommuniziert oder vor der Vermarktung auf Normkonformität überprüft werden. Kunsthandwerklich gefertigte Kachelgrundöfen aus dem 19. oder frühen 20. Jahrhundert sollten als Ausstattungsmerkmal aktiv vermarktet werden - sie stehen bei unserer Kundschaft für Qualität und Wohnkomfort.
Ja, wenn die entsprechende Bestandsschutzfrist abgelaufen ist und der Ofen die Grenzwerte nicht einhält. Der zuständige Schornsteinfeger klärt Sie über Ihren konkreten Fall auf. Handwerklich individuell gefertigte Kachelgrundöfen sind von dieser Pflicht weitgehend ausgenommen.
Grundsätzlich ja, wenn der Kachelofen im Sondereigentum ist, ein eigener Schornstein oder Anschluss vorhanden ist und die Emissionsanforderungen der 1. BImSchV erfüllt werden. Die Genehmigung der WEG ist in der Regel erforderlich, wenn bautechnische Eingriffe am Gemeinschaftseigentum (z. B. Schornstein) notwendig sind. Im Mietverhältnis ist die Zustimmung des Vermieters nötig.
Der Einbau eines neuen, modernen Holzpelletsofens oder eines zertifizierten Scheitholzkamins kann unter bestimmten Voraussetzungen über das BAFA (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen, BEG EM) gefördert werden, wenn er Teil einer Gesamtsanierung mit individuell erstelltem Sanierungsfahrplan (iSFP) ist oder als alleiniger Wärmeerzeuger eingesetzt wird. Die reine Erneuerung eines Zusatzkamins ohne Zusammenhang mit der Zentralheizung ist in der Regel nicht förderfähig.
Die Emissionsmessung an einem bestehenden Kaminofen oder Kachelofen durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger kostet in Bayern in der Regel zwischen 50 und 150 Euro, abhängig von Aufwand und Reisekosten. Bei der Messung wird überprüft, ob der Ofen die aktuellen Grenzwerte der 1. BImSchV für Feinstaub (0,04 g/m³) und Kohlenmonoxid (4 g/m³) einhält. Das Ergebnis wird protokolliert und kann als Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Eigentümer, die einen Ofen verkaufen oder in einen Kaufvertrag einschließen möchten, sollten ein aktuelles Messprotokoll bereithalten, um Käufern Sicherheit zu geben.
Im Zuge der Energiewende und der gestiegenen Gaspreise erleben Holzfeuerstätten seit 2022 eine deutliche Nachfragerenaissance. Kachelofen-Handwerker in der Region Nürnberg-Fürth-Erlangen berichten von stark gestiegenen Wartelisten. Wichtig für Eigentümer: Wer einen neuen Kamin oder Kachelofen einbauen lassen möchte, sollte die aktuelle Normlage berücksichtigen - neue Öfen müssen die Anforderungen der 1. BImSchV von Beginn an erfüllen und dürfen nur mit zugelassenen Brennstoffen betrieben werden. Pellets, naturbelassenes Scheitholz und Holzbriketts aus naturbelassenem Holz sind grundsätzlich zulässig; behandelte Hölzer, Spanplatten und Restholz mit Bindemittelrückständen sind verboten. Ein Verstoß kann zu Bußgeldern und Anordnungen durch den Schornsteinfeger führen.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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