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Termingeschäft (Finanzierung)

Fachbegriff aus dem Bereich Steuern & Finanzen

Termingeschäft (Finanzierung) - Ein Termingeschäft in der Immobilienfinanzierung ist ein Vertrag, bei dem die Konditionen (insbesondere der Zinssatz) heute vereinbart werden, die Darlehensauszahlung aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Das bekannteste Termingeschäft im Immobilienbereich ist das Forward-Darlehen, bei dem aktuelle Zinsen für eine Anschlussfinanzierung in der Zukunft gesichert werden. Termingeschäfte dienen der Absicherung gegen steigende Zinsen und verschaffen Kreditnehmern Planungssicherheit in einem volatilen Zinsumfeld.

Forward-Darlehen als häufigstes Termingeschäft

Das Forward-Darlehen sichert heutige Zinskonditionen für eine Anschlussfinanzierung, die in bis zu 60 Monaten beginnt. Es ist das bei privaten Immobilieneigentümern am häufigsten eingesetzte Termingeschäft. Für jeden Monat Vorlaufzeit (Forward-Periode) berechnet die Bank einen Zinsaufschlag von ca. 0,01-0,03 Prozentpunkten. Bei einem aktuellen Zinssatz von 3,5 % und 24 Monaten Vorlaufzeit liegt der Forward-Zins somit bei ca. 3,74-4,22 % - abhängig von der Bank und den aktuellen Kapitalmarktkonditionen.

Der Vorteil ist klar: Zinssicherheit für die Anschlussfinanzierung, unabhängig davon, wohin sich die Leitzinsen in der Zwischenzeit entwickeln. Der Nachteil: Wenn die Zinsen entgegen den Erwartungen fallen, ist der Kreditnehmer an den höheren Forward-Zins gebunden. Ein Ausstieg ist nur gegen Zahlung einer erheblichen Nichtabnahmeentschädigung möglich. Das Forward-Darlehen ist damit eine Wette auf steigende Zinsen - wer falsch liegt, zahlt drauf.

Tipp: Vergleichen Sie Forward-Aufschläge verschiedener Anbieter aktiv. Unterschiede von 0,2-0,4 Prozentpunkten sind bei Restschulden von 200.000-300.000 Euro über 10 Jahre Zinsbindung finanziell bedeutsam. Unabhängige Finanzierungsvermittler wie Interhyp oder Dr. Klein können hier den gesamten Markt transparent abbilden.

Weitere Termingeschäfte in der Immobilienfinanzierung

Neben dem Forward-Darlehen gibt es weitere Termingeschäfte, die im Immobilienbereich eingesetzt werden - insbesondere bei gewerblichen Finanzierungen:

Zins-Swap: Der Kreditnehmer tauscht einen variablen Zins gegen einen festen Zins (oder umgekehrt). Bei großen Gewerbeimmobilienfinanzierungen üblich, da die Banken gewerbliche Darlehen häufig variabel vergeben. Private Immobilienkäufer nutzen Swaps selten, da fixe Zinsbindungen das gleiche Ziel effizienter erreichen.

Zins-Cap: Der Kreditnehmer kauft eine Zinsobergrenze für ein variabel verzinstes Darlehen. Steigt der Marktzins über den vereinbarten Cap-Level, zahlt der Verkäufer des Caps die Differenz. Die Kosten bestehen aus einer einmaligen Prämie von ca. 0,5-2 % des Darlehensbetrags, abhängig von Cap-Level, Laufzeit und aktueller Zinsvolatilität. Ein Cap bietet mehr Flexibilität als ein Forward-Darlehen, ist jedoch durch die Prämie sofort mit Kosten verbunden.

