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Kaufnebenkosten sind alle zusätzlichen Kosten, die beim Erwerb einer Immobilie über den reinen Kaufpreis hinaus anfallen. Sie umfassen Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren sowie ggf. eine Maklerprovision und betragen in Bayern je nach Konstellation zwischen ca. 8,5 % und 12 % des Kaufpreises. Ein Nebenkostenrechner hilft Käufern, diese Positionen schnell und transparent zu berechnen, damit kein versteckter Kostenpunkt bei der Finanzierungsplanung vergessen wird.
1. Grunderwerbsteuer: In Bayern beträgt sie 3,5 % des beurkundeten Kaufpreises - einer der niedrigsten Sätze in Deutschland. Sie wird vom Finanzamt erhoben und muss vor der Eigentumsumschreibung bezahlt werden.
2. Notar- und Grundbuchkosten: Zusammen machen sie ca. 1,5-2 % des Kaufpreises aus. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und veranlasst die Eigentumsumschreibung; das Grundbuchamt erhebt Gebühren für die Eintragung. Notar- und Grundbuchgebühren sind gesetzlich geregelt (GNotKG) und nicht verhandelbar.
3. Maklerprovision: Seit 2020 gilt das Gesetz zur Teilung der Maklerkosten: In Bayern trägt der Käufer maximal die Hälfte der Provision, also typischerweise 1,5-1,785 % inkl. MwSt. (bei marktüblichen 3,57 % Gesamtprovision).
Kaufpreis: 350.000 €
Bei einem freifinanzierten Kauf ohne Makler sinken die Nebenkosten auf ca. 5,3 %. Dieses Eigenkapital muss zusätzlich zum Eigenkapital für den Kaufpreis vorhanden sein - Banken finanzieren Nebenkosten in der Regel nicht.
Ein weiteres Rechenbeispiel mit Makler für ein Mehrfamilienhaus in Nürnberg:
Für Kapitalanleger sind viele Kaufnebenkosten steuerlich relevant: Notar- und Grundbuchkosten, die auf den Erwerb entfallen, sowie die anteilige Maklerprovision werden den Anschaffungskosten der Immobilie zugerechnet und erhöhen so die AfA-Bemessungsgrundlage. Die Grunderwerbsteuer gehört ebenfalls zu den Anschaffungskosten. Sofort abzugsfähig als Werbungskosten sind diese Kosten dagegen nicht - sie werden über die AfA-Laufzeit verteilt.
Wichtiger Hinweis: Bei Kapitalanlageimmobilien erhöhen höhere Anschaffungskosten (inklusive Nebenkosten) die Abschreibungsbasis und damit die jährlichen AfA-Beträge. Eine sorgfältige Dokumentation aller Kaufnebenkosten ist für die steuerliche Geltendmachung unerlässlich.
In Bayern profitieren Käufer vom vergleichsweise niedrigen Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % - in anderen Bundesländern sind es bis zu 6,5 %. Wer in Nürnberg oder Franken kauft, sollte dennoch mindestens 10-12 % des Kaufpreises als Eigenkapital allein für Nebenkosten und unvorhergesehene Ausgaben reservieren. Gerade bei größeren Investitionsvorhaben (Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien) sollte zusätzlich eine Liquiditätsreserve für erste Instandhaltungsmaßnahmen oder unvorhergesehene Reparaturen eingeplant werden.
Wir bei my-home.de stellen Ihnen auf Wunsch eine detaillierte Nebenkostenaufstellung für Ihr konkretes Kaufvorhaben zusammen und empfehlen unabhängige Finanzierungsberater in der Region, die Ihnen bei der Finanzierungsstrukturierung helfen.
Grundsätzlich ja, wenn die Bank den Gesamtkredit (Kaufpreis plus Nebenkosten) bewilligt. In der Praxis verlangen die meisten Kreditinstitute jedoch, dass die Nebenkosten aus Eigenkapital gedeckt werden, da der Beleihungswert der Immobilie in der Regel nur den reinen Kaufpreis abdeckt. Eine Vollfinanzierung inklusive Nebenkosten bedeutet eine 110-%-Finanzierung mit deutlich schlechteren Zinskonditionen.
Beim provisionsfreien Direktkauf vom Eigentümer entfällt die Maklerprovision. Die Grunderwerbsteuer und Notarkosten sind dagegen gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Vertragsgestaltungen, die den beurkundeten Kaufpreis künstlich senken (z. B. durch Herausrechnung von Inventar), sind zulässig, wenn das bewegliche Inventar tatsächlich separat bewertet wird - aber keinesfalls zur Steuerhinterziehung.
Die Grunderwerbsteuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig (ca. 4-8 Wochen nach Beurkundung). Die Notarkosten werden nach Rechnungsstellung beglichen. Die Maklerprovision ist bei Vertragsabschluss fällig, sofern im Maklervertrag nichts anderes vereinbart ist.
Notarkosten und Grundbuchgebühren werden in der Regel auch dann fällig, wenn der Kaufvertrag nicht vollzogen wird (z. B. bei Ausübung eines Vorkaufsrechts durch die Gemeinde). Die Grunderwerbsteuer hingegen entfällt, wenn der Kaufvertrag rechtswirksam rückabgewickelt wird und das Finanzamt rechtzeitig informiert wird. Die Maklerprovision ist je nach Vereinbarung teilweise oder ganz zurückzuzahlen, wenn der Kauf nicht zustande kommt.
Ja - die Kaufnebenkosten fallen nicht erst beim Einzug, sondern bereits bei und nach dem Notartermin an. Die Notarrechnung kommt typischerweise zwei bis vier Wochen nach Beurkundung. Der Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamts folgt in der Regel vier bis acht Wochen nach der Beurkundung und ist innerhalb eines Monats zahlbar. Die Maklerprovision wird im Maklervertrag vereinbart und ist meist bei Kaufvertragsabschluss fällig. Wer diese Liquiditätsplanung versäumt und die Nebenkosten nicht sofort verfügbar hat, riskiert Mahnzinsen beim Finanzamt oder Verzugszinsen gegenüber dem Notar. Bei einer Immobilie für 400.000 Euro sind die Kaufnebenkosten in Bayern schnell 24.000 bis 30.000 Euro - ein Betrag, der sofort liquide bereitstehen muss. Wir empfehlen, diesen Betrag nie in Wertpapieren oder Festgeld mit Sperrfristen zu parken, sondern auf einem sofort verfügbaren Tagesgeldkonto vorzuhalten.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
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