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Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Bautechnik & Sanierung
Sanierungsbedürftigkeit - Sanierungsbedürftigkeit bezeichnet den Zustand einer Immobilie, in dem wesentliche Bauteile oder technische Anlagen so stark verschlissen, beschädigt oder veraltet sind, dass eine umfassende Instandsetzung oder Erneuerung erforderlich ist, um die Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit und den Werterhalt des Gebäudes zu gewährleisten. Die Sanierungsbedürftigkeit beeinflusst den Verkehrswert, die Finanzierbarkeit und die Vermietbarkeit einer Immobilie erheblich.
Die Sanierungsbedürftigkeit wird anhand verschiedener Kriterien beurteilt: Bautechnischer Zustand (Risse, Feuchtigkeit, Schimmel, Korrosion, Setzungen), Energetischer Standard (Heizung, Dämmung, Fenster - Energieausweis Klasse F-H deutet auf hohen Sanierungsbedarf hin), Haustechnik (Alter und Zustand von Heizung, Elektrik, Sanitär, Lüftung), Brandschutz (Einhaltung aktueller Vorschriften) und Schadstoffbelastung (Asbest, KMF, PCB, Holzschutzmittel in Gebäuden vor 1993).
Sachverständige stufen die Sanierungsbedürftigkeit häufig in drei Kategorien ein: gering (kosmetische Maßnahmen, Instandhaltungsrückstau bis ca. 5 % des Gebäudewerts), mittel (einzelne Gewerke erneuerungsbedürftig, Rückstau 5-15 % des Gebäudewerts) und hoch (Kernsanierung erforderlich, Rückstau über 15 % oder strukturelle Mängel). Diese Einstufung ist für Käufer und Verkäufer gleichermaßen relevant, da sie die Grundlage für Kaufpreisverhandlungen und Finanzierungsentscheidungen bildet.
Sanierungsbedürftige Immobilien werden bei der Bewertung mit einem Wertabschlag versehen. Im Sachwertverfahren wird der Instandhaltungsrückstau als Wertminderung abgezogen. Im Ertragswertverfahren reduziert ein erhöhtes Mietausfallrisiko den Wert. Banken bewerten sanierungsbedürftige Objekte mit einem niedrigeren Beleihungswert und vergeben die Finanzierung oft nur unter Auflagen (z. B. Sanierungsnachweis innerhalb einer Frist, Auszahlung in Tranchen).
In extremen Fällen kann die Bank eine Finanzierung ganz ablehnen, wenn die Bausubstanz keinen nachhaltigen Wert darstellt. Für Käufer, die eine stark sanierungsbedürftige Immobilie mit Fremdkapital erwerben möchten, bedeutet das: Der Finanzierungsanteil ist oft begrenzt, der Eigenkapitalanteil muss höher sein. Sanierungskosten können teilweise in die Finanzierung einbezogen werden, wenn ein plausibler Sanierungsplan vorliegt.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bestehen in bestimmten Fällen gesetzliche Sanierungspflichten: Bei einem Eigentümerwechsel verpflichtet § 47 GEG den neuen Eigentümer, bestimmte Mindestanforderungen an die Dämmung der obersten Geschossdecke und der Heizungsanlage innerhalb von zwei Jahren nach Eigentumsübergang zu erfüllen. Diese gesetzliche Sanierungspflicht ist beim Kauf einer Bestandsimmobilie zu berücksichtigen - sie erhöht den tatsächlichen Investitionsaufwand über den Kaufpreis hinaus.
Darüber hinaus ist seit 2024 beim Einbau einer neuen Heizungsanlage in bestimmten Fällen der Anschluss an ein Wärmenetz oder der Einsatz erneuerbarer Energien vorgeschrieben. Diese Pflichten treffen sanierungsbedürftige Immobilien besonders, da deren Heizsysteme häufig am Ende der Nutzungsdauer angelangt sind.
Nicht jede sanierungsbedürftige Immobilie ist ein schlechtes Investment - im Gegenteil. Für erfahrene Käufer mit Renovierungskompetenz oder Zugang zu Handwerksbetrieben bietet eine sanierungsbedürftige Immobilie in guter Lage die Möglichkeit, unter Marktpreis einzukaufen und nach der Sanierung erhebliche Wertsteigerungen zu erzielen. Der Schlüssel ist eine realistische Kostenschätzung der Sanierungsmaßnahmen vor dem Kauf, idealerweise durch einen unabhängigen Bausachverständigen.
