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KfW-Förderung

Fachbegriff aus dem Bereich Steuern & Finanzen

KfW-Förderung - Die KfW-Förderung umfasst staatliche Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die energieeffizientes Bauen und Sanieren durch zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse unterstützen und damit die Investitionskosten für Eigentümer erheblich senken.

Was bedeutet KfW-Förderung genau?

Die KfW-Bank ist eine Förderbank des Bundes, die im Auftrag der Bundesregierung Förderprogramme für den Bau- und Immobiliensektor bereitstellt. Im Bereich Wohngebäude konzentrieren sich die Programme auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die seit 2021 die früheren Einzelprogramme bündelt. Ziel ist es, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu senken und den Gebäudebestand energetisch auf den Stand der Klimaziele zu bringen.

Die BEG gliedert sich in drei Teilprogramme. Die BEG Wohngebäude (Programm 261) fördert die Komplettsanierung zum Effizienzhaus sowie den Neubau energieeffizienter Wohngebäude. Die Förderhöhe richtet sich nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe: Je niedriger der Energiebedarf im Vergleich zum Referenzgebäude, desto höher der Tilgungszuschuss. Ein Effizienzhaus 55 verbraucht beispielsweise nur 55 Prozent der Energie des Referenzgebäudes nach GEG. Bei der Komplettsanierung zum Effizienzhaus sind Kredite bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit möglich, wenn eine Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) erreicht wird.

Die BEG Einzelmaßnahmen (Programm 262) fördert gezielte Sanierungsschritte wie den Austausch von Fenstern, die Dämmung der Gebäudehülle, den Einbau effizienter Heizungsanlagen oder die Installation von Lüftungssystemen. Hier werden zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen von bis zu 20 Prozent gewährt. Alternativ können Eigentümer für Einzelmaßnahmen auch Zuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

Ein zentraler Grundsatz der KfW-Förderung lautet: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer mit den Bauarbeiten beginnt, bevor die Förderzusage vorliegt, verliert in der Regel den Förderanspruch. Planungsleistungen und Energieberatungen gelten dabei nicht als Vorhabenbeginn und dürfen vorab beauftragt werden. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, die den KfW-Kredit durchleitet.

Seit 2024 gelten für den Neubau verschärfte Anforderungen. Gefördert wird nur noch der klimafreundliche Neubau (Programm 297/298), der mindestens den Standard Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erreicht und keine fossile Heizung nutzt. Die Konditionen und Programme werden regelmäßig angepasst, weshalb eine aktuelle Prüfung vor jeder Investitionsentscheidung unerlässlich ist.

Förderfähige Maßnahmen und Konditionen 2025/2026

Die aktuell wichtigsten förderfähigen Einzelmaßnahmen umfassen die Heizungsförderung (Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Anschluss an ein Wärmenetz), die Gebäudehüllendämmung (Außenwand, Dach, Kellerdecke, Geschossdecke), den Fenstertausch sowie den Einbau oder die Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Für den Heizungstausch können Eigentümer selbstgenutzter Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen einen Klimageschwindigkeitsbonus von bis zu 20 Prozent zusätzlich erhalten, wenn sie eine alte fossile Heizung ersetzen.

Die Kredithöchstbeträge liegen bei Einzelmaßnahmen derzeit bei bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt, andernfalls bei 30.000 Euro. Unser Experten-Netzwerk empfiehlt, vor größeren Sanierungen stets einen qualifizierten Energieberater einzubinden, da dessen Einbindung in vielen Fällen Voraussetzung für die Förderung ist und die förderfähigen Höchstbeträge erhöht.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In der Metropolregion Nürnberg besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf: Rund 60 Prozent des Wohngebäudebestands wurden vor 1979 errichtet und verfügen häufig über unzureichend gedämmte Gebäudehüllen und veraltete Heizungssysteme. Gerade für diese Objekte bieten die KfW-Programme ein enormes Einsparpotenzial.

Eigentümer in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Umgebung sollten prüfen, ob ihre Gemeinde zusätzliche kommunale Förderprogramme anbietet, die mit der KfW-Förderung kombinierbar sind. Die Stadt Nürnberg hat in der Vergangenheit etwa Zuschüsse für Fassadenbegrünung und Solardachkataster-Beratungen bereitgestellt. Unser Experten-Netzwerk empfiehlt, die Fördermittelberatung mit der Verkaufsstrategie zu verknüpfen: Eine energetisch sanierte Immobilie mit dokumentierter KfW-Förderung erzielt am Nürnberger Markt nachweislich höhere Verkaufspreise und spricht eine breitere Käuferschicht an.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich KfW-Förderung und BAFA-Zuschüsse gleichzeitig nutzen?

Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen. Allerdings können verschiedene Maßnahmen an einem Gebäude über unterschiedliche Programme gefördert werden. So lässt sich beispielsweise der Heizungstausch über die KfW und die Fenstererneuerung über einen BAFA-Zuschuss fördern. Die Gesamtförderung darf dabei 60 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Was passiert, wenn ich die Sanierung bereits begonnen habe?

Wurde mit der Maßnahme vor Antragstellung begonnen, entfällt der Förderanspruch in der Regel vollständig. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen bleiben davon ausgenommen. Wir empfehlen daher, Handwerkerverträge erst nach Erhalt der Förderzusage rechtsverbindlich zu unterzeichnen.

Lohnt sich die KfW-Förderung auch bei kleineren Maßnahmen?

Ja, auch Einzelmaßnahmen wie der Austausch von Fenstern oder die Dämmung der obersten Geschossdecke werden gefördert. Bei Maßnahmen mit förderfähigen Kosten ab etwa 5.000 Euro macht der Tilgungszuschuss einen spürbaren finanziellen Unterschied. Gerade in Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigen die Fördersätze und Kredithöchstbeträge deutlich an.

Gibt es in Bayern zusätzliche Förderprogramme neben der KfW?

Bayern stellt über die BayernLabo (Bayerische Landesbodenkreditanstalt) eigene Förderdarlehen bereit, die mit KfW-Programmen kombinierbar sind. Das BayernLabo Modernisierungsprogramm bietet zinsgünstige Darlehen für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden - besonders für Eigentümer, die ein älteres Gebäude schrittweise sanieren wollen. Zusätzlich fördert der Freistaat über das Wohnraumprogramm Bayern den Neubau bezahlbarer Mietwohnungen und altersgerechter Umbaumaßnahmen. Für die Metropolregion Nürnberg sind zudem Programme der Metropolregion Nürnberg und des Kommunalen Wohnraumförderprogramms der Stadt Nürnberg relevant, die gezielt die Schaffung von Mietwohnraum in der Stadt unterstützen. Da die Förderlandschaft einem regelmäßigen Wandel unterliegt, empfehlen wir vor jeder Investition eine aktuelle Fördermittelberatung - etwa beim Verbraucherzentrum Bayern oder über einen von der BAFA gelisteten Energieberater.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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