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Überbrückungskredit - Ein Überbrückungskredit ist ein kurzfristiges Darlehen, das einen vorübergehenden Liquiditätsengpass bei Immobiliengeschäften abdeckt. Er kommt typischerweise zum Einsatz, wenn eine neue Immobilie erworben werden soll, der Erlös aus dem Verkauf der bisherigen Immobilie aber noch nicht zur Verfügung steht. Der Überbrückungskredit ermöglicht den Kauf der Wunschimmobilie, ohne auf den Abschluss des Altimmobilienverkaufs warten zu müssen - ein entscheidender Vorteil auf einem dynamischen Markt, wo begehrte Objekte innerhalb von Tagen vergeben werden können.
Die klassische Situation für einen Überbrückungskredit entsteht beim Immobilientausch: Eine Familie hat ihre Wunschimmobilie gefunden und möchte zuschlagen, doch das bestehende Eigenheim ist noch nicht verkauft oder der Kaufpreis noch nicht geflossen. Ohne eine Zwischenfinanzierung müsste der Kauf aufgeschoben werden - auf einem angespannten Markt bedeutet das häufig den Verlust des Wunschobjekts.
Der Überbrückungskredit schließt diese Liquiditätslücke. Er wird in der Regel mit der vorhandenen Immobilie besichert, die zum Verkauf steht. Die Bank bewertet das Objekt und stellt einen Kredit bereit, der meist 60-80 % des geschätzten Verkehrswertes umfasst. Sobald die Bestandsimmobilie verkauft ist und der Kaufpreis eingeht, wird der Überbrückungskredit als Einmalzahlung vollständig abgelöst.
Weitere typische Einsatzbereiche:
Die Laufzeit eines Überbrückungskredits beträgt üblicherweise 6 bis 24 Monate. Während dieser Zeit zahlt der Darlehensnehmer in den meisten Fällen nur die anfallenden Zinsen - eine reguläre Tilgung findet nicht statt. Die Rückzahlung erfolgt als Einmalzahlung aus dem Verkaufserlös.
Die Zinsen für einen Überbrückungskredit liegen über dem Niveau eines klassischen Immobiliendarlehens. Der Zinsaufschlag spiegelt das höhere Risiko (kurze Laufzeit, eventuelle Verkaufsunsicherheit) und den höheren Bearbeitungsaufwand wider. Je nach Bonität, Beleihungswert und aktueller Marktlage beträgt der Aufschlag 0,5-2,0 Prozentpunkte über dem normalen Bauzins. Da der Kredit nur für wenige Monate läuft, bleibt die absolute Zinsbelastung in den meisten Fällen überschaubar.
Rechenbeispiel: Bei einem Überbrückungskredit von 200.000 Euro zu einem Zinssatz von 5,5 % (normaler Bauzins 4,5 % + Aufschlag 1 %) fallen monatlich ca. 917 Euro Zinsen an. Bei einer Laufzeit von 8 Monaten ergibt das eine Gesamtzinsbelastung von ca. 7.340 Euro - verglichen mit dem Wert der Wunschimmobilie oft ein vertretbarer Preis für die sofortige Handlungsfähigkeit.
Manche Banken erheben zusätzlich eine Bereitstellungsgebühr (0,25 % der Kreditsumme) sowie eine Einmalgebühr für die Bearbeitung. Diese Nebenkosten sollten beim Vergleich von Überbrückungskredit-Angeboten berücksichtigt werden.
Das zentrale Risiko eines Überbrückungskredits besteht darin, dass sich der Verkauf der Bestandsimmobilie verzögert oder der erzielte Preis unter den Erwartungen bleibt. In diesem Fall kann die Rückzahlung des Kredits problematisch werden. Wir empfehlen daher:
In der Metropolregion Nürnberg beobachten wir, dass Überbrückungskredite vor allem bei Familien gefragt sind, die aus einer Stadtwohnung in ein Eigenheim im Umland wechseln möchten - nach Fürth, Erlangen, Schwabach, in den Landkreis Nürnberger Land oder nach Roth. Da die Vermarktungsdauer für Bestandsimmobilien in Nürnberg je nach Lage, Zustand und Preisgestaltung stark variiert - von wenigen Wochen in Top-Lagen bis zu mehreren Monaten in randständigen Lagen oder bei sanierungsbedürftigen Objekten -, raten wir dazu, den Verkaufsprozess für die alte Immobilie parallel zum Erwerb der neuen Immobilie einzuleiten.
Wir unterstützen unsere Kunden gerne dabei, beide Transaktionen zeitlich aufeinander abzustimmen. Eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Verkaufsdauer - basierend auf unserer Marktkenntnis in der Region - hilft, die Laufzeit des Überbrückungskredits passend zu wählen und unnötige Zinskosten zu vermeiden. Sprechen Sie uns an, bevor Sie die Bank kontaktieren - mit einer professionellen Marktbewertung Ihrer Bestandsimmobilie als Basis erhalten Sie von der Bank bessere Konditionen und können die Verhandlung mit mehr Substanz führen.
Beide Begriffe werden im Sprachgebrauch häufig synonym verwendet. Im engeren Sinne bezeichnet Zwischenfinanzierung die Überbrückung bis zur Auszahlung einer bereits zugesagten langfristigen Finanzierung - etwa wenn ein KfW-Darlehen bereits genehmigt, aber noch nicht ausgezahlt ist, und die Baumaßnahme trotzdem beginnen soll. Der Überbrückungskredit deckt dagegen den Zeitraum bis zum Eingang eines erwarteten Geldbetrags ab - typischerweise des Kaufpreises aus einem Immobilienverkauf. In der Praxis sind die Übergänge fließend, und die Begriffe werden von den Banken unterschiedlich verwendet.
Die Bank verlangt in der Regel: Bonitätsnachweise (aktuelle Einkommensnachweise, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Selbstauskunft), eine aktuelle Wertermittlung der als Sicherheit dienenden Bestandsimmobilie (durch ein Gutachten oder bankinterne Bewertung), den Grundbuchauszug der Sicherungsimmobilie, den Kaufvertragsentwurf oder -abschluss für die neue Immobilie sowie nach Möglichkeit ein Maklerexposé oder ein konkretes Kaufangebot für die Bestandsimmobilie als Nachweis der Rückzahlungsperspektive.
Grundsätzlich ist der Überbrückungskredit auf eine konkrete, zeitnah realisierbare Rückzahlungsquelle ausgelegt - typischerweise den Verkaufserlös einer Immobilie. Ohne eine klar identifizierte und dokumentierte Rückzahlungsperspektive werden Banken den Kredit in der Regel nicht bewilligen, da das Kreditrisiko sonst nicht tragfähig ist. Für andere Finanzierungszwecke stehen Alternativen zur Verfügung: Ein Rahmenkredit auf Basis des Immobilienwerts, ein klassisches Immobiliendarlehen mit erhöhter Beleihung oder - bei bereits bestehender hoher Eigenkapitalquote - ein direkter Eigenkapitaleinsatz.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
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