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Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Immobilienbewertung
Stichtag (Bewertung) - Der Bewertungsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung des Verkehrswerts oder Beleihungswerts einer Immobilie bezieht. Alle wertbestimmenden Faktoren - Marktverhältnisse, Gebäudezustand, Mieteinnahmen, Bodenrichtwerte - werden so berücksichtigt, wie sie am Stichtag bestanden. Der Stichtag ist entscheidend, weil Immobilienwerte im Zeitverlauf schwanken und das Ergebnis einer Bewertung erheblich davon abhängt, zu welchem Zeitpunkt sie durchgeführt wird.
Der Bewertungsstichtag wird je nach Anlass unterschiedlich bestimmt: Bei Erbfällen ist es der Todestag des Erblassers (§ 11 BewG). Bei Scheidungen der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (für den Zugewinnausgleich). Bei Zwangsversteigerungen der Tag der gerichtlichen Wertfestsetzung. Bei Kaufpreisverhandlungen üblicherweise das aktuelle Datum der Gutachtenerstellung. Bei steuerlichen Bewertungen der Bewertungsstichtag nach § 138 BewG.
Der Gutachter muss im Verkehrswertgutachten den Stichtag ausdrücklich nennen und alle Berechnungen auf diesen Zeitpunkt abstellen. Bodenrichtwerte, Vergleichspreise aus Kaufpreissammlungen und Marktberichte müssen dem Stichtag entsprechen - spätere Marktveränderungen sind irrelevant, auch wenn sie dem Gutachter bei Erstellung des Berichts bereits bekannt sind.
Das Stichtagsprinzip bedeutet: Nur die am Stichtag bekannten oder erkennbaren Umstände fließen in die Bewertung ein. Wird z. B. nach dem Stichtag ein Bebauungsplan aufgestellt, der den Bodenwert erhöht, bleibt dies unberücksichtigt. Umgekehrt wird ein am Stichtag bestehender Mietvertrag mit aktueller Miete zugrunde gelegt - auch wenn der Vertrag kurz danach ausläuft.
Dieses Prinzip schützt vor rückschauender Verzerrung (sog. Rückschaufehler). In der Praxis führt das Stichtagsprinzip dazu, dass ein und dieselbe Immobilie je nach Stichtag unterschiedliche Verkehrswerte aufweist - manchmal um 20 bis 30 Prozent auseinander, wenn der Stichtag in eine Phase hoher oder niedriger Marktpreise fällt. Das macht den Stichtag zu einem strategisch relevanten Faktor in Erbschafts- und Scheidungsverfahren.
Ein weiteres Beispiel aus der Praxis: Ein Gutachten wird im Nachgang zu einem Erbfall benötigt. Zwischen dem Stichtag (Todestag) und dem Zeitpunkt der Gutachtenerstellung können Monate oder sogar Jahre liegen. Der Gutachter muss dennoch die Marktlage am Stichtag rekonstruieren - mit Bodenrichtwerten, Kaufpreissammlungen und Marktberichten aus diesem Zeitraum.
Die Herausforderung bei rückwirkenden Bewertungen liegt darin, dass nicht alle Daten für einen vergangenen Stichtag in gleicher Qualität verfügbar sind. Bodenrichtwerte werden in der Regel alle zwei Jahre festgesetzt und sind damit auch für Zwischenzeiträume verfügbar; Kaufpreissammlungen decken dagegen in der Regel konkrete Transaktionsjahre ab. Ein erfahrener Sachverständiger kann dennoch eine methodisch belastbare Stichtagsbewertung erstellen, indem er zeitnah beurkundete Vergleichspreise heranzieht und Marktindizes zur Anpassung nutzt.
