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Entwurfsplanung

Fachbegriff aus dem Bereich Bautechnik & Sanierung

Entwurfsplanung - Die Entwurfsplanung ist die dritte Leistungsphase (LP 3) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und bezeichnet die Erarbeitung eines vollständigen, baugenehmigungsfähigen Entwurfs für ein Bauvorhaben. Sie baut auf der Vor- und Grundlagenplanung (LP 1 und 2) auf und umfasst alle Planungsunterlagen, die für den Bauantrag erforderlich sind. Die Entwurfsplanung konkretisiert Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Materialien und technische Systeme so weit, dass eine Baugenehmigung beantragt werden kann.

Inhalt und Abgrenzung der Leistungsphasen

Die Entwurfsplanung ist Teil des neunstufigen HOAI-Leistungsbilds für Gebäude:

LPBezeichnungInhalt
1GrundlagenermittlungBedarfsanalyse, Standortprüfung
2VorplanungKonzeptvarianten, Kostenschätzung
3EntwurfsplanungBaugenehmigungsfähiger Entwurf
4GenehmigungsplanungBauantrag, Behördenabstimmung
5AusführungsplanungDetailpläne für die Ausführung
6-9Vorbereitung/Mitwirkung Vergabe, Bauüberwachung

Die Entwurfsplanung enthält folgende Leistungen des Architekten:

  • Erarbeitung des Entwurfs unter Beachtung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler und baurechtlicher Anforderungen
  • Zeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Erläuterungsbericht zum Entwurf
  • Kostenberechnung nach DIN 276 (Genauigkeit ca. ±20 %)
  • Abstimmung mit Behörden und Fachplanern (z. B. Statiker, TGA-Planer)
  • Zusammenfassung der Ergebnisse als Grundlage für die Genehmigungsplanung

Bedeutung für Bauherren und Investoren

Die Entwurfsplanung ist aus mehreren Gründen immobilienwirtschaftlich bedeutsam:

  • Kostensicherheit: Die Kostenberechnung in LP 3 ist präziser als die Kostenschätzung in LP 2 und bildet die Grundlage für Finanzierungsanträge bei Banken
  • Genehmigungsfähigkeit: Erst mit einer vollständigen Entwurfsplanung kann der Bauantrag gestellt werden - die Zeitplanung für das gesamte Projekt hängt davon ab
  • Planungsrecht: Der Entwurf muss dem Bebauungsplan, dem Bauordnungsrecht (BayBO in Bayern) und ggf. dem Denkmalschutz entsprechen
  • Änderungskosten: Spätere Planungsänderungen nach LP 3 sind erheblich teurer; wesentliche Umplanungen sollten vor der Entwurfsplanung abgeschlossen sein

Besondere Anforderungen in Nürnberg: Gestaltungsfibel und Denkmalschutz

In vielen Nürnberger Stadtteilen gelten neben dem Bebauungsplan zusätzliche Gestaltungsanforderungen, die die Entwurfsplanung direkt beeinflussen. Die Stadt Nürnberg hat für verschiedene Bereiche sogenannte Gestaltungsfibeln herausgegeben, die Vorgaben zu Dachform, Traufhöhe, Materialwahl und Farbgebung enthalten.

In denkmalgeschützten Bereichen - etwa der Altstadt, Gostenhof, Wöhrd oder St. Johannis - muss der Entwurf bereits in LP 3 mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Das bedeutet: Der Architekt sollte vor Fertigstellung der Entwurfsplanung eine informelle Vorabstimmung mit dem Stadtplanungsamt Nürnberg und der Denkmalschutzbehörde führen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der Entwurf in LP 4 (Genehmigungsplanung) tatsächlich genehmigungsfähig ist und keine teuren Überarbeitungen anfallen.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In Nürnberg und der Metropolregion unterliegen viele Grundstücke Bebauungsplänen mit spezifischen Vorgaben zu Baukörper, Traufhöhe, Dachform oder Materialwahl. Wir empfehlen Bauherren, die Entwurfsplanung stets mit einem Architekten durchzuführen, der die lokalen Planungsrechtsbedingungen kennt - eine frühzeitige Voranfrage beim Stadtplanungsamt Nürnberg oder dem jeweiligen Landratsamt spart Zeit und Kosten. Besonders in denkmalgeschützten Stadtteilen wie der Altstadt, Gostenhof oder Wöhrd bestehen zusätzliche gestalterische Anforderungen, die den Entwurf stark beeinflussen.

