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Mehrerlös

Fachbegriff aus dem Bereich Vermarktung & Verkauf

Mehrerlös - Der Mehrerlös bezeichnet den Betrag, um den der tatsächlich erzielte Verkaufspreis einer Immobilie den ursprünglich angesetzten oder erwarteten Preis übersteigt. Der Begriff wird vor allem in zwei Kontexten verwendet: bei Maklerverträgen (Differenz zwischen vereinbartem Mindestpreis und tatsächlichem Verkaufspreis) und bei Zwangsversteigerungen (Differenz zwischen Verkehrswert und Zuschlagspreis). Ein Mehrerlös kann Auswirkungen auf die Maklerprovision und die Verteilung des Versteigerungserlöses haben.

Mehrerlös im Maklervertrag

Manche Maklerverträge enthalten eine Mehrerlösklausel: Der Makler erhält neben der regulären Provision einen Anteil am Mehrerlös, der über einem vereinbarten Mindestpreis liegt. Beispiel: Bei einem Mindestpreis von 400.000 Euro und einem Verkaufspreis von 450.000 Euro beträgt der Mehrerlös 50.000 Euro - der Makler erhält daraus z. B. 30 % (15.000 Euro) zusätzlich zur regulären Provision. Solche Klauseln sollen den Makler motivieren, den höchstmöglichen Preis zu erzielen. Sie müssen vertraglich klar vereinbart sein.

Kritisch zu sehen ist, wenn der Mindestpreis im Maklervertrag bewusst niedrig angesetzt wird, um die Mehrerlösbeteiligung zu maximieren. Ein Mindestpreis von 380.000 € für ein Objekt, das 450.000 € wert ist, generiert einen Mehrerlös von 70.000 €, von dem der Makler deutlich mehr erhält als aus der regulären Provision. Lassen Sie den Mindestpreis daher durch eine unabhängige Marktwerteinschätzung absichern.

Neben der Mehrerlösklausel gibt es auch das Modell der erfolgsabhängigen Provision: Hier wird die Provision direkt an das Ergebnis des Bieterverfahrens geknüpft - je höher der Verkaufspreis, desto höher die Provision. Dieses Modell bietet eine noch direktere Anreizstruktur, ist in Deutschland aber seltener anzutreffen als in angelsächsischen Märkten.

Mehrerlös bei Zwangsversteigerung

Bei der Zwangsversteigerung kann der Zuschlagspreis den festgesetzten Verkehrswert übersteigen - der Mehrerlös kommt dann den Gläubigern und ggf. dem Schuldner zugute. Die Verteilung richtet sich nach der Rangfolge der Gläubiger im Verteilungsverfahren (§§ 105 ff. ZVG). Erst wenn alle Gläubiger befriedigt sind, erhält der Schuldner den verbleibenden Mehrerlös.

In der Praxis ist ein Mehrerlös bei Zwangsversteigerungen allerdings selten - häufiger liegt der Zuschlagspreis unter dem Verkehrswert. Ursachen dafür sind der eingeschränkte Bieterkreis, die Unsicherheiten über Objektzustand und Nutzerverhältnisse sowie die emotionale Hürde, bei einer Zwangsversteigerung zu bieten. Ein Mehrerlös entsteht nur, wenn mehrere engagierte Bieter vorhanden sind und das Objekt besonders begehrt ist.

Strategien zur Mehrerlöserzielung beim regulären Verkauf

Der Mehrerlös beim klassischen Immobilienverkauf - also ein Preis über dem ursprünglichen Angebotspreis - entsteht meist durch gezielte Bieterverfahren. Dabei wird ein marktgerechter, aber nicht überhöhter Angebotspreis gesetzt, der möglichst viele Interessenten anlockt. Mehrere ernsthafte Interessenten bieten dann um das Objekt, was den Preis nach oben treibt.

Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bieterverfahren: eine gut besuchte Besichtigung (hohe Interessentenzahl), klar kommunizierte Bieterregeln (Mindestgebot, Gebotsfrist, Verbindlichkeit), realistische Ausgangsbewertung und ein gut präsentiertes Objekt (Fotografie, Exposé, Staging). In Nürnberger Toplagen kann ein gut organisiertes Bieterverfahren den Preis um 5-15 % über den Angebotspreis treiben.

