Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Immobilienbewertung
Bauwert - Der Bauwert (auch Gebäudesachwert) gibt den Wert der baulichen Anlage ohne das Grundstück an. Er wird im Sachwertverfahren ermittelt und basiert auf den fiktiven Herstellungskosten eines vergleichbaren Neubaus, die um die Alterswertminderung reduziert werden. Zusammen mit dem Bodenwert und den besonderen objektspezifischen Merkmalen ergibt der Bauwert den vorläufigen Sachwert der Immobilie.
Die Ermittlung des Bauwerts erfolgt in vier Schritten nach der Sachwertrichtlinie (SW-RL) und den Normalherstellungskosten (NHK 2010):
Bauwert = Herstellungskosten - Alterswertminderung
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Gebäudetyp | Einfamilienhaus, mittlerer Standard (Stufe 2) |
| Bruttogrundfläche (BGF) | 200 m² |
| NHK 2010 (indexiert 2024) | 1.800 €/m² |
| Herstellungskosten (Neubau) | 200 × 1.800 = 360.000 € |
| Baujahr | 1990 (34 Jahre alt) |
| Gesamtnutzungsdauer | 80 Jahre |
| Alterswertminderung | 34 ÷ 80 = 42,5 % → −153.000 € |
| Bauwert Gebäude | 207.000 € |
| Außenanlagen (5 %) | + 10.350 € |
| Bauwert gesamt | ca. 217.000 € |
Zusätzlich werden die Herstellungskosten der Außenanlagen (Zufahrt, Terrasse, Einfriedung) und besonderen Betriebseinrichtungen hinzugerechnet. Modernisierungsmaßnahmen können das fiktive Baujahr „verjüngen” und die Alterswertminderung reduzieren - eine Kernsanierung kann das effektive Baujahr um 20-30 Jahre nach vorne verschieben.
Der Bauwert kommt vor allem bei der Bewertung von selbstgenutzten Wohnimmobilien zum Einsatz, bei denen kein Ertragswertverfahren möglich ist (da keine Mieteinnahmen vorliegen). Er bildet zusammen mit dem Bodenwert den vorläufigen Sachwert, der anschließend mit einem Marktanpassungsfaktor (Sachwertfaktor) multipliziert wird, um den Verkehrswert zu ermitteln.
Der Marktanpassungsfaktor gleicht die systematische Abweichung zwischen Sachwert und tatsächlichen Kaufpreisen aus - in gefragten Nürnberger Lagen (z. B. Erlenstegen, Rechenberg) liegt er deutlich über 1,0, in strukturschwächeren Regionen unter 1,0. Der Gutachterausschuss der Stadt Nürnberg veröffentlicht diese Faktoren im jährlichen Grundstücksmarktbericht.
Der Bauwert spielt auch bei der steuerlichen Kaufpreisaufteilung eine wichtige Rolle: Wer eine vermietete Immobilie kauft, muss den Kaufpreis in einen Boden- und einen Gebäudeanteil aufteilen. Nur der Gebäudeanteil ist über die AfA (§ 7 EStG, 2 % jährlich für Gebäude nach 1924) abschreibungsfähig. Eine sachverständig ermittelte Kaufpreisaufteilung auf Basis von Boden- und Bauwert kann den abschreibungsfähigen Gebäudeanteil optimieren.
Rechenbeispiel steuerliche Auswirkung:
| Kaufpreis | Gebäudeanteil (Bauwert-Methode) | Jährliche AfA (2 %) | Steuerersparnis (42 % GrESt) |
|---|---|---|---|
| 500.000 € | 60 % = 300.000 € | 6.000 €/Jahr | ca. 2.520 €/Jahr |
| 500.000 € | 40 % = 200.000 € | 4.000 €/Jahr | ca. 1.680 €/Jahr |
Der Unterschied zwischen einem optimierten (60 %) und einem ungünstig geschätzten (40 %) Gebäudeanteil beträgt jährlich ca. 840 Euro Steuerersparnis - über 30 Jahre Haltedauer mehr als 25.000 Euro.
Wir empfehlen Eigentümern in der Metropolregion Nürnberg, den Bauwert ihrer Immobilie durch einen Sachverständigen ermitteln zu lassen, wenn sie den reinen Gebäudewert - ohne Grundstücksanteil - kennen müssen. Dies ist besonders für die steuerliche Aufteilung des Kaufpreises bei vermieteten Immobilien wichtig (AfA-Berechnung nach § 7 EStG). Bei einer korrekten sachverständigen Kaufpreisaufteilung können Vermieter in Nürnberg je nach Objekt mehrere Hundert bis über tausend Euro jährliche Steuerersparnis erzielen.
Der Gutachterausschuss der Stadt Nürnberg veröffentlicht im Grundstücksmarktbericht die aktuellen Sachwertfaktoren - diese Faktoren sollten in jede Bauwertberechnung für die Region einfließen und sind entscheidend dafür, ob der errechnete Sachwert mit dem tatsächlichen Marktwert übereinstimmt.
Der Bauwert bezieht sich ausschließlich auf das Gebäude: Herstellungskosten (NHK, indexiert) minus Alterswertminderung plus Außenanlagen. Der Sachwert umfasst den Bauwert plus den Bodenwert (Bodenrichtwert × Grundstücksfläche) plus besondere objektspezifische Merkmale (wertmindernd: Baumängel, Modernisierungsrückstau; werterhöhend: Ausbaureserven, Sonderausstattung). Der Sachwert wird anschließend mit dem Marktanpassungsfaktor multipliziert, um den Verkehrswert zu ermitteln. Der Bauwert ist also ein Zwischenergebnis auf dem Weg zum Verkehrswert.
Die Alterswertminderung wird nach der Sachwertrichtlinie linear berechnet: (Alter des Gebäudes ÷ Gesamtnutzungsdauer) × Herstellungskosten. Die Gesamtnutzungsdauer beträgt je nach Gebäudetyp 50-80 Jahre (Massivbau EFH: 80 Jahre, Leichtbau: 50 Jahre). Ein 30 Jahre altes Massivhaus mit 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer hat eine Alterswertminderung von ca. 37,5 %. Modernisierungsmaßnahmen können das fiktive Baujahr verjüngen und damit die Alterswertminderung reduzieren - eine umfassende Kernsanierung (Heizung, Dach, Fenster, Fassade, Sanitär) kann das fiktive Baujahr um 20-30 Jahre nach vorne verschieben.
Nicht zwingend. Der Bauwert ist eine normierte Rechengröße der Immobilienbewertung nach Sachwertrichtlinie und NHK 2010. Der Zeitwert (umgangssprachlich) meint den aktuellen Marktwert des Gebäudes, der durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Beide können erheblich voneinander abweichen: In begehrten Nürnberger Lagen ist der tatsächliche Marktwert oft erheblich höher als der rechnerische Bauwert, da der Marktanpassungsfaktor weit über 1,0 liegt. Umgekehrt kann in strukturschwachen Lagen der Bauwert den Marktwert überschreiten - was für Sachverständige und Käufer gleichermaßen ein wichtiges Warnsignal ist.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.