Wer ein Bestandsgebäude umbaut oder aufstockt, sollte zudem prüfen, ob das Vorhaben einen sogenannten energetischen Nachweis nach GEG erfordert - dieser ist in LP 3 zu integrieren, damit er spätestens in LP 4 beim Bauantrag vorgelegt werden kann. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, geeignete Architekten und Energieberater in der Metropolregion zu vermitteln.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Entwurfsplanung?

Das Architektenhonorar für LP 3 berechnet sich nach HOAI auf Basis der anrechenbaren Kosten (Bausumme) und der Honorarzone. Bei einem Wohnhausbau mit 500.000 Euro Bausumme entfallen auf LP 3 typischerweise 8-10 % des Gesamthonorars - also ca. 4.000-7.000 Euro. Bei größeren Projekten steigen die Honorare entsprechend.

Kann ich die Entwurfsplanung selbst erstellen?

In Bayern muss der Bauantrag von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur unterzeichnet werden (Art. 61 BayBO). Die Entwurfsplanung als Teil des Bauantrags muss daher von einem eingetragenen Architekten erstellt oder zumindest geprüft und unterschrieben werden.

Wie lange dauert die Entwurfsplanung?

Für ein Einfamilienhaus dauert die Entwurfsplanung in der Regel 4-8 Wochen. Bei größeren oder komplexeren Projekten (Mehrfamilienhäuser, Gewerbebau) können es 3-6 Monate sein. Die Dauer hängt auch davon ab, wie schnell Abstimmungen mit Behörden und Fachplanern erfolgen.

Was passiert, wenn der Entwurf nicht genehmigungsfähig ist?

Entspricht der Entwurf nicht den baurechtlichen Vorgaben, muss er überarbeitet werden. Das verursacht Mehraufwand und Kosten. Um das zu vermeiden, empfehlen wir eine frühzeitige informelle Voranfrage (Bauvoranfrage nach Art. 71 BayBO) beim zuständigen Baurechtsamt - damit lassen sich grobe Planungsrisiken bereits vor LP 3 ausschließen.

Die Entwurfsplanung ist eine Investition in Planungssicherheit: Wer in LP 3 auf einen erfahrenen Architekten setzt und behördliche Abstimmungen frühzeitig führt, spart in späteren Phasen Zeit und Kosten - und reduziert das Risiko teurer Überarbeitungen im laufenden Baugenehmigungsverfahren.

Digitale Entwurfsplanung: BIM und parametrische Planung

Moderne Entwurfsplanung nutzt zunehmend Building Information Modeling (BIM): Dabei wird das Gebäude bereits in LP 3 als dreidimensionales digitales Modell entwickelt, das neben geometrischen Informationen auch Materialdaten, Mengen und Kosteninformationen enthält. BIM ermöglicht eine erheblich präzisere Kostenberechnung nach DIN 276 als herkömmliche 2D-Pläne und erleichtert die Koordination zwischen Architekten und Fachplanern (Statik, TGA, Brandschutz). In Nürnberg setzen insbesondere größere Architekturbüros und Generalunternehmer bereits auf BIM-gestützte Planung; bei kleinen Einfamilienhäusern ist der Mehraufwand noch nicht immer gerechtfertigt.

Welche Rolle spielt die Kostenberechnung in LP 3 bei der Bankfinanzierung?

Die in LP 3 erstellte Kostenberechnung nach DIN 276 ist das entscheidende Dokument für die Bankfinanzierung von Bauprojekten. Banken verlangen für die Vergabe von Baufinanzierungen eine nachvollziehbare Kostendarstellung, die zeigt, dass das Projekt in einem realistischen Budget-Rahmen liegt. Weicht die Kostenberechnung erheblich von der ursprünglichen Kostenschätzung (LP 2) ab, kann das die Finanzierungszusage gefährden. Wir empfehlen Bauherren, die Kostenberechnung in LP 3 sorgfältig mit dem finanzierenden Institut abzustimmen und einen ausreichenden Puffer für unvorhergesehene Kosten einzuplanen - in der Regel 10-15 % der Bausumme.

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