Wichtig dabei ist die richtige Marktphase: In Zeiten rückläufiger Nachfrage oder hoher Zinsen verpufft ein Bieterverfahren wirkungslos, weil schlicht zu wenige Kaufinteressenten vorhanden sind. Die Entscheidung für oder gegen ein Bieterverfahren sollte auf einer nüchternen Einschätzung der aktuellen Marktlage basieren - nicht auf der Hoffnung, dass sich schon genug Bieter finden werden.

Mehrerlös und Home-Staging

Professionelles Home-Staging - die gezielte Einrichtung und optische Aufwertung einer Immobilie vor den Besichtigungen - erhöht die Wahrscheinlichkeit, einen Mehrerlös zu erzielen. Studien aus dem angelsächsischen Raum zeigen, dass gut gestagete Objekte schneller verkauft werden und höhere Preise erzielen. In Deutschland ist das Bewusstsein dafür gewachsen, aber Home-Staging ist noch nicht überall Standard.

Besonders wirksam ist Staging bei leerstehenden Immobilien: Leere Räume wirken kleiner, kälter und schwerer vorstellbar. Eine dezente, professionelle Möblierung hilft Kaufinteressenten, sich als Bewohner zu imaginieren - und steigert die emotionale Kaufbereitschaft, die letztlich auch die Zahlungsbereitschaft erhöht.

Praxis-Tipp für Verkäufer in Nürnberg

Wir empfehlen Verkäufern in der Metropolregion Nürnberg, Mehrerlösklauseln in Maklerverträgen kritisch zu prüfen. Eine moderate Mehrerlösbeteiligung (z. B. 20-30 % des Mehrerlöses über einem realistisch angesetzten Mindestpreis) kann den Makler zu besonders engagierter Vermarktung motivieren. Problematisch wird es, wenn der Mindestpreis bewusst niedrig angesetzt wird - dann zahlt der Verkäufer faktisch eine versteckte Zusatzprovision. Lassen Sie den Mindestpreis durch eine unabhängige Marktwerteinschätzung absichern.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Mehrerlösklausel im Maklervertrag zulässig?

Ja, solche Klauseln sind grundsätzlich zulässig, sofern sie klar formuliert und nicht sittenwidrig sind. Die Rechtsprechung verlangt Transparenz: Der Mindestpreis, der Prozentsatz und die Berechnungsmethode müssen eindeutig im Vertrag stehen. Unklare oder unangemessen hohe Mehrerlösklauseln können unwirksam sein.

Muss ich den Mehrerlös versteuern?

Der Mehrerlös als solcher ist kein eigenständiger Steuertatbestand - er ist Teil des Veräußerungsgewinns. Steuerpflichtig ist der Gewinn aus dem Immobilienverkauf insgesamt, wenn er innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren (§ 23 EStG) erzielt wird oder die Immobilie zum Betriebsvermögen gehört.

Wie erziele ich einen Mehrerlös beim Verkauf?

Die wichtigsten Hebel für einen Mehrerlös sind: professionelle Vermarktung (hochwertige Fotos, Exposé, Reichweite), gezielte Käuferansprache (Zielgruppen-Marketing), Bieterverfahren (bei hoher Nachfrage) und Home-Staging (optische Aufwertung vor der Besichtigung). In gefragten Nürnberger Stadtteilen kann ein gut organisiertes Bieterverfahren den Preis um 5-15 % über den Angebotspreis treiben.

Welche Risiken birgt ein Bieterverfahren?

Das Risiko liegt auf der Verkäuferseite: Gibt es weniger Interessenten als erwartet oder überbieten sich die Käufer nicht, kann das Bieterverfahren den Eindruck eines schwer verkäuflichen Objekts erzeugen. Ein Bieterverfahren eignet sich vor allem in Märkten mit aktiver Nachfrage und für Objekte, die mehrere Zielgruppen gleichzeitig ansprechen.

Ab wann ist ein Bieterverfahren sinnvoll?

Als Faustregel gilt: Wenn bei einer Erstbesichtigung mehr als fünf bis sieben ernsthafte Interessenten erscheinen, deutet das auf ausreichend Nachfrage hin. Wir bewerten die Situation nach den ersten Besichtigungsterminen und empfehlen ein Bieterverfahren nur dann, wenn die Marktlage es realistisch erscheinen lässt - nicht als Standard-Instrument.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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