Das Bewertungsgesetz (BewG) regelt für steuerliche Zwecke eigenständig, welcher Stichtag maßgeblich ist. Bei der Grundsteuer richtet sich die Bewertung nach dem Hauptfeststellungsstichtag; bei Erbschaft und Schenkung nach dem Zeitpunkt des Vermögensübergangs. Die neuen Grundsteuerwerte, die in Bayern ab 2025 gelten, basieren auf der Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 - spätere Veränderungen des Marktes wirken sich erst bei der nächsten Hauptfeststellung aus. Das kann dazu führen, dass die steuerlich relevanten Werte erheblich von aktuellen Marktpreisen abweichen, was bei Kaufpreisentscheidungen berücksichtigt werden sollte.
Wir empfehlen Eigentümern in der Metropolregion Nürnberg, die eine Bewertung für Erbschaft, Scheidung oder Steuer benötigen, den Stichtag sorgfältig zu beachten. Bei Erbfällen ist der Stichtag gesetzlich festgelegt (Todestag), bei Scheidung und Zugewinnausgleich gibt es dagegen Gestaltungsspielraum. Liegt der Stichtag in einer Phase hoher Immobilienpreise, fällt die Bewertung entsprechend höher aus - und umgekehrt.
Wenn Sie den Zeitpunkt des Scheidungsantrags beeinflussen können, hat dies direkte Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich. In Nürnberg erreichten die Immobilienpreise Anfang 2022 ihren Höchststand und sind seitdem in bestimmten Segmenten leicht korrigiert. Wer in dieser Zeit einen Scheidungsantrag stellt oder eine Erbschaft abwickelt, sollte die Marktlage am jeweiligen Stichtag genau kennen. Lassen Sie sich dazu frühzeitig von einem Fachanwalt für Familienrecht und einem öffentlich bestellten Sachverständigen beraten.
Das hängt vom Anlass ab. Bei gesetzlich festgelegten Stichtagen (Erbschaft: Todestag, Steuer: Bewertungsstichtag nach BewG) gibt es keinen Spielraum. Bei freiwilligen Bewertungen für Verkauf, Finanzierung oder Portfolioanalyse kann der Auftraggeber den Stichtag frei wählen - üblich ist das aktuelle Datum. Bei Scheidungen ist der Stichtag für den Zugewinnausgleich der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags, der durch das Timing des Antrags beeinflusst werden kann. Diese Gestaltungsmöglichkeit sollte immer im Gespräch mit einem Rechtsanwalt geprüft werden.
Es gibt keine gesetzliche Verfallsfrist, aber in der Praxis gilt: Ein Gutachten ist so lange aussagekräftig, wie sich die Marktverhältnisse nicht wesentlich verändert haben. Als Faustregel akzeptieren Banken Gutachten, die nicht älter als 6-12 Monate sind. Gerichte verlangen bei strittigen Verfahren häufig ein aktuelles Gutachten. Bei starken Marktbewegungen (Zinsanstieg, Preiskorrekturen wie 2022/23 in der Region Nürnberg) kann ein Gutachten schon nach wenigen Monaten veraltet sein.
Bei gerichtlichen Verfahren (z. B. Zugewinnausgleich, Erbauseinandersetzung) ist grundsätzlich der Stichtagswert maßgeblich - auch wenn sich die Marktpreise danach erheblich verändert haben. In Ausnahmefällen kann das Gericht eine Aktualisierung anordnen, wenn die Bewertung offensichtlich nicht mehr den aktuellen Verhältnissen entspricht und ein erheblicher Zeitraum zwischen Stichtag und Urteil liegt. Diese Entscheidung liegt im Ermessen des Gerichts.
Der Sachverständige greift auf Kaufpreissammlungen des Gutachterausschusses für den relevanten Zeitraum, auf Bodenrichtwerte zum oder nahe am Stichtag sowie auf Marktberichte und Mietspiegeldaten zurück, die dem Stichtag entsprechen. Sind keine direkt passenden Daten verfügbar, werden zeitlich benachbarte Vergleichstransaktionen herangezogen und mithilfe von Immobilienpreisindizes (z. B. des Statistischen Bundesamts oder regionaler Gutachterausschüsse) auf den Stichtag hochgerechnet oder abgezinst. Die verwendete Methodik muss im Gutachten transparent nachvollzogen werden.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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