Bereitstellungszinsen: Technisch kein Termingeschäft im klassischen Sinne, aber wirtschaftlich verwandt: Bei Baufinanzierungen beginnt die Bank nach einer bereitstellungszinsfreien Zeit (meist 6-12 Monate nach Darlehenszusage) mit der Berechnung von Zinsen auf noch nicht abgerufene Darlehensbeträge. Diese Bereitstellungszinsen betragen 0,15-0,25 % pro Monat auf die nicht abgerufene Summe und können bei längerer Bauzeit erhebliche Zusatzkosten verursachen. Wir empfehlen, bei der Bauplanung realistische Abrufpläne zu erstellen und die bereitstellungszinsfreie Zeit beim Bankvergleich als Kriterium einzubeziehen.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg

Wir empfehlen Eigentümern in der Metropolregion Nürnberg, deren Zinsbindung in den nächsten 12-36 Monaten ausläuft, ein Forward-Darlehen als Absicherungsinstrument aktiv zu prüfen. Besonders bei hohen Restschulden über 200.000 Euro macht schon ein halber Prozentpunkt Zinsunterschied über 10 Jahre einen Unterschied von 10.000-15.000 Euro - das ist in vielen Fällen mehr als die durch den Forward-Aufschlag entstehenden Mehrkosten, wenn das Zinsniveau weiter steigt.

Vergleichen Sie mindestens drei Angebote verschiedener Banken und Finanzierungsvermittler - Forward-Aufschläge variieren zwischen Anbietern erheblich, und günstigere Konditionen lassen sich bei entsprechendem Verhandlungsgeschick erzielen. Beachten Sie: Ein Forward-Darlehen ist eine Prognoseentscheidung auf Basis der aktuellen Markterwartungen. Sprechen Sie uns an - wir vernetzen Sie mit erfahrenen unabhängigen Finanzierungsberatern in der Region, die Ihre konkrete Situation und Restschuld analysieren und eine Empfehlung ohne Eigeninteresse an einem bestimmten Produkt geben.

Häufig gestellte Fragen

Wann lohnt sich ein Forward-Darlehen?

Ein Forward-Darlehen lohnt sich, wenn Sie erwarten, dass die Zinsen steigen werden, und sich den aktuellen Zins (plus Forward-Aufschlag) für die künftige Anschlussfinanzierung sichern möchten. Als Faustregel: Das Forward-Darlehen ist vorteilhaft, wenn der zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung tatsächlich geltende Marktzins den Forward-Zins (inkl. Aufschlag) übersteigt. Je höher die Restschuld und je länger die gewählte neue Zinsbindung, desto stärker wirkt sich die Differenz aus. Wer hingegen sinkende oder stabile Zinsen erwartet, fährt mit dem normalen Prolongationsangebot der Bank oder einem Wechsel zu einer anderen Bank günstiger.

Was kostet ein Forward-Darlehen?

Die Kosten bestehen aus dem Forward-Aufschlag auf den aktuellen Zinssatz - typischerweise 0,01-0,03 Prozentpunkte pro Monat Vorlaufzeit. Bei 24 Monaten Vorlaufzeit sind das 0,24-0,72 Prozentpunkte zusätzlich zum aktuellen Zinssatz. Bei einer Restschuld von 250.000 Euro und 10 Jahren Zinsbindung bedeutet ein Aufschlag von 0,5 Prozentpunkten Mehrkosten von ca. 12.500 Euro - die Sie nur dann „verdienen”, wenn die Marktzinsen bis zum Start der Anschlussfinanzierung stärker steigen als der Forward-Aufschlag. Daneben entstehen keine weiteren Abschlussgebühren, sofern das Forward-Darlehen bei der gleichen Bank abgeschlossen wird. Bei einem Bankwechsel kommen ggf. Grundschuldänderungskosten hinzu.

Kann ich aus einem Forward-Darlehen wieder aussteigen?

Ein einmal abgeschlossenes Forward-Darlehen ist ein bindender Vertrag. Ein Ausstieg ist nur gegen Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung möglich - vergleichbar mit einer Vorfälligkeitsentschädigung. Die Kosten können erheblich sein, insbesondere wenn die Marktzinsen seit Vertragsabschluss gesunken sind, da die Bank den Zinsvorteil aus dem Forward-Kontrakt abgegolten sehen möchte. Einige Banken bieten Forward-Darlehen mit einer optionalen Ausstiegsklausel an, die einen vorzeitigen Rücktritt ohne oder mit stark reduzierter Entschädigung erlaubt - diese Zusatzfunktion erhöht den Zinssatz jedoch um weitere 0,1-0,2 Prozentpunkte und sollte nur gewählt werden, wenn die Unsicherheit über die Zinsentwicklung besonders hoch ist.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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