Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Bautechnik & Sanierung
Festpreisgarantie ist eine vertragliche Zusicherung eines Bauträgers, Fertighausherstellers oder Generalunternehmers, dass der vereinbarte Gesamtpreis für ein Bauvorhaben unabhängig von Baukostensteigerungen, Material- oder Lohnerhöhungen eingehalten wird. Der Bauherr trägt damit kein Kostenrisiko für unvorhergesehene Preissteigerungen während der Bauphase.
Eine Festpreisgarantie ist nur so gut wie ihre vertragliche Ausgestaltung. Kaufinteressenten sollten das Kleingedruckte genau prüfen:
Was echte Festpreisgarantie bedeutet:
Typische Ausnahmen und Fallstricke:
| Ausnahmetatbestand | Bedeutung |
|---|---|
| Bauleistungen “nach Aufmaß” | Mengen werden nachträglich gemessen, Preisrisiko beim Käufer |
| Bodenrisiko / Bodenaushub | Bodenbeschaffenheit oft explizit ausgenommen |
| Sonderwünsche / Ausstattungsänderungen | Nachträge gehen immer zu Lasten des Käufers |
| Baukostenindex-Klauseln | Manche Verträge erlauben Anpassung bei extremer Inflation |
| Unvorhergesehene Mängel im Bestand | Bei Sanierungen oft explizit ausgenommen |
Besonders bei Sanierungsprojekten sind Festpreisgarantien schwer zu geben, da Überraschungen im Bestand (Schadstoffe, marode Leitungen, unbekannte Konstruktionen) regelmäßig auftreten.
Beim Kauf einer Neubauimmobilie vom Bauträger ist der Kaufpreis in der Regel gesetzlich geschützt: Nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) darf der Bauträger Zahlungen nur in festgelegten Raten entsprechend dem Baufortschritt einfordern, nicht aber nachträglich den Preis erhöhen. Dennoch sollten Käufer auf folgende Punkte achten:
Im Baurecht gibt es grundsätzlich zwei Vertragsmodelle:
Pauschalvertrag (Festpreisvertrag): Der Auftragnehmer übernimmt das Mengen- und Preisrisiko für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten. Eine echte Festpreisgarantie beruht auf einem Pauschalvertrag. Der Nachteil: Um das Risiko zu decken, kalkulieren Auftragnehmer großzügiger - der Pauschalpreis ist häufig höher als ein Einheitspreis-Angebot.
Einheitspreisvertrag: Einzelne Positionen werden mit einem Einheitspreis (z. B. Euro pro Quadratmeter) berechnet, die tatsächliche Menge wird nach Fertigstellung gemessen (Aufmaß). Dieses Modell ist transparenter, gibt aber kein Preisversprechen für das Gesamtprojekt.
Für private Bauherren ohne bautechnische Erfahrung ist der Pauschalvertrag mit echter Festpreisgarantie in der Regel vorzuziehen, weil er das finanzielle Risiko des Bauvorhabens begrenzt. Der etwas höhere Preis ist der “Versicherungspreis” für Planungssicherheit.
Nicht jede Festpreisgarantie hält, was sie verspricht. Folgende Punkte sollten Käufer vor Vertragsunterzeichnung systematisch prüfen:
Vollständigkeit des Leistungsverzeichnisses: Sind alle Gewerke und Leistungen klar benannt? Typische Lücken betreffen: Erdarbeiten, Außenanlage, Anschlusskosten (Strom, Wasser, Abwasser), Küche, Beleuchtung und Sonderwunschpositionen.
Bodengutachten: Ist der Boden untersucht? Bei Grundstücken ohne Bodengutachten ist das Bodenrisiko (Altlasten, schwieriger Untergrund) vom Pauschalpreis meist explizit ausgenommen.
Preisgleitklausel: Enthält der Vertrag eine Klausel, die bei Überschreitung eines bestimmten Baukostenindex eine Preisanpassung erlaubt? Solche Klauseln unterlaufen die Festpreisgarantie faktisch.
Gewährleistungsregeln: Wie lange gilt die Gewährleistung nach Abnahme? Nach BGB § 634a gilt für Bauwerke grundsätzlich eine Frist von 5 Jahren - im Bauträgervertrag kann diese verlängert oder verkürzt werden.
Referenzen und Bonität: Die Festpreisgarantie ist nur so gut wie die Liquidität des Auftragnehmers. Prüfen Sie die wirtschaftliche Stabilität des Bauträgers oder Generalunternehmers - Insolvenzen während der Bauphase stellen Bauherren vor erhebliche Probleme.
Wir empfehlen Käufern von Neubauprojekten in der Metropolregion Nürnberg - ob in Lichtenreuth, Feldkirchen oder den Neubaugebieten im Landkreis Nürnberger Land - den Bauvertrag vor der Unterzeichnung von einem unabhängigen Bausachverständigen oder Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Eine angebliche Festpreisgarantie, die mit zahlreichen Ausnahmetatbeständen durchsetzt ist, schützt den Käufer kaum.
Der Verbraucherschutzverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Bayern bieten Muster-Checklisten für Bauverträge an. Wir unterstützen Sie dabei, seriöse Bauträger mit echter Preissicherheit zu identifizieren - und können auf Basis unserer Erfahrung in der Metropolregion einschätzen, welche Bauträger zuverlässig liefern und welche mit zu knapper Kalkulation ins Risiko gehen.
Nein. Festpreisgarantien beziehen sich immer auf die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen. Eigenleistungen des Bauherrn (Muskelkredit) sind davon nicht umfasst - ihre Kosten hängen von Ihrem eigenen Einsatz und den Materialpreisen ab. Zudem sollten Eigenleistungen sorgfältig mit dem Auftragnehmer koordiniert werden, da eigenmächtige Eingriffe den Gewährleistungsanspruch gefährden können.
Wenn der Festpreis klar und ohne Einschränkungen vertraglich vereinbart wurde, hat der Bauträger keinen Anspruch auf Nachzahlungen. Im Streitfall kann der Käufer auf Erfüllung zum vereinbarten Preis bestehen. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt - die Rechtsanwaltskammer Nürnberg kann Empfehlungen aussprechen.
Nur in eingeschränktem Maß. Seriöse Handwerksunternehmen können Festpreise nur für klar definierte und vollständig dokumentierte Leistungen garantieren. Bei Altbausanierungen ist ein Puffer von 10-20 % für Unvorhergesehenes im Budget immer ratsam. Wo Schadstoffe, marode Leitungen oder unbekannte Konstruktionen entdeckt werden, sind Mehrkosten unvermeidbar - kein seriöser Handwerksbetrieb kann diese im Festpreis absichern.
Beim Bauen nach Einheitspreisvertrag oder bei Sanierungen empfehlen wir einen Kostenpuffer von mindestens 10 bis 15 % des Budgets für unvorhergesehene Mehrleistungen. Bei Bestandssanierungen in älteren Gründerzeithäusern oder denkmalgeschützten Objekten kann der Puffer auf 20 bis 25 % steigen - je älter das Gebäude und je weniger Bestandsunterlagen vorhanden sind.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.