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Einwertung

Fachbegriff aus dem Bereich Immobilienbewertung

Einwertung - Die Einwertung ist die bankinterne Bewertung einer Immobilie zur Ermittlung des Beleihungswerts im Rahmen einer Kreditentscheidung. Sie bestimmt, wie viel die Bank als Sicherheit für ein Darlehen akzeptiert. Der Beleihungswert liegt in der Regel 10-30 % unter dem Verkehrswert (Marktwert), da die Bank einen Sicherheitsabschlag für Marktrisiken einrechnet. Die Einwertung ist entscheidend für den maximalen Kreditbetrag, den Beleihungsauslauf und damit für die Zinskonditionen.

Ablauf der Einwertung

Die Bank führt die Einwertung anhand verschiedener Methoden durch:

  1. Datenerhebung: Grundstücksgröße, Wohnfläche, Baujahr, Ausstattung, Lage, energetischer Zustand - Grundlage sind die Objektunterlagen des Kreditnehmers
  2. Marktvergleich: Abgleich mit Vergleichstransaktionen in der Umgebung (Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse)
  3. Bewertungsverfahren: Sachwertverfahren (bei Eigennutzung) oder Ertragswertverfahren (bei Vermietung) - häufig ergänzt durch automatisierte Bewertungsmodelle (AVM)
  4. Sicherheitsabschlag: Der ermittelte Wert wird um einen Risikoabschlag gemindert → Beleihungswert
  5. Festlegung des Beleihungsauslaufs: Verhältnis von Darlehen zu Beleihungswert - bestimmt die Zinskonditionen

Beleihungswert und Beleihungsauslauf

BeleihungsauslaufZinsaufschlagBedeutung
Bis 60 %Bester ZinsErstrangige Beleihung, geringes Risiko
60-80 %+0,1-0,3 %Standardfinanzierung
80-90 %+0,3-0,5 %Erhöhtes Risiko, oft Aufschlag
Über 90 %+0,5-1,0 % oder AblehnungHohes Risiko, nicht jede Bank finanziert

Rechenbeispiel:

  • Kaufpreis (≈ Verkehrswert): 400.000 €
  • Beleihungswert (Einwertung der Bank): 340.000 € (Abschlag 15 %)
  • Darlehen: 300.000 €
  • Beleihungsauslauf: 300.000 / 340.000 = 88 % → Zinsaufschlag wahrscheinlich

Unterschiede zwischen Banken bei der Einwertung

Nicht jede Bank wertet gleich - und genau darin liegt für Kreditnehmer eine erhebliche Stellschraube. Regionalbanken mit fundierter Marktkenntnis nutzen eigene Gutachter, die mit lokalen Vergleichspreisen, Infrastruktur und Stadtteilentwicklung vertraut sind. Überregionale Direktbanken und Online-Kreditvermittler arbeiten hingegen oft mit automatisierten Bewertungsmodellen (AVM), die auf Algorithmen basieren und individuelle Lagestärken einer Immobilie häufig nicht vollständig erfassen. Das kann dazu führen, dass dasselbe Objekt bei einer Regionalbank mit 360.000 € eingewertet wird, während eine Direktbank nur 310.000 € ermittelt - was bei einem Darlehen von 300.000 € den Unterschied zwischen einem günstigen Zinssatz und einem deutlichen Zinsaufschlag bedeutet. Für Nürnberger Kaufinteressenten empfiehlt es sich daher grundsätzlich, neben der Hausbank auch mindestens eine Regional- und eine Direktbank anfragen zu lassen und die Einwertungsergebnisse zu vergleichen. Liegt ein professionelles Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen vor, kann dieses als Argumentationsgrundlage gegenüber Banken dienen, die zu niedrig einwerten.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

Die Einwertung variiert von Bank zu Bank - es lohnt sich, mehrere Angebote einzuholen. Banken mit Regionalkompetenz in der Metropolregion Nürnberg - darunter die Sparkasse Nürnberg, die Sparda-Bank Nürnberg und die VR-Bank Nürnberg - werten lokale Immobilien tendenziell höher ein als überregionale Institute, weil sie den Markt besser kennen und aktuelle Gutachterausschuss-Daten unmittelbar einbeziehen. Bereiten Sie für die Einwertung vollständige Objektunterlagen vor: Grundbuchauszug, Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen), Wohnflächenberechnung nach WoFlV, aktuellen Energieausweis, Fotos aller Wohn- und Nebenbereiche sowie ggf. ein aktuelles Wertgutachten. Je besser die Dokumentation, desto höher fällt die Einwertung in der Regel aus - fehlende Unterlagen führen bei automatisierten Systemen zu pauschalen Abschlägen, die ein vollständiges Dossier vermeiden kann. Bei Nürnberger Objekten in gefragten Lagen wie Erlenstegen, St. Johannis oder der Südstadt kann ein aktueller Gutachterausschuss-Bodenrichtwert die Einwertung spürbar verbessern.

Häufig gestellte Fragen

Warum ist die Einwertung der Bank niedriger als der Kaufpreis?

Die Bank bewertet nicht den aktuellen Marktpreis, sondern den nachhaltig erzielbaren Wert unter konservativen Annahmen - den Beleihungswert. Dieser berücksichtigt, dass Immobilienpreise fallen können, dass ein Notverkauf weniger erbringt als ein normaler Marktverkauf und dass Marktzyklen den Wert erheblich beeinflussen können. Der Sicherheitsabschlag beträgt typischerweise 10-20 % des Verkehrswerts. Bei Spezialimmobilien wie Denkmalgebäuden, reinen Gewerbeeinheiten oder Immobilien in strukturschwachen Randlagen kann der Abschlag deutlich höher ausfallen, weil die Drittverwendungsfähigkeit geringer ist und der potenzielle Käuferkreis bei einem Notverkauf enger wäre.

Kann ich die Einwertung beeinflussen?

Direkt nicht - die Bank entscheidet eigenständig. Indirekt können Sie die Einwertung verbessern durch: vollständige Unterlagen (fehlende Dokumente führen zu pauschalen Abzügen), einen aktuellen Energieausweis mit guter Effizienzklasse (A oder B wird positiv bewertet), Nachweise durchgeführter Modernisierungen mit Rechnungen und Fotos sowie ein unabhängiges Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen, das die Bank als Orientierung nutzen kann. Außerdem lohnt der Vergleich mehrerer Banken - die Einwertungsmethoden, verwendeten Vergleichsdaten und Sicherheitsabschläge unterscheiden sich teils erheblich, was unmittelbar die erzielbaren Zinskonditionen beeinflusst.

Was passiert, wenn die Einwertung für meine gewünschte Finanzierung nicht reicht?

Wenn der Beleihungsauslauf zu hoch wird, haben Sie mehrere Optionen: Mehr Eigenkapital einbringen, um den Auslauf auf eine günstigere Stufe zu senken; eine zweite Bank für eine Nachrangfinanzierung hinzunehmen (deutlich teurer, da höheres Risiko); Zusatzsicherheiten stellen wie eine weitere Immobilie oder Wertpapierdepots; oder eine andere Bank wählen, die den Beleihungswert höher ansetzt. In manchen Fällen hilft auch eine Nachbesserung der Unterlagen - etwa eine professionelle Wohnflächenberechnung nach WoFlV, die eine größere Fläche nachweist als die bisherige Schätzung, oder ein aktuelles Modernisierungsgutachten, das wertsteigernde Maßnahmen dokumentiert.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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