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Baugrundrisiko - Das Baugrundrisiko bezeichnet die Gefahr, dass der Baugrund eines Grundstücks unvorhergesehene Eigenschaften aufweist, die den Bau verteuern, verzögern oder im Extremfall unmöglich machen. Dazu zählen unter anderem unzureichende Tragfähigkeit, Altlasten, hoher Grundwasserspiegel, Fels im Untergrund oder kontaminiertes Erdreich. Nach ständiger Rechtsprechung trägt grundsätzlich der Bauherr das Baugrundrisiko.
Die häufigsten Baugrundrisiken in der Praxis sind vielfältig und können einzeln oder in Kombination auftreten:
Weicher oder nicht tragfähiger Boden (Torf, Auffüllungen, Schwemmsand) erfordert aufwendige Gründungsmaßnahmen wie Pfahlgründungen oder Bodenverbesserungen. Die Mehrkosten können je nach Aufwand 20.000-80.000 Euro betragen. Besonders problematisch sind historische Auffüllungen auf ehemaligen Deponien oder Bauschuttflächen, die sich inhomogen setzen.
Hoher Grundwasserspiegel macht eine wasserdichte Kellerkonstruktion (Weiße Wanne) oder den vollständigen Verzicht auf den Keller notwendig. Eine Weiße Wanne kostet im Vergleich zur normalen Kellerkonstruktion 15.000-40.000 Euro Mehraufwand. Zudem kann ein drückendes Grundwasser die Statik und die Nutzbarkeit des Kellers dauerhaft beeinflussen.
Altlasten wie Schwermetalle, Mineralöle, chlorierte Kohlenwasserstoffe oder chemische Rückstände aus früherer Industrie- oder Gewerbenutzung lösen eine teure Bodensanierung aus. Je nach Ausmaß und Schadstoff können die Sanierungskosten fünf- bis siebenstellige Beträge erreichen. Die Behörden sind verpflichtet, den Eigentümer zu Sanierungsmaßnahmen zu zwingen - auch wenn er die Altlasten nicht verursacht hat.
Fels oder Findlinge verteuern den Aushub massiv, da Sprengarbeiten oder Spezialmaschinen eingesetzt werden müssen. Kosten von 10.000-30.000 Euro für einen Felsaushub bei einem Einfamilienhaus sind keine Seltenheit.
Kampfmittel: In vielen deutschen Städten - auch in Nürnberg - bestehen noch Risiken durch Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg. Vor jedem Erdeingriff sollte beim zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienst Bayern (KBD) eine Auskunft eingeholt werden.
| Problem | Maßnahme | Geschätzte Mehrkosten |
|---|---|---|
| Weicher Boden / unzureichende Tragfähigkeit | Pfahlgründung oder Bodenaustausch | 20.000-80.000 € |
| Hoher Grundwasserspiegel | Weiße Wanne (wasserdichter Keller) | 15.000-40.000 € |
| Altlasten (mittel) | Bodenaushub und Entsorgung | 30.000-150.000 € |
| Altlasten (schwer) | Großflächige Bodensanierung | 100.000-500.000 € |
| Fels im Untergrund | Felssprengung, Spezialmaschinen | 10.000-30.000 € |
| Kampfmittel (Blindgänger) | Freilegung, Entschärfung, Evakuierung | 5.000-50.000 € |
Ein geotechnisches Gutachten (Baugrundgutachten) durch einen Sachverständigen für Geotechnik ist die wichtigste Maßnahme zur Risikominimierung. Dabei werden Bohrproben entnommen und die Bodenschichten, Tragfähigkeit, Grundwasserverhältnisse und eventuelle Kontaminationen analysiert. Die Kosten für ein Standardgutachten liegen bei 1.500 bis 3.500 Euro - ein Bruchteil der Mehrkosten, die bei unerkannten Bodenproblemen entstehen können.
Das Gutachten liefert dem Architekten und Statiker die Grundlagen für die Gründungsplanung und minimiert das Risiko kostspieliger Nachträge. Banken verlangen das Gutachten oft als Voraussetzung für die Finanzierungszusage. Wir empfehlen, das Gutachten immer vor dem Grundstückskauf zu beauftragen oder zumindest als aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag zu verankern.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Baugrundrisiko dem Auftraggeber (Bauherrn) zugeordnet - der Bauunternehmer schuldet grundsätzlich keine Baugrunduntersuchung. Stellt sich erst während der Bauarbeiten heraus, dass der Boden unvorhergesehene Eigenschaften hat, ist der Bauunternehmer berechtigt, die Mehrkosten als Nachtrag nach § 2 Abs. 8 VOB/B oder § 313 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage) geltend zu machen.
Nur wenn der Unternehmer vor Vertragsschluss erkennbare Baugrundprobleme nicht anzeigt oder wenn die Baubeschreibung des Bauträgers falsche Angaben zum Baugrund enthält, kann der Bauherr Regressansprüche geltend machen.
In der Metropolregion Nürnberg sind die Bodenverhältnisse regional sehr unterschiedlich. Im Pegnitztal und an der Rednitz ist mit hohem Grundwasserspiegel zu rechnen; in Teilen von Fürth und Nürnberg-Süd finden sich ehemalige Industriestandorte mit Altlastenverdacht, und im Nürnberger Land trifft man auf sandige Keuperböden mit wechselnder Tragfähigkeit. In der Nürnberger Altstadt und Gostenhof sollten Kampfmittel-Voruntersuchungen grundsätzlich eingeplant werden - das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) bietet dazu eine Vorabauskunft an.
Wir empfehlen jedem Bauherrn, vor dem Grundstückskauf ein Baugrundgutachten erstellen zu lassen - idealerweise als aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag. Gleichzeitig sollte das Altlastenkataster beim Umweltamt der Stadt Nürnberg oder beim zuständigen Landratsamt eingesehen werden. Holen Sie außerdem eine Kampfmittelauskunft ein, bevor Sie Erdarbeiten in Auftrag geben.
Grundsätzlich der Bauherr - das Baugrundrisiko ist nach der BGH-Rechtsprechung ein Risiko des Auftraggebers, nicht des Bauunternehmers. Der Unternehmer hat Anspruch auf Vergütung der Mehrkosten als Nachtrag, wenn die tatsächlichen Bodenverhältnisse erheblich von dem abweichen, was bei Vertragsschluss vorauszusetzen war. Bei Bauträgerverträgen ist das Baugrundrisiko in der Regel im Festpreis einkalkuliert - prüfen Sie die entsprechende Klausel sorgfältig, da viele Bauträger Kostenvorbehalte für außergewöhnliche Baugrundverhältnisse ins Kleingedruckte schreiben. Wer einen Gesamtpauschalpreis „inklusive Baugrundrisiko” aushandelt, schützt sich vor unangenehmen Überraschungen.
Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht, aber viele Banken verlangen ein Baugrundgutachten als Voraussetzung für die Finanzierung. Auch Architekten und Statiker benötigen die Ergebnisse für die Gründungsplanung - ohne Gutachten müssen sie mit deutlich höheren Sicherheitszuschlägen planen, was die Kosten ebenfalls erhöht. In der Praxis ist ein Gutachten daher faktisch unverzichtbar. Wer ohne Gutachten baut, riskiert böse Überraschungen im Bauverlauf und trägt das volle finanzielle Risiko. Die Kosten von 1.500-3.500 Euro amortisieren sich im Regelfall durch die Planungssicherheit und die Vermeidung von Nachträgen mehr als.
Eine klassische Versicherung gegen Baugrundrisiken gibt es nicht. Allerdings bieten einige Bauträger und Generalunternehmer Festpreisgarantien an, die das Baugrundrisiko einschließen - dabei ist das Risiko im Pauschalpreis einkalkuliert, was mit einem entsprechenden Aufschlag verbunden ist. Die Bauleistungsversicherung deckt Witterungsschäden und unbekannte Baugrundereignisse in begrenztem Umfang, ist aber kein Ersatz für ein Baugrundgutachten. Wir empfehlen, die vertraglichen Regelungen zum Baugrundrisiko genau zu prüfen, bevor Sie einen Bauvertrag unterschreiben, und im Zweifel einen Fachanwalt für Baurecht hinzuzuziehen.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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