Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Recht & Verträge
Die Immobilienverlosung ist ein Modell, bei dem der Eigentümer einer Immobilie diese nicht klassisch über einen Makler verkauft, sondern Lose ausgibt, deren Erlös zusammen den Kaufpreis übersteigt - der Gewinner der Verlosung erhält das Objekt. Dieses Modell erlebt in Deutschland seit einigen Jahren Aufmerksamkeit, ist rechtlich jedoch mit erheblichen Risiken verbunden: Öffentliche Lotterien und Glücksspiele sind in Deutschland genehmigungspflichtig und streng reguliert. Wer ohne Genehmigung eine Immobilienverlosung veranstaltet, macht sich strafbar.
Gewerbliche Lotterien unterliegen dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) und dem jeweiligen Landesglücksspielrecht. In Bayern ist der Betrieb einer Lotterie ohne behördliche Erlaubnis nach Art. 1 BayLottG verboten und strafbar. Eine private, nicht kommerzielle Verlosung unter ausgewählten Teilnehmern kann unter engen Voraussetzungen zulässig sein, doch die Grenzen zwischen erlaubter Privatverlosung und unerlaubtem Glücksspiel sind fließend.
Auch das Internetrecht spielt eine Rolle: Die Bewerbung einer Immobilienverlosung über Social-Media-Kanäle oder Webseiten kann bereits als öffentliche Veranstaltung eingestuft werden und damit die Genehmigungspflicht auslösen. Behörden in Bayern und anderen Bundesländern haben in der Vergangenheit aktiv gegen nicht genehmigte Immobilienverlosungen vorgegangen. Die Strafbewehrung kann bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe umfassen (§ 287 StGB).
Beim Gewinn einer Immobilie in einer Verlosung stellt sich die Frage der steuerlichen Behandlung. Handelt es sich um ein öffentliches, genehmigtes Gewinnspiel, gilt der Gewinn als steuerfreier Lotteriegewinn - Grunderwerbsteuer fällt dennoch an, da keine entgeltliche Übertragung durch Kauf vorliegt. Die Bemessungsgrundlage ist der Verkehrswert der Immobilie.
Bei privat organisierten Verlosungen kann das Finanzamt den Gewinn als schenkungsteuerpflichtigen Erwerb einstufen, wenn der Lospreis weit unter dem Verkehrswert liegt. Für den Veranstalter können zudem Einkommensteuer- und Umsatzsteuerpflichten entstehen - das Losgeschäft kann als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. Rechtssichere Strukturierung ist nur mit steuerrechtlichem Expertenwissen möglich und erfordert in der Praxis eine enge Abstimmung mit einem Steuerberater und einem auf Glücksspielrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Neben den rechtlichen Risiken gibt es praktische Fallen: Das größte Risiko für den Veranstalter ist, dass nicht genügend Lose verkauft werden. Viele Anbieter definieren in ihren Bedingungen eine Mindestlosanzahl; wird diese nicht erreicht, werden die Lospreise zurückerstattet. Der Eigentümer hat dann Zeit und Kosten investiert, ohne das Objekt veräußert zu haben. In der Praxis scheitern eine Mehrheit der bekannt gewordenen Immobilienverlosungen an genau diesem Problem.
Für Teilnehmer besteht das Risiko, dass bei nicht genehmigten Verlosungen der Gewinn rechtlich nicht durchsetzbar ist. Außerdem müssen sie bedenken, dass der Eigentumsübergang selbst bei einem Gewinn notariell beurkundet werden muss - die Verlosung allein schafft noch kein dingliches Recht.
Wer eine Immobilie möglichst einfach und ohne Makler verkaufen möchte, steht oft vor komplexen rechtlichen und praktischen Hürden. Der klassische Immobilienverkauf mit professioneller Maklerbegleitung bietet demgegenüber eine klare, rechtssichere und marktgerechte Alternative. In Nürnberg und der Metropolregion gibt es ausreichend aktive Kaufinteressenten, um eine gut aufgestellte Immobilie in angemessener Zeit zu verkaufen - ohne das rechtliche Risiko einer Verlosung eingehen zu müssen.
Wir raten Eigentümern in Nürnberg und der Metropolregion Franken ausdrücklich zur Vorsicht bei Immobilienverlosungen. Das Modell wirbt oft mit hohen Loserlösen, die den Verkehrswert übersteigen sollen - in der Praxis scheitern viele Aktionen an zu geringer Losverkäuferzahl, und der Veranstalter muss die Losbeträge zurückerstatten oder büßt das Objekt ohne adäquaten Erlös ein. Für eine schnelle, rechtssichere und marktgerechte Vermarktung ist der klassische Immobilienverkauf mit professioneller Maklerbegleitung in aller Regel die bessere Wahl. Sprechen Sie uns an.
Nur unter sehr engen Voraussetzungen. Eine öffentliche Verlosung mit entgeltlichen Losen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ohne behördliche Erlaubnis ist sie in Deutschland verboten. Private Verlosungen im kleinen Kreis (z. B. unter Familienangehörigen) können zulässig sein, aber auch hier lauern steuerliche Fallstricke.
Nicht automatisch. Der rechtliche Eigentumsübergang erfolgt wie bei jedem Immobilienerwerb durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch. Dazu bedarf es einer notariellen Beurkundung. Die Verlosung selbst schafft noch kein dingliches Recht - der Gewinner hat zunächst nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung.
Das ist das größte praktische Risiko für den Veranstalter. Viele Anbieter definieren in ihren Bedingungen eine Mindestlosanzahl; wird diese nicht erreicht, werden die Lospreise zurückerstattet. Der Eigentümer hat dann Zeit und Kosten investiert, ohne das Objekt veräußert zu haben.
Das ist rechtlich komplex. Bei einem genehmigten Glücksspielgewinn fällt in der Regel Grunderwerbsteuer auf Basis des Verkehrswerts an. Bei einer als Schenkung eingestuften Übertragung fällt Schenkungsteuer an. In jedem Fall sollte der Gewinner steuerrechtlichen Rat einholen, bevor er die Übertragung akzeptiert.
Seit etwa 2015 mehren sich in Deutschland öffentlich beworbene Immobilienverlosungen über Social-Media-Kanäle. Die Mehrzahl der bekannt gewordenen Fälle endete nicht mit einer erfolgreichen Verlosung: Entweder wurden nicht genug Lose verkauft und der Veranstalter musste Rückerstattungen leisten, oder die Behörden griffen wegen fehlender Genehmigung ein. In einzelnen Fällen leiteten Staatsanwaltschaften Ermittlungen nach § 287 StGB (unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) ein. Gerichte haben in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass öffentlich beworbene Losverfahren mit entgeltlichen Losen grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis bedürfen.
Für Eigentümer in Nürnberg und der Metropolregion gilt daher: Die Immobilienverlosung klingt verlockend, wenn der Verkehrswert des Objekts über die Loserlöse übertroffen werden soll. Die rechtlichen Risiken - Strafbarkeit nach § 287 StGB, Rückabwicklungspflicht bei zu geringer Losverkäuferzahl, steuerliche Unklarheiten für Gewinner und Veranstalter - machen das Modell für Privatpersonen praktisch ungeeignet. In dem Zeit- und Risikoaufwand, den eine seriöse Verlosung erfordert (Anwalts- und Steuerberatungskosten, Genehmigungsverfahren, Marketingaufwand), wäre eine professionelle Vermarktung über etablierte Kanäle in den meisten Fällen die schnellere, sicherere und kosteneffizientere Lösung.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.