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Hinterliegergrundstück

Fachbegriff aus dem Bereich Grundstück & Erschließung

Hinterliegergrundstück - Ein Hinterliegergrundstück ist ein Grundstück, das nicht direkt an eine öffentliche Straße grenzt, sondern hinter einem vorgelagerten Grundstück (Vorderlieger) liegt. Der Zugang zur öffentlichen Straße erfolgt über einen Zufahrtsweg, ein Durchgangsrecht oder ein Notwegerecht über das Vorderliegergrundstück. Hinterliegergrundstücke sind baurechtlich und bewertungstechnisch besonders zu behandeln.

Erschließung und Bebaubarkeit

Ein Hinterliegergrundstück ist nur bebaubar, wenn die Erschließung gesichert ist - das heißt, es muss ein rechtlich abgesicherter Zugang zur öffentlichen Straße und zu den Versorgungsleitungen bestehen. Dies geschieht in der Regel über eine im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) oder ein Notwegerecht nach § 917 BGB. Die Zufahrtsbreite muss ausreichend sein - für Wohnbebauung verlangen die Bauordnungen in der Regel mindestens 3,00-3,50 m, um Rettungsfahrzeugen Zugang zu ermöglichen.

Neben dem Zugangsweg muss auch die Erschließung mit Versorgungsleitungen (Trinkwasser, Abwasser, Strom, ggf. Gas) sichergestellt sein. Wenn die Leitungen nicht im Zufahrtsweg verlegt sind, entstehen erhebliche Erschließungskosten, die vor dem Kauf kalkuliert werden müssen. Bei ungeklärter Leitungsführung empfehlen wir, vor dem Kauf eine Auskunft beim zuständigen Leitungsträger (Stadtwerke, Netzbetreiber) einzuholen.

Auswirkungen auf den Grundstückswert

Hinterliegergrundstücke erzielen am Markt regelmäßig 15-30 % niedrigere Bodenpreise als vergleichbare Vorderliegergrundstücke. Die Gründe: eingeschränkte Erreichbarkeit, Abhängigkeit vom Wegerecht, geringere Privatsphäre durch den gemeinsam genutzten Zugangsweg und häufig schwierigere Bebauung (Abstandsflächen, Belichtung). Gleichzeitig bieten Hinterliegergrundstücke Vorteile: weniger Straßenlärm, oft großzügigere Grundstücksflächen und eine ruhige Wohnlage.

Bei der Wertermittlung setzen Gutachter den niedrigeren Bodenrichtwert an und berücksichtigen individuelle Zu- und Abschläge für die Qualität des Wegerechts, die Zufahrtsbreite und die Lage der Versorgungsleitungen. Wer ein Hinterliegergrundstück verkaufen möchte, sollte alle Unterlagen zu Wegerecht und Erschließung vollständig zusammenstellen - das erleichtert die Bewertung und gibt Käufern die nötige Sicherheit.

Praxis-Tipp für Käufer in Nürnberg

Wir empfehlen Kaufinteressenten für Hinterliegergrundstücke in der Metropolregion Nürnberg, drei Punkte vor dem Kauf zu klären: Erstens - ist ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen, und ist es ausreichend breit für Fahrzeuge und Rettungsdienst? Zweitens - liegen Versorgungsleitungen (Wasser, Abwasser, Strom) im Zugangsweg, oder müssen sie erst verlegt werden? Drittens - bestätigt eine Bauvoranfrage, dass das Grundstück bebaubar ist?

Besonders in gewachsenen Stadtteilen wie Thon, Buchenbühl oder Eibach finden sich viele Hinterliegergrundstücke, die bei sorgfältiger Prüfung attraktive und ruhige Baugrundstücke sein können. In Erlangen und Fürth gibt es ähnliche Konstellationen in älteren Wohngebieten. Wir prüfen für unsere Kunden die Grundbuchsituation und koordinieren bei Bedarf eine Bauvoranfrage beim Stadtplanungsamt Nürnberg.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich ein Hinterliegergrundstück ohne Wegerecht kaufen?

