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Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Vermietung & Verwaltung
Ein Hausmeister-Service ist ein gewerbliches Dienstleistungsunternehmen, das für Eigentümer, WEG-Verwalter oder Vermieter die typischen Aufgaben eines angestellten Hausmeisters übernimmt - ohne dass ein festes Arbeitsverhältnis begründet wird. Zu den Leistungen gehören in der Regel: Sauberkeit und Ordnung in Gemeinschaftsbereichen, Winterdienst, Grünpflege, kleine Reparaturen, Ablesen von Zählerständen und Koordination von Handwerkern. Der Hausmeister-Service rechnet nach vereinbarter Pauschale oder Stundensatz ab.
Gute Hausmeister-Dienste bieten ein breites Leistungsspektrum:
Umfangreichere Sanierungsarbeiten oder spezialisierte Handwerkerleistungen werden in der Regel gesondert beauftragt.
Der entscheidende Unterschied: Ein angestellter Hausmeister ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt und hat einen Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Kosten und Verwaltungsaufwand, die der Eigentümer allein trägt. Ein externer Hausmeister-Service übernimmt dagegen alle Arbeitgeberpflichten selbst; der Eigentümer zahlt eine Pauschale oder einen Stundensatz. Für kleine bis mittlere Wohnanlagen ist ein Service-Unternehmen daher häufig wirtschaftlicher.
Die Kosten für einen Hausmeister-Service sind - soweit sie auf Leistungen für Gemeinschaftsbereiche entfallen - als Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf Mieter umlegbar. Voraussetzung ist eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag. Reparaturleistungen, die über reguläre Hausmeisteraufgaben hinausgehen, sind hingegen nicht umlagefähig und müssen vom Eigentümer selbst getragen werden.
In der Metropolregion Nürnberg gibt es eine Vielzahl seriöser Hausmeister-Service-Unternehmen. Wir empfehlen, beim Vertragsabschluss auf eine klare Leistungsbeschreibung zu achten, die exakt definiert, was zum Pauschalpreis inbegriffen ist und was extra berechnet wird. Achten Sie außerdem auf Reaktionszeiten bei Notfällen (z. B. Wasserrohrbruch) und darauf, ob der Dienst eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden nachweisen kann. Gerne vermitteln wir Ihnen auf Anfrage bewährte Dienstleister aus der Region.
Als Vermieter können Sie die Kosten als Werbungskosten absetzen, soweit sie auf vermietete Flächen entfallen. Eigennutzer können Hausmeisterleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG mit 20 % (max. 4.000 € Steuerermäßigung) geltend machen, wenn per Banküberweisung gezahlt wird.
Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Grundstückseigentümer. Er kann diese auf den Hausmeister-Service übertragen, sofern dies vertraglich geregelt ist. Verletzt der Dienst seine Pflicht grob fahrlässig, haftet er gegenüber dem Eigentümer; gegenüber dem gestürzten Dritten bleibt der Eigentümer ggf. gesamtschuldnerisch in der Haftung.
Die Preise variieren stark nach Leistungsumfang und Objektgröße. Für eine Anlage mit 10-20 Wohneinheiten sind Monatspauschalen von 200-600 € üblich; Winterdienst wird häufig separat abgerechnet (pro Einsatz oder Saisonpauschale).
Ein häufiger Fehler bei der Beauftragung eines Hausmeister-Services ist eine zu vage Leistungsbeschreibung. Pauschalformulierungen wie „alle anfallenden Arbeiten” sind in der Praxis streitanfällig: Wer entscheidet, was „anfällt”? Ein professioneller Vertrag sollte daher konkret auflisten, welche Leistungen in der Monatspauschale enthalten sind, welche als Zusatzleistung abgerechnet werden und welche Reaktionszeiten bei Notfällen (z. B. Ausfall der Heizung, Wasserrohrbruch) gelten. Wichtig ist auch die Haftungsfrage: Der Hausmeister-Service sollte eine gewerbliche Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme nachweisen, die sowohl Sach- als auch Personenschäden abdeckt.
Ein gesonderter Regelungsbedarf besteht beim Winterdienst: Die Verkehrssicherungspflicht liegt primär beim Grundstückseigentümer. Durch den Dienstleistungsvertrag kann sie zwar auf den Hausmeister-Service übertragen werden, aber nur dann vollständig, wenn dieser auch tatsächlich in der Lage ist, zeitgerecht zu reagieren - also zum Beispiel ab 7:00 Uhr morgens bei Schneelage. Kommt der Dienstleister zu spät und stürzt ein Fußgänger, kann der Eigentümer trotz der Übertragung gesamtschuldnerisch haften. Klare Einsatzzeiten und Dokumentationspflichten im Vertrag sind daher unverzichtbar.
Eigentümer und WEG-Verwalter, die einen Hausmeister-Service beauftragen, sollten auf eine regelmäßige Rechenschaftspflicht des Dienstleisters bestehen. Seriöse Anbieter liefern monatliche Berichte über durchgeführte Tätigkeiten, Schadensmeldungen und offene Aufgaben. Bei größeren Anlagen kann ein digitales Facility-Management-Tool sinnvoll sein, das alle Wartungsnachweise und Einsatzprotokolle automatisch dokumentiert. Dies ist nicht nur für die eigene Kontrolle wichtig, sondern auch für die Betriebskostenabrechnung - denn Mieter haben das Recht, Belege zu den abgerechneten Betriebskosten einzusehen.
Wir empfehlen Eigentümern in Nürnberg, die einen neuen Hausmeister-Service suchen, sich Referenzobjekte in vergleichbarer Größe nennen zu lassen und im Zweifelsfall selbst dort vorbeizuschauen. Ein ordentlich gepflegtes Treppenhaus sagt mehr als das schönste Leistungsversprechen. Bei Bedarf helfen wir bei der Dienstleistersuche in der Metropolregion und der Formulierung eines praxistauglichen Leistungsverzeichnisses.
In Wohnungseigentümergemeinschaften wird der Hausmeister-Service in der Regel durch den WEG-Verwalter beauftragt und über das Hausgeld finanziert. Die Kosten erscheinen als eigene Position in der Jahresabrechnung und werden nach dem in der Teilungserklärung festgelegten Verteilungsschlüssel auf alle Eigentümer umgelegt. Bei Beschlüssen über den Wechsel des Hausmeister-Services oder über eine wesentliche Erweiterung des Leistungsumfangs ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich. Einzelne Wohnungseigentümer können den Hausmeisterdienst nicht eigenständig beauftragen oder kündigen - das obliegt dem Verwalter im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung. Wer als Eigentümer mit der Leistung des bestehenden Hausmeister-Services unzufrieden ist, sollte das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen und dort eine Neu- oder Nachverhandlung beantragen.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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