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Kaminkehrer (in Bayern: Kaminkehrermeister oder Bezirksschornsteinfeger) ist der staatlich beauftragte Fachmann für die Überprüfung, Reinigung und Abnahme von Feuerstätten, Schornsteinen und Abgasanlagen in Gebäuden. Er ist Pflichtdienstleister für alle Eigentümer, die Heizungsanlagen, Kamine, Kachelöfen oder andere raumluftabhängige Feuerstätten betreiben. In Bayern trägt er traditionell die Bezeichnung „Kaminkehrer” - bundesweit ist auch „Schornsteinfeger” gebräuchlich.
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) und die Kehr- und Überprüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer regeln verbindlich, wie oft Feuerstätten gereinigt und geprüft werden müssen. Die Häufigkeit hängt von der Feuerstättenart und dem Nutzungsgrad ab:
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister ist für die Pflichtaufgaben zuständig; für freie Dienstleistungen wie Reinigung und Abgasmessung können Eigentümer seit 2013 auch andere Schornsteinfegerbetriebe beauftragen.
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie mit Feuerstätte ist der aktuelle Kehrnachweis und das Feuerstättenbescheid-Protokoll des Kaminkehrers von Bedeutung. Fehlt eine fällige Feuerstättenschau oder liegen offene Mängel vor, kann dies den Abschluss des Kaufvertrags verzögern oder zu Nachverhandlungen führen. Als Käufer sollte man sich den letzten Schornsteinfegerbericht vorlegen lassen und prüfen, ob alle Feuerstätten ordnungsgemäß abgenommen wurden.
Ungeregelte Abgasanlagen sind ein ernstes Sicherheitsrisiko (Kohlenmonoxid-Vergiftung) und können zu Problemen mit der Gebäudeversicherung führen. Auch offene Mängelbeseitigungsauflagen des Kaminkehrers, die aus den Vorjahren stammen und nicht umgesetzt wurden, gehen nach dem Kauf auf den neuen Eigentümer über - ein Risiko, das due-diligence-mäßig vor dem Kaufabschluss eliminiert werden sollte.
Der Bezirksschornsteinfeger ist nicht nur Kontroll-, sondern auch Beratungsinstanz. Er prüft im Rahmen der Feuerstättenschau, ob eine Heizungsanlage noch den aktuellen Effizienz- und Emissionsstandards entspricht. Bei veralteten Anlagen, die die zulässigen Abgaswerte nach der 1. BImSchV nicht mehr einhalten, kann er Austauschfristen setzen.
Das betrifft insbesondere ältere Ölheizungen und Heizkessel, die im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ohnehin einer Modernisierungspflicht unterliegen können. Ab 2026 gilt das Einbauverbot für neue Öl- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden schrittweise; der Schornsteinfeger kann Ihnen konkret sagen, wann Ihre bestehende Anlage Handlungsbedarf auslöst.
Für Vermieter relevant: Die Kosten für Kehrungen, Abgasmessungen und Überprüfungen durch den Schornsteinfeger sind als Betriebskosten umlagefähig (Ziffer 12 der Betriebskostenverordnung). Voraussetzung ist, dass die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Die Kosten für Pflichtleistungen des Bezirksschornsteinfegermeisters sind damit keine versteckten Eigentümerkosten, sondern werden anteilig auf die Mieter übertragen. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung.
In Nürnberg und der Metropolregion Franken ist der jeweils zuständige Bezirksschornsteinfegermeister im Kehrbezirk eingetragen und gesetzlich verpflichtet, die Pflichtaufgaben zu übernehmen. Eigentümer finden ihren Bezirksschornsteinfeger über die Schornsteinfeger-Innung Bayern oder das zuständige Landratsamt.
Wir empfehlen: Vor Übergabe oder Übernahme einer Immobilie mit Kamin oder Ölheizung stets den aktuellen Feuerstättenbescheid anfordern und offene Mängel vor Vertragsabschluss klären. Bei älteren Nürnberger Altbauten mit Kachelöfen oder Einzelraumfeuerstätten ist zudem zu prüfen, ob diese Feuerstätten noch betrieben werden dürfen oder aus Sicherheitsgründen stillgelegt werden müssen.
Ja. Als Mieter sind Sie gesetzlich verpflichtet, dem Schornsteinfeger Zutritt zur Wohnung zu gewähren, sofern er einen Pflichttermin ankündigt. Die Kosten der Pflichtleistungen trägt in der Regel der Vermieter; sie können als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
Für Pflichtleistungen (Kehrung, Feuerstättenschau) gelten bundesweit geregelte Gebühren nach der Kehr- und Überprüfungsordnung. Die Höhe richtet sich nach Art und Anzahl der Feuerstätten sowie dem Umfang der Arbeiten. Freie Dienstleistungen (z. B. zusätzliche Reinigungen) werden frei verhandelt und können daher preislich verglichen werden.
Zuständig ist der Schornsteinfeger des jeweiligen Kehrbezirks, dem Ihre Immobilie zugeteilt ist. Die Kehrbezirkseinteilung für Nürnberg und Umgebung ist beim Landratsamt bzw. bei der zuständigen Handwerkskammer einsehbar. Alternativ hilft die bundesweite Schornsteinfeger-Suche unter schornsteinfeger.de.
Bei Pflichtleistungen kann der Bezirksschornsteinfeger nach wiederholtem vergeblichen Zutrittsversuch die zuständige Behörde einschalten. Im Extremfall kann eine Nutzungsuntersagung der Feuerstätte ausgesprochen werden. Versäumte Termine für Pflichtleistungen sollten daher schnellstmöglich nachgeholt werden.
Der Feuerstättenbescheid dokumentiert den geprüften Zustand aller Feuerstätten eines Gebäudes und enthält gegebenenfalls Mängelauflagen, die der Eigentümer innerhalb einer gesetzten Frist beheben muss. Beim Immobilienverkauf in der Metropolregion Nürnberg empfehlen wir, diesen Bescheid stets als Teil der Verkaufsunterlagen bereitzuhalten. Liegen noch offene Mängelauflagen vor, sollten diese vor dem Notartermin entweder behoben oder transparent mit einem entsprechenden Kaufpreisabschlag kommuniziert werden. Ein fehlender oder veralteter Feuerstättenbescheid kann in der Due-Diligence-Phase des Käufers zu Nachverhandlungen führen. Für Objekte mit mehreren Feuerstätten - wie es in Nürnberger Altbauten mit Kachelöfen in mehreren Zimmern vorkommt - ist ein aktueller Nachweis besonders wichtig, da der Aufwand für eine vollständige Neubewertung erheblich sein kann und die Nutzbarkeit der Feuerstätten den Wert der Immobilie direkt beeinflusst.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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