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Punktfundament ist eine Fundamentform, bei der einzelne, voneinander unabhängige Gründungskörper (Fundamente) konzentriert unterhalb von Stützen, Pfeilern oder Einzellasten im Baugrund eingebracht werden. Im Gegensatz zu Streifenfundamenten (linienförmig unter Wänden) oder Fundamentplatten (flächig) nimmt das Punktfundament die Last gebündelt an einem definierten Punkt auf und leitet sie in den tragfähigen Untergrund ab. Es ist eine wirtschaftliche Lösung, wenn nur einzelne Lasten zu gründen sind und der Baugrund eine ausreichende Tragfähigkeit aufweist.
Punktfundamente werden vor allem dort eingesetzt, wo Skelettbauten aus Stahl oder Stahlbeton mit Einzelstützen errichtet werden - typisch für Industriehallen, Bürogebäude, Carports und Terrassenüberdachungen. Im Wohnbau kommen sie häufig bei Terrassenpfeilern, freistehenden Holzstützen und Gartenhäusern zum Einsatz. Je nach Baugröße und Bodenklasse werden Punktfundamente als bewehrte Stahlbetonblöcke oder als einfache Betonkörper ohne Bewehrung (Stampfbeton, für geringe Lasten) ausgeführt. Die Abmessungen richten sich nach der aufzunehmenden Last und den Bodenkennwerten aus dem Baugrundgutachten.
Für besonders schwere Einzellasten oder ungünstige Bodenverhältnisse werden Punktfundamente als Köcherfundamente (mit einbetoniertem Köcher für die Stützendurchführung) oder als Pfahlkopfplatten über Bohrpfählen ausgeführt. Diese Sonderformen finden sich häufig im Industrie- und Gewerbebau, seltener im privaten Wohnbau. Für temporäre oder leichte Anwendungen - etwa Gartenpavillons oder Geräteschuppen - gibt es vorgefertigte Schraubfundamente aus Stahl, die ohne Aushub und Beton in den Boden eingedreht werden und ebenfalls dem Prinzip des Punktfundaments folgen.
Die Bemessung eines Punktfundaments erfolgt nach den Eurocodes (DIN EN 1997 - Geotechnik, DIN EN 1992 - Betonbau). Entscheidend sind die zulässige Bodenpressung (kN/m²), die aus dem Baugrundgutachten abgeleitet wird, und die Lasteinleitung aus dem Tragwerk. Bei weichen oder setzungsempfindlichen Böden - etwa torfigen oder auffüllungsreichen Schichten - reichen Punktfundamente nicht aus; dann kommen Pfahlgründungen oder Fundamentplatten zum Einsatz. In frostgefährdeten Lagen muss das Fundament mindestens bis zur frostfreien Tiefe (in Bayern 80 cm, in der Praxis oft 100 cm) reichen.
Beim Entwurf mehrerer Punktfundamente für ein Tragwerk - etwa die vier Eckstützen einer Terrassenüberdachung - muss der Statiker nicht nur jedes einzelne Fundament bemessen, sondern auch die Setzungsdifferenzen zwischen den Fundamenten prüfen. Setzen sich benachbarte Fundamente unterschiedlich stark, entstehen Zwangskräfte im Tragwerk, die zu Rissen oder Verformungen führen können. Eine einheitliche Bemessung aller Punktfundamente eines Bauwerks auf vergleichbare Bodenpressungen minimiert dieses Risiko.
Bei der Sanierung von Altbauten stößt man häufig auf unzureichend dimensionierte oder verwitterte Punktfundamente unter alten Holzstützen, Schornsteinen oder Anbauten. Rissbildungen in angrenzenden Bauteilen können auf Setzungen eines solchen Fundaments hinweisen. Vor einer Sanierung empfiehlt sich eine geotechnische Untersuchung, um die Tragfähigkeit des vorhandenen Fundaments zu beurteilen. Bei Bedarf kann das Fundament unterfangen (Unterfahrung) oder durch neue Pfahlgründungen ergänzt werden.