Technisch ja, aber ohne gesichertes Wegerecht ist das Grundstück nicht bebaubar und kaum nutzbar. Ohne Grunddienstbarkeit bleibt nur das gesetzliche Notwegerecht (§ 917 BGB), das aber gerichtlich durchgesetzt werden muss und eine Entschädigung an den Vorderlieger erfordert. Wir raten dringend, das Wegerecht vor dem Kauf abzusichern.

Muss der Vorderlieger den Zugangsweg pflegen?

Die Unterhaltungspflicht richtet sich nach der Vereinbarung im Grunddienstbarkeitsvertrag. Häufig ist vereinbart, dass der Hinterlieger die Kosten trägt oder beide Parteien sich die Kosten teilen. Fehlt eine Regelung, muss der Begünstigte (Hinterlieger) den Weg auf eigene Kosten in ordnungsgemäßem Zustand halten (§ 1020 BGB).

Ist die Grundsteuer für ein Hinterliegergrundstück niedriger?

Die Grundsteuer richtet sich nach dem Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz der Gemeinde - die Lage als Hinterlieger fließt nur indirekt ein, nämlich über den niedrigeren Bodenrichtwert oder eine geringere Bodenwertzahl. In der Praxis zahlen Hinterlieger oft weniger Grundsteuer als Vorderlieger gleicher Größe, aber der Unterschied ist moderat.

Kann ich das Wegerecht nachträglich im Grundbuch eintragen lassen?

Ja, wenn sich Vorder- und Hinterlieger einigen. Die Grunddienstbarkeit wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Die Kosten für Notar und Grundbuchamt richten sich nach dem Wert des Wegerechts. Wir empfehlen, die genauen Bedingungen - Breite, Lastentragung, Regelungen für Leitungsrechte - vollständig und präzise formulieren zu lassen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Notwegerecht als Ausweg - und seine Grenzen

Besteht keine freiwillig eingeräumte Grunddienstbarkeit, greift § 917 BGB: Der Eigentümer eines Grundstücks, dem die notwendige Verbindung zur öffentlichen Straße fehlt, kann von den Nachbarn die Duldung einer Notwegsführung verlangen - muss dafür aber eine angemessene Entschädigung zahlen. Das Notwegerecht entsteht nicht automatisch, sondern muss im Streitfall gerichtlich durchgesetzt werden. Es bietet keine Planungssicherheit und kann von Banken bei der Beleihung problematisch bewertet werden. Wer ein Hinterliegergrundstück kauft und finanzieren möchte, sollte sicherstellen, dass das Wegerecht im Grundbuch dinglich gesichert und nicht nur auf das Notwegerecht gestützt ist.

Bebauungsplan und Abstandsflächen

Auch wenn das Wegerecht gesichert ist, muss die Bebaubarkeit des Hinterliegergrundstücks gesondert geprüft werden. Bebauungspläne können für Hinterliegergrundstücke besondere Festsetzungen treffen oder die Bebauung ausschließen. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) schreibt für Abstandsflächen vor, dass diese vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen müssen - bei beengten Verhältnissen auf Hinterliegergrundstücken kann das die bebaubare Fläche erheblich einschränken. Eine Bauvoranfrage beim Stadtplanungsamt ist daher unbedingt zu empfehlen, bevor eine Kaufentscheidung getroffen wird.

Finanzierung und Bankbewertung

Banken bewerten Hinterliegergrundstücke bei der Kreditvergabe konservativer als Vorderlieger. Entscheidend ist, ob das Wegerecht grundbuchlich gesichert ist und eine ausreichende Zufahrtsbreite besteht. Ein nur auf das Notwegerecht gestützter Zugang führt in der Regel zu einer niedrigeren Beleihungsgrenze oder zu Ablehnung. Wer ein Hinterliegergrundstück finanzieren möchte, sollte Banken frühzeitig über die Grundstückssituation informieren und alle Unterlagen - Grundbuchauszug, Lageplan, Eintragungsbewilligung der Grunddienstbarkeit - bereithalten. Ein unabhängiger Finanzierungsvermittler kann helfen, das passende Institut zu finden.

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