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Sachwertverfahren

Fachbegriff aus dem Bereich Immobilienbewertung

Sachwertverfahren - Das Sachwertverfahren ist ein normiertes Wertermittlungsverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), das den Verkehrswert einer Immobilie auf Basis der Herstellungskosten des Gebäudes und des Bodenwerts ermittelt.

Was bedeutet Sachwertverfahren genau?

Das Sachwertverfahren gehört neben dem Vergleichswertverfahren und dem Ertragswertverfahren zu den drei in der ImmoWertV geregelten Standardverfahren der Immobilienbewertung. Es kommt bevorzugt dann zum Einsatz, wenn eine Immobilie überwiegend eigengenutzt wird und weder ausreichend Vergleichspreise vorliegen noch Mieteinnahmen als Bewertungsgrundlage dienen können. Typische Anwendungsfälle sind Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und besondere Objekte wie Gewerbebauten mit spezieller Nutzung.

Der Grundgedanke des Sachwertverfahrens lautet: Was würde es kosten, das Gebäude in seinem heutigen Zustand neu zu errichten, und wie viel hat es durch Alter und Abnutzung an Wert verloren? Dieser substanzorientierte Ansatz unterscheidet sich grundlegend vom Ertragswertverfahren, das auf zukünftige Einnahmen abstellt, und vom Vergleichswertverfahren, das sich an realisierten Marktpreisen orientiert.

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird der Bodenwert ermittelt, in der Regel auf Basis der Bodenrichtwerte des zuständigen Gutachterausschusses. Anschließend werden die Herstellungskosten des Gebäudes berechnet. Dazu werden die Normalherstellungskosten (NHK) herangezogen - tabellarische Richtwerte, die Baukosten pro Quadratmeter Bruttogrundfläche je nach Gebäudeart, Ausstattungsstandard und Baujahr angeben. Von diesen Herstellungskosten wird die Alterswertminderung abgezogen, die den wertmindernden Verschleiß über die bisherige Nutzungsdauer abbildet. Die Summe aus Bodenwert und Gebäudesachwert ergibt den vorläufigen Sachwert.

Da der rein rechnerische Sachwert häufig vom tatsächlichen Marktgeschehen abweicht, wird abschließend ein Marktanpassungsfaktor (auch Sachwertfaktor genannt) angewendet. Diesen Faktor leitet der Gutachterausschuss aus dem Verhältnis tatsächlich gezahlter Kaufpreise zum jeweiligen Sachwert ab. So wird das rechnerische Ergebnis an die reale Marktsituation angepasst.

Berechnung im Detail

Die Formel des Sachwertverfahrens lässt sich vereinfacht wie folgt darstellen:

Sachwert = (Herstellungskosten - Alterswertminderung + Bodenwert) × Marktanpassungsfaktor

Die Normalherstellungskosten richten sich nach der ImmoWertV und berücksichtigen Gebäudetyp, Ausstattung (einfach, mittel, gehoben) und Baupreisindex. Für ein durchschnittlich ausgestattetes Einfamilienhaus liegen sie aktuell bei rund 800 bis 1.200 Euro pro Quadratmeter Bruttogrundfläche.

Die Alterswertminderung wird linear berechnet: Bisherige Nutzungsdauer geteilt durch Gesamtnutzungsdauer, multipliziert mit den Herstellungskosten. Modernisierungen können die Restnutzungsdauer verlängern und so die Wertminderung reduzieren. Die Gesamtnutzungsdauer beträgt je nach Bauweise typischerweise 60 bis 80 Jahre für Wohngebäude.

Der Marktanpassungsfaktor variiert regional erheblich. In gefragten Lagen liegt er über 1,0 (der Markt zahlt mehr als die reine Substanz), in weniger nachgefragten Gebieten unter 1,0. In strukturschwachen ländlichen Regionen Frankens kann der Faktor auch deutlich unter 1,0 liegen - ein Einfamilienhaus ist dort weniger wert als seine Bausubstanz rechnerisch nahelegt.

Bedeutung der Restnutzungsdauer im Sachwertverfahren

Ein zentrales Element des Sachwertverfahrens ist die Restnutzungsdauer (RND). Sie bestimmt, wie hoch die Alterswertminderung ausfällt: Je kürzer die RND, desto höher der Abschlag vom Herstellungswert. Die RND kann durch nachgewiesene Modernisierungsmaßnahmen verlängert werden - dies ist die sogenannte modifizierte Restnutzungsdauer, die auf Basis der Punktraster-Methode der Sachwertrichtlinie ermittelt wird.

Für Eigentümer bedeutet das: Jede dokumentierte Modernisierung (neue Heizung, neue Fenster, neue Dachhaut) verlängert die modifizierte RND und erhöht damit den errechneten Sachwert. Wir empfehlen Eigentümern deshalb, Modernisierungsnachweise (Rechnungen, Fotos) sorgfältig aufzubewahren, um beim Verkauf eine möglichst hohe RND nachweisen zu können.

Sachwertverfahren und Grundsteuer

Mit der Grundsteuerreform 2022 (Grundsteuergesetz) spielt der Sachwert auch bei der Berechnung der Grundsteuer für Nichtwohngrundstücke eine Rolle. Das Sachwertmodell des Bundesgesetzgebers für Nichtwohnimmobilien ähnelt dem ImmoWertV-Sachwertverfahren: Es berechnet den Gebäudesachwert aus Herstellungskosten und Alterswertminderung und addiert den Bodenwert. Die resultierenden Grundsteuermesszahlen wirken sich direkt auf die jährliche Grundsteuerlast aus.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In der Metropolregion Nürnberg ist das Sachwertverfahren besonders relevant, da der Bestand stark von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt ist. Für diese Objekttypen liegen oft nicht genügend Vergleichskaufpreise vor, sodass das Vergleichswertverfahren an seine Grenzen stößt.

Der Gutachterausschuss der Stadt Nürnberg veröffentlicht regelmäßig aktuelle Sachwertfaktoren, differenziert nach Lage und Gebäudeart. In den gefragten Nürnberger Stadtteilen wie Erlenstegen oder am Schmausenbuck liegen die Marktanpassungsfaktoren teils deutlich über 1,0, was zeigt, dass der Markt hier über den reinen Substanzwert hinaus zahlt. Im fränkischen Umland dagegen - etwa in ländlicheren Teilen des Nürnberger Lands oder der Hersbrucker Alb - können die Faktoren unter 1,0 liegen. Unser Netzwerk berücksichtigt bei der Bewertung stets die aktuellen regionalen Marktdaten und kann Eigentümern eine realistische Einschätzung geben, wie sich Sachwert und tatsächlich erzielbarer Preis in ihrer Lage zueinander verhalten.

Häufig gestellte Fragen

Wann wird das Sachwertverfahren angewendet?

Das Sachwertverfahren wird primär bei eigengenutzten Wohnimmobilien eingesetzt, insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn weder ausreichend Vergleichspreise für das Vergleichswertverfahren noch nachhaltige Mieteinnahmen für das Ertragswertverfahren vorliegen. Auch bei Sonderimmobilien wie Industriebauten oder öffentlichen Gebäuden ist das Sachwertverfahren häufig das Mittel der Wahl.

Was ist der Marktanpassungsfaktor und warum ist er so wichtig?

Der Marktanpassungsfaktor korrigiert den rechnerisch ermittelten Sachwert an die tatsächliche Marktsituation. Ohne diesen Faktor würde das Sachwertverfahren lediglich die Bausubstanz bewerten, nicht aber Lage, Nachfrage und Marktdynamik. In begehrten Lagen der Metropolregion Nürnberg liegt der Faktor häufig bei 1,1 bis 1,4, sodass der marktangepasste Wert deutlich über dem reinen Substanzwert liegt.

Wie unterscheidet sich das Sachwertverfahren vom Ertragswertverfahren?

Beide Verfahren verfolgen grundlegend verschiedene Ansätze. Das Sachwertverfahren bewertet die Substanz: Was kostet die Herstellung des Gebäudes abzüglich Alterung? Das Ertragswertverfahren bewertet die Rendite: Welchen Barwert haben die zukünftigen Mieteinnahmen? Für eigengenutzte Immobilien ohne Mieteinnahmen ist das Sachwertverfahren das geeignete Verfahren, für vermietete Objekte das Ertragswertverfahren.

Kann ich den Sachwert selbst berechnen?

Eine grobe Schätzung ist mit öffentlich verfügbaren Daten möglich: Bodenrichtwert vom BORIS-Portal (Bodenrichtwertinformationssystem Bayern), Normalherstellungskosten aus der ImmoWertV, Baujahr und Wohnfläche des Gebäudes. Eine verlässliche Bewertung, die auch den korrekten Marktanpassungsfaktor einbezieht und bei Behörden oder Finanzierungsverhandlungen Bestand hat, erfordert jedoch einen qualifizierten Sachverständigen. Wir beraten Sie gerne bei der Einschätzung Ihrer Immobilie.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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