Typische Schadensbilder bei unzureichenden Punktfundamenten sind Setzungsrisse an Wänden, die vom Fundament aus strahlenförmig verlaufen, schief stehende Stützen oder abgesenkte Balkonkonstruktionen. Diese Schäden lassen sich in frühen Stadien mit verhältnismäßig geringem Aufwand beheben, werden sie dagegen lange ignoriert, können die Setzungen progressiv zunehmen und eine vollständige Neugründung erforderlich machen.
Ein besonderes Problem bei historischen Punktfundamenten aus Naturstein oder Ziegelmauerwerk ist die mangelnde Zugfestigkeit: Diese Materialien nehmen Druckkräfte gut auf, versagen aber bei Querkräften und Zugkräften - etwa wenn Wind oder Erdbeben horizontale Kräfte in die Stützen einleiten. Bei der Sanierung solcher Fundamente ist oft eine Ertüchtigung durch Betonmantel oder Stahlverbindungen notwendig.
Das Punktfundament unterscheidet sich von verwandten Fundamentformen in seiner spezifischen Anwendung. Das Streifenfundament verläuft linienförmig unter Wänden und verteilt die Last entlang einer Linie. Die Fundamentplatte (Bodenplatte) verteilt die gesamte Gebäudelast flächig und eignet sich bei schwachen Böden, da sie die Bodenpressung minimiert. Die Pfahlgründung überbrückt schlechte Bodenschichten und leitet Lasten in tragfähige Tiefen ab. Das Punktfundament ist die wirtschaftlichste Lösung, wenn nur wenige konzentrierte Einzellasten zu gründen sind und der Boden ausreichend tragfähig ist - es kommt also immer auf die konkrete Bausituation an.
Der Untergrund in der Metropolregion Nürnberg ist geologisch vielfältig: Sandstein-Untergrund im Stadtgebiet bietet meist gute Tragfähigkeiten, während in Tallagen (z. B. entlang der Pegnitz oder Regnitz) weichere Schichten auftreten können, die eine besonders sorgfältige Fundamentbemessung erfordern. In den Landkreisen Erlangen-Höchstadt und Fürth gibt es außerdem Bereiche mit Lössboden, der beim Durchfeuchten an Tragfähigkeit verliert und besondere Anforderungen an die Fundamentkonstruktion stellt.
Wer einen Carport, eine Terrasse oder einen Gartenanbau plant, sollte die erforderliche Fundamenttiefe und -größe mit einem Statiker abstimmen, bevor Eigenleistungen erbracht werden. Wir empfehlen, für alle baulichen Veränderungen an Stützen und Fundamenten - auch bei scheinbar einfachen Projekten wie einem freistehenden Carport - ein Baugrundgutachten einzuholen. Die Kosten von typischerweise 500 bis 1.500 Euro sind gut investiert und vermeiden teure Nachbesserungen.
Das hängt von der Größe und Nutzung des geplanten Bauwerks ab. Ein kleines Gartenhaus auf Punktfundamenten unterhalb der genehmigungsfreien Grenze (in Bayern 75 m³ umbauter Raum) ist oft verfahrensfrei. Sobald das Gebäude größer ist oder eine Nutzungsänderung vorliegt, ist eine Baugenehmigung erforderlich, die auch Angaben zur Gründung umfasst.
In Bayern muss die Fundamentunterkante mindestens 80 cm tief liegen, um Frostschäden zu vermeiden. Statische Erfordernisse können eine größere Tiefe verlangen, wenn die tragfähigen Bodenschichten tiefer liegen. In jedem Fall gilt: Der Boden unter dem Fundament muss in seiner natürlichen Lagerung tragfähig sein - Auffüllungen müssen ausgehoben werden.
Für sehr kleine, lastgünstige Anwendungen (z. B. einen Carport mit wenigen Stützen) ist die Herstellung in Eigenleistung grundsätzlich möglich. Es empfiehlt sich aber, zumindest die Abmessungen und die Bewehrung von einem Statiker freigeben zu lassen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Die Kosten für ein bewehrtes Stahlbeton-Punktfundament im Wohnbau liegen je nach Größe, Tiefe und örtlichen Lohnkosten zwischen 300 und 1.500 Euro pro Stück inklusive Aushub, Schalung, Bewehrung und Beton. Vorgefertigte Schraubfundamente aus Stahl sind günstiger und schneller gesetzt, aber nur für geringere Lasten geeignet.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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