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Kostenvoranschlag - Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Kosten für eine Bau- oder Sanierungsmaßnahme, die ein Handwerker oder Bauunternehmer auf Basis der geplanten Leistungen erstellt. Er dient dem Auftraggeber als Entscheidungsgrundlage und dem Auftragnehmer als Kalkulationsbasis. Rechtlich ist der Kostenvoranschlag eine unverbindliche Kostenschätzung - im Gegensatz zum Festpreisangebot.
Nach § 650 BGB ist ein Kostenvoranschlag im Zweifel nicht vergütungspflichtig - der Handwerker darf für die Erstellung also kein Geld verlangen, es sei denn, dies wurde vorher vereinbart. Inhaltlich ist der KVA eine Schätzung und kein garantierter Festpreis. Allerdings darf die tatsächliche Abrechnung den Voranschlag nicht wesentlich überschreiten - die Rechtsprechung sieht die Grenze bei ca. 15-20 % Abweichung. Bei absehbarer Überschreitung muss der Unternehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren (§ 650 Abs. 2 BGB), der dann ein Kündigungsrecht hat.
Die Rechtsprechung ist in der Beurteilung, was „wesentlich” bedeutet, nicht vollständig einheitlich. Einzelne Gerichte haben auch Überschreitungen ab 10 % als wesentlich eingestuft, wenn der Vertrag besondere Kostensicherheit suggerierte. Der sicherste Weg für Auftraggeber ist daher, im KVA ausdrücklich zu vereinbaren, ab welchem Prozentsatz eine Überschreitung als wesentlich gilt und eine sofortige Informationspflicht auslöst.
Ein Angebot (Festpreisangebot) ist rechtsverbindlich - der Unternehmer muss die Leistung zum genannten Preis erbringen. Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung mit Toleranzspielraum. In der Baupraxis ist die Unterscheidung wichtig: Wer Kostensicherheit braucht, sollte ein verbindliches Angebot auf Basis eines Leistungsverzeichnisses einfordern. Wer erst eine grobe Einschätzung benötigt, kann mit einem KVA arbeiten.
Problematisch ist, dass in der Praxis viele Handwerker das Wort „Angebot” und „Kostenvoranschlag” synonym verwenden, ohne die rechtliche Unterscheidung zu beachten. Im Streitfall kommt es darauf an, wie das Dokument gestaltet ist: Enthält es einzelne Einheitspreise und Mengen, die später abgerechnet werden sollen, spricht das eher für einen KVA. Ist der Betrag als Pauschalpreis für eine vollständig beschriebene Leistung ausgewiesen, liegt ein verbindliches Angebot vor.
Der Vergleich mehrerer KVAs ist eine bewährte Methode, um Markttransparenz zu schaffen und unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Dabei ist zu beachten:
Ein Preisunterschied von mehr als 30 % zwischen zwei KVAs ist ein Warnsignal: Entweder hat ein Anbieter wesentliche Positionen vergessen, oder einer kalkuliert mit unpassend niedrigen Qualitäten.
Wir empfehlen Eigentümern in der Metropolregion Nürnberg, bei größeren Sanierungsvorhaben mindestens drei Kostenvoranschläge von verschiedenen Handwerkern einzuholen und die Positionen detailliert zu vergleichen. Achten Sie darauf, dass alle Anbieter die gleiche Leistung kalkulieren - unterschiedliche Leistungsumfänge machen KVAs schwer vergleichbar. Vereinbaren Sie schriftlich, dass der Unternehmer Sie bei einer Überschreitung von mehr als 10 % sofort informiert. In Nürnberg ist die Handwerkerauslastung hoch - planen Sie Vorlaufzeiten von mehreren Wochen für die Erstellung der KVAs ein. Wer kurzfristig eine Handwerkerleistung benötigt, muss häufig einen Aufpreis akzeptieren.
Nur wenn dies vorher vereinbart wurde. Ohne Vereinbarung ist der KVA nach § 650 BGB kostenfrei. In der Praxis berechnen manche Handwerker für aufwendige KVAs (z. B. mit Aufmaß und detaillierter Planung) eine Vergütung, die bei Auftragserteilung verrechnet wird. Fragen Sie vorher nach.
Bei einer Überschreitung von mehr als 15-20 % liegt eine wesentliche Abweichung vor. Wenn der Unternehmer Sie nicht rechtzeitig informiert hat, können Sie die Mehrkosten anfechten. Hat er rechtzeitig informiert und Sie haben nicht gekündigt, müssen Sie die höheren Kosten tragen. Im Streitfall empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung.
Grundsätzlich ja - aber in der Praxis ist ein mündlicher KVA kaum beweisbar. Wir empfehlen dringend, Kostenvoranschläge immer schriftlich einzuholen, mit detaillierter Aufschlüsselung der Einzelpositionen, Materialkosten und Arbeitszeiten. Nur so haben Sie im Streitfall eine belastbare Grundlage.
Je detaillierter, desto besser. Ein guter KVA benennt alle Einzelpositionen mit Beschreibung, Menge, Einheit und Einheitspreis. Pauschalformulierungen wie „Badezimmersanierung komplett 8.000 €” sind ungünstig: Sie geben keine Transparenz darüber, was enthalten ist, und ermöglichen keine Nachtragssteuerung. Bestehen Sie auf einer positionsgenauen Aufstellung.
Nachtragsangebote sind Leistungen, die nach Abschluss des ursprünglichen KVA oder Auftrags zusätzlich anfallen. Sie entstehen häufig, wenn bei Sanierungen unvorhergesehene Schäden entdeckt werden - etwa marode Leitungen hinter der Wand, Schimmel im Bodenaufbau oder fehlende Dämmschichten. Ein Nachtrag muss grundsätzlich schriftlich vereinbart und vom Auftraggeber genehmigt werden, bevor der Handwerker die zusätzliche Leistung erbringt. Wer Nachtragsforderungen erst nach Abschluss der Arbeiten erhält, ohne diese vorab schriftlich genehmigt zu haben, hat starke Argumente gegen eine Zahlungspflicht - kann aber im Gegenzug nicht verhindern, dass ein streitiger Nachtrag zu Verzögerungen führt. In Nürnberg und der Metropolregion empfehlen wir für alle Sanierungen ab 5.000 Euro Auftragsvolumen, eine klare Schriftform-Klausel für Nachträge in den Bauvertrag aufzunehmen: „Nachtragsleistungen werden nur vergütet, wenn sie vor Ausführung schriftlich beauftragt und bestätigt wurden.”
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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