Auch die steuerliche Seite ist attraktiv: Bei vermieteten Immobilien können Sanierungsaufwendungen als sofort abzugsfähige Werbungskosten (bei Erhaltungsaufwand) oder über die Abschreibung (bei Herstellungsaufwand) steuermindernd geltend gemacht werden. In Sanierungsgebieten kommt die erhöhte Absetzung nach § 7h EStG in Betracht.
Wir empfehlen Eigentümern in der Metropolregion Nürnberg, die Sanierungsbedürftigkeit ihrer Immobilie proaktiv durch einen unabhängigen Gutachter bewerten zu lassen, bevor sie einen Verkauf oder eine Finanzierung planen. In Nürnberg betrifft dies besonders Gebäude aus den Nachkriegsjahrzehnten (1950er-1970er) in Stadtteilen wie Gibitzenhof, Schweinau, Maxfeld und Langwasser: Viele dieser Gebäude haben das Ende ihrer Nutzungsdauer für Dach, Fenster und Haustechnik erreicht.
Ein Sanierungsfahrplan mit Kostenschätzung hilft Ihnen, realistische Preiserwartungen zu entwickeln und Käufern Transparenz zu bieten. Sanierungsbedürftige Objekte in guter Lage können für Käufer mit Renovierungserfahrung sehr attraktiv sein - der Schlüssel ist ein ehrlicher Umgang mit dem Zustand. Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihre Immobilie realistisch positionieren und dennoch einen marktgerechten Preis erzielen.
Achten Sie bei der Besichtigung auf: Feuchtigkeit (Flecken, Salzausblühungen, muffiger Geruch im Keller), Risse (diagonal verlaufende Risse deuten auf Setzungsprobleme hin), veraltete Heizung (Öl-/Gaskessel älter als 25 Jahre), einfachverglaste Fenster oder stark verzogene Rahmen, abblätternder Fassadenputz, durchhängende Dachrinnen und elektrische Anlagen mit Schraubsicherungen (statt FI-Schalter). Ein Energieausweis mit Klasse F-H ist ein starkes Indiz. Für eine fundierte Einschätzung beauftragen Sie einen Bausachverständigen.
Der Verkäufer muss bekannte wesentliche Mängel und den daraus resultierenden Sanierungsbedarf offenlegen - das Verschweigen ist arglistige Täuschung. Offensichtliche Sanierungsbedürftigkeit (z. B. sichtbar marode Fassade, veraltete Heizung) muss nicht gesondert benannt werden, da der Käufer sie bei der Besichtigung erkennen kann. Verdeckte Mängel (z. B. Feuchtigkeit hinter Verkleidungen, Asbest in der Fassade) müssen aktiv kommuniziert werden, wenn sie dem Verkäufer bekannt sind.
Für die Sanierung stehen umfangreiche Fördermittel zur Verfügung: KfW-Programm 261 (Komplettsanierung zum Effizienzhaus, bis 150.000 Euro Kredit mit Tilgungszuschuss pro Wohneinheit), BAFA-Einzelmaßnahmenförderung (Heizungstausch bis 70 %, Fassadendämmung bis 20 % Zuschuss), Denkmal-AfA bei Baudenkmälern (§ 7h/7i EStG, bis 100 % der Sanierungskosten absetzbar) und kommunale Förderungen in Nürnberger Sanierungsgebieten. Voraussetzung ist in der Regel die Einbindung eines zugelassenen Energieberaters. Planen Sie die Förderanträge vor Beginn der Maßnahmen.
In der Praxis führt erkannte Sanierungsbedürftigkeit zu einem Kaufpreisabschlag in Höhe der geschätzten Sanierungskosten - oft auch darüber hinaus, da Käufer einen Risikoaufschlag für Unvorhersehbares einrechnen. Bei einem geschätzten Sanierungsbedarf von 80.000 € erwarten viele Käufer einen Preisabschlag von 90.000-110.000 €. Für Verkäufer kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, die wichtigsten Maßnahmen vor dem Verkauf durchzuführen: Wir erleben in Nürnberg regelmäßig, dass eine neue Heizung oder eine Dacherneuerung den erzielbaren Kaufpreis um mehr als das Doppelte der Sanierungskosten